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erfolgen. Wenn man aber den Lohnmehraufwand errechnet,
der bei Einführung des Dreischichtensystems für die zu-
nächst tatsächlich in Aussicht genommenen Arbeitergruppen
entstehen müßte, so erhielte man nur eine Steigerung des
Gesamtlohnanteils am Erlös um 0,73 % 7).
Sucht man die Auswirkungen dieser letzterwähnten
Neuregelung für die Betriebsgruppe zu erfassen ?), der der
Hochofenbetrieb angehört, in der jene daher am deutlichsten
sichtbar würden, so fände man einen Lohnmehraufwand
von 21 %% %. Nach Erhebungen, aus denen die „Rückwirkung
der Einführung des Dreischichtensystems in den Hochofen-
betrieben bei drei verschiedenen Hüttenwerken Ober-
schlesiens“ *) festgestellt werden sollte, steigerte sich da-
durch die Lohnsumme einschl. der Soziallasten um 15,2 %,,
16,9% und 19,7 °%. Diese Gegenüberstellung veranschau-
licht, wie verschieden sich die Arbeitszeitveränderung in
den Hochofenbetrieben ausgewirkt hat. Daraus exakte
Schlüsse auf den Zusammenhang von Arbeitszeit und Pro-
duktivität zu ziehen, ist nicht möglich; es kann lediglich
der Vermutung stattgegeben werden, daß diese Verschieden-
heiten bei ungefähr gleicher Betriebsgröße der drei Hoch-
ofenbetriebe durch die jeweilige Beteiligung der „Hand-
arbeit“ am Produktionsprozeß bedingt ist. Sollen solche
Gegenüberstellungen derartiger Lohnquoten darüber hinaus
für Untersuchungen unserer Art von Wert sein, so muß
eine ganz genaue Einsicht in die spezifischen Betriebs-
') Berechnet unter Heranziehung der Belegschaftsstatistik und bei
einem Durchschnittslohn, dessen Höhe von der Betriebsleitung selbst für
diesen Zweck veranschlagt wurde.
?) Hochofenbetrieb, Kraftanlage, Gasreinigung mit Gasgeneratoren.
: 3) Den Lohnmehraufwand für den Hochofenbetrieb allein festzu-
stellen war infolge seiner Einordnung in diese Betriebsgruppe nicht
möglich.
*) Nach persönlichen Angaben.
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