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Dio Entstehung des wirtschaftlichen Imperialismus.
war schließlich nur mehr das Sultanat Marokko ühriggeblieben. Für
dieses hatte das Abkommen von Madrid vom 3. Juli 1880 allen Vertrags-
mächten das Schutzrecht über ihre Schutzbefohlenen und allgemein die
Meistbegünstigung eingeräumt. Als sich aber Frankreich in einem Ab
kommen mit Italien von 1902 die freie Hand in Marokko gegen Anerken
nung der italienischen Anwartschaft auf Tripolis verschafft hatte und es
in der „Entente cordiale“ vom 8. April 1904 zur Bereinigung aller zwischen
England und Frankreich bestehenden Streitpunkte gekommen war, ver
langte Deutschland die Einberufung einer internationalen Konferenz.
Die Verhandlungen in Algeciras, die eine internationale Regelung bringen
sollten, zeigten aber eine Koalition Großbritanniens, Frankreichs und
Spaniens zur Beschränkung des wirtschaftlichen Wettbewerbes Deutsch
lands. Im Geheimvertrage zwischen Frankreich und England war in
zwischen die Abtretung eines Teiles von Marokko an Spanien (Strupp,
1. Ergänzungsheft 1) vereinbart worden; im französisch-spanischen Ge
heimvertrage vom 3. Oktober 1904 (Strupp, 1. Ergänzungsheft 2) der
Beitritt Spaniens zum französisch-englischen Abkommen vom 8. April 1904
und die Abgrenzung der spanischen Einflußsphäre in Marokko, ja sogar
der Erwerb dieses Gebietes im Falle der Erlöschung der marokkanischen
Souveränität abgemacht worden.
Die Algecirasakte vom 7. April 1906 (Strupp, Urkunden 2, 47)
brachte den Erfolg für Deutschland, daß der Versuch einer internatio
nalen Regelung unternommen wurde. Wieder wurde auf Betreiben
Deutschlands im Art. 105 das internationale Interesse am Grundsätze
der freien wirtschaftlichen Betätigung aller Nationen ohne jede Ungleich
heit anerkannt („principe de liberte economique sans
aucune inegalit e“). Die Entsendung eines deutschen Kriegsschifies
nach Agadir zur Verteidigung der bedrohten deutschen Interessen wurde
von Frankreich als Drohung mit militärischer Gewalt empfunden; unter
dem Einflüsse Englands kam es zum deutsch-französischen Abkommen
vom 4. November 1911 (Strupp, Ergänzungsheft 1, 13). Deutschland
betonte den wirtschaftlichen Charakter seiner Interessen, er
hielt die Aufrechterhaltung des Grundsatzes der offenen Tür zugesichert,
gab aber doch Frankreich volle Handlungsfreiheit hinsichtlich der Kon
trolle und des Schutzes. Ja, nach einem Notenwechsel Deutschlands mit
Frankreich von 1911 (Strupp, Ergänzungsheft 1, 26) erklärte Deutsch
land, sich an den besonderen Abmachungen nicht zu beteiligen, die Frank
reich und Spanien etwa miteinander über Marokko treffen sollten. Dafür
war Frankreich bereit, auf ein Vorkaufsrecht hinsichtlich Spanisch-
Guineas zu verzichten. Wieder hatte das Kompensationssystem
über die Wahrung internationaler Interessen gesiegt.
Bereits mit dem levantinischen Programme sollte ein wirtschaft
licher, vielleicht auch militärischer Zusammenschluß der durch die