Wenn später Jung (-Stilling) die Idee einer „allg emeinen“
Gewerbs- und Haushaltungswissenschaft
vertritt, wenn der Jenenser Kameralist Schulze
aus Gävernitz, der Großvater des bekannten Freiburger Gelehrten,
1826 in seinem Kameralsystem eine allgemeine
Privatwirtschaftslehre vorsieht, und wenn Rau und
Baumstarck 1823 und 1835 darüber hinaus ihrem gesamten
ökonomischen System eine allgemeine Wirtschaftslehre
voranstellen wollen, so greifen sie formell und materiell
durchaus auf Zincke zurück.
Fruchtbringender als diese allgemeine Idee war für
die in Frage stehende Systematik aber die besondere, die
als zentrales Problem aller Wirtschaften, der öffentlichen sowohl
wie der privaten, die Erlangung, Erhaltung
und Nutzung des Vermögens, sowie die Einkünfteverwendung
erkannte und dabei im Rechnungswesen
einschließlich der Voranschläge das wichtigste Mittel für
die Vermögenserhaltung sah.
; Diese Idee, die Zincke selbst nur für die Landwirtschaft
und die öffentliche Wirtschaft im einzelnen durchgeführt
hat, ist für die Betrachtung aller späteren Kameralisten
wiederum vorbildlich geworden.
‚ Wenn z. B. nach der Entdeckung der Theorie vom
Volksvermögen durch Adam Smith der Kameralist Schmalz
die gesamte ökonomische Wissenschaft trennt in die G ewerbskunde,
das ist die Lehre vom Vermögen und Einkommen
des Einzelnen, und die politische Oekonomie,
deren Hauptteil durch die Lehre von der Bildung
des Gesamtvermögens und -einkommens dargestellt
wird, so findet die Zinckesche Idee darin ihre Krönung.
Ebenso bildet diese Idee den Hauptinhalt der sog.
Haushaltungslehre der späteren Kameralisten und der Betriebslehre
Baumstarcks.
Daneben zeigt Zincke aber auch in der weiteren Durchgliederung
seiner Landwirtschaftslehre klare systematische
Gedankengänge. Die Einteilung in: Objekt der Geschäfte,
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