Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

troffenen, des Handels. Im frühen deutschen Mittelalter 
freilich, als die zum Leben notwendigen Erzeugnisse noch 
sämtlich hauswirtschaftlich oder wenigstens in der engeren 
Gemeinde gewonnen werden konnten, bedeutete der Kauf- 
mann, der meistens zwar wertvolle, aber entbehrliche Waren 
brachte, nur wenig. Die steigende Zivilisation aber vermehrte 
die Bedürfnisse, die großenteils nur durch fremde Waren be- 
friedigt werden konnten, und damit stieg die Bedeutung des 
Handels für das Wirtschaftsleben. Die Kaufleute schlossen 
sich mancherorts zusammen, und so gelangte der Handel all- 
mählich zu größerer Macht, die den ersten achtunggebietenden 
Ausdruck in der deutschen Hansa fand. Der entscheidende 
Aufstieg jedoch begann erst, als durch die Erschließung über- 
seeischer Gebiete infolge der Entdeckung Amerikas und des 
Seeweges nach Osstindien auch dem deutschen Handel frische, 
fortan nicht mehr versiegende Anregung und Kraft zugeführt 
wurde. Nachdem dieser sich endlich auch von dem schweren 
Rückschlage des Dreißigjährigen Krieges erholt hatte, war er 
zu einer wirtschaftlichen Macht geworden, deren Gedeihen 
oder Not fortan auch den Staat fühlbar berührte. Volkswirt- 
schaftliches Denken gewann Einfluß auf die Staatsleitung, 
und das Zeitalter des M erk ant il s y ste m s brach an, in 
dem es als oberster wirtschaftlicher Grundsatz galt, die Aus- 
fuhr zu heben und die Einfuhr einzudämmen und überhaupt 
den inländischen Handel zu stärken. Das bisherige reine 
Finanzzollsystem mußte fallen, und es wurden in immer stei- 
gendem Umfange „W ir t ch a f t s z öl l e“ eingeführt, deren 
Höhe für die einzelnen Warengattungen nach den Bedürf- 
nissen des einheimischen Handels und der inländischen Indu- 
strie, soweit sich eine solche schon entwickelt hatte, abgewogen 
wurde. 
Damals begannen sich auch die naturgemäß entgegen- 
gesetzten Bestrebungen von Handel und Indusftrie zu scheiden, 
am deutlichsten zuerst in England, das durch den Dreißigjähri- 
gen Urieg kaum berührt worden war: Der Handel begehrte 
Bewegungsfreiheit ohne Zollschranken, Industrie und Land- 
wirtschaft dagegen wollten durch möglichst hohe Einfuhrzölle 
gegen den Wettbewerb ausländischer Erzeugnisse im eigenen 
Lande gesichert werden. Dieser Gegensatz zwischen Frei- 
handels- und Schu tzz oll gedanke ist seitdem lebendig 
geblieben und übt auch heute noch maßgebenden Einfluß auf 
die Zollgesetzgebung jedes Staates aus, in dem neben einem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.