Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

beachtlichen Außenhandel auch Industrie oder Landwirtsschaft, 
oder, wie in Deutschland, beide zusammen wirtschaftliche Be- 
deutung besitzen. o 
Im deutschen Reiche standen aber vor allem die Menge 
der Zollstätten und -tarife und die dadurch verursachten unzäh- 
ligen Zollplackereien einer freieren wirtschaftlichen Entwick- 
lung im Wege. Nach manchem mißlungenen Anlauf und 
einigen kleineren Verbesserungen gelangen erst im Anfange 
des vorigen Jahrhunderts einige entscheidende Schritte vor- 
wärts: Kurz nacheinander hoben Bayern, Württemberg, Baden 
und dann im Jahre 1818 auch Preußen ihre sämtlichen Bin- 
nenzölle auf und belegten fortan nur noch solche Waren mit 
Zoll, die über ihre politischen Außengrenzen eingeführt wur- 
den. Anlaß zur Zollerhebung war also von nun an nur noch 
die Verbringung einer Ware über die Gebietsgrenze, und nicht 
mehr, wie beim Binnenzoll, über irgendeine Linie innerhalb 
des Gebietes. Gleichzeitig schuf jeder dieser Staaten einen 
einheitlichen Zolltarif für sein gesamtes Gebiet. Obgleich 
ihnen mehrere andere Staaten darin folgten, mußten auch 
diese Neuerungen doch solange unzulänglich bleiben, als noch 
jeder der deutschen Einzelstaaten seine eigene Zollgrenze und 
seinen besonderen Zolltarif beibehielt. In dem Streben, auch 
hier Abhilfe zu schaffen, begannen einzelne größere Staaten, 
sich zu vereinigen, wenn auch nicht politisch, so doch zollrecht- 
lich, und eine gemeinsame Zollgrenze und gleiche Tarife fest- 
zusetzen. Die ersten derartigen Zollvereinigungsverträge 
schlossen im Jahre 1828 Bayern mit Württemberg und 
Preußen mit Hessen. Der hier ins Leben getretene Gedanke 
breitete sich wirksam aus, weitere Vereinigungen wurden ge- 
schlossen, und nach endlosen Mühsalen und Verhandlungen 
kam fünf Jahre später ein umfassender Zollvereinigungs- 
vertrag zustande, der unter dem Namen ,,Deutscher Zoll- 
verein“ als der erste sichtbare und wirksame Vorläufer der 
späteren Reichseinheit in der Geschichte berühmt geworden ist. 
Auf preußischer Seite haben sich um Vorbereitung und Zu- 
standekommen dieses Erfolges vor allem die großen Finanz- 
männer Motz und Magßen verdient gemacht. In der Silvester- 
nacht zum Jahre 1854 fielen die Zollschranken zwischen Preu- 
ßen, Bayern, Württemberg, Sachsen, beiden Hessen und den 
Staaten, die zum bisherigen thüringischen Zollverein gehörten. 
Kurz darauf traten Baden und verschiedene andere Staaten 
bei, und im Jahre 1835 war Deutschland mit Ausnahme
	        
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