Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

fortige Zollzahlung Ladungen löschen und neue Ladungen an
Bord nehmen sowie überhaupt in der nächsten örtlichen Umgebung
 des Schiffes ungestört verkehren zu können. Auch für
den Kaufmann ist es wertvoll, wenn er die an Land gebrachten
 Waren zunächst unverzollt lagern kann und sie erst
zu verzollen braucht, nachdem er einen Abnehmer gefunden
hat. Diese Möglichkeiten bietet ein Zollaussschluß, da hier
die Ware zwar in das Re i ch s inland, aber noch nicht in das
Z o Il inland gelangt. Überdies kann die in den Zollausschluß
eingebrachte Ware ohne jede zollrechtliche Schwierigkeit wieder
ins Nusland befördert werden, was für den Verfügungsberechtigten
 von großem Wert ist. Die grundlegenden Gesetzesbestimmungen
 geben Art. 82 Abs. 4 R.V. und § 16
Abs. 1 V.Z.G. Alles Nähere wird für jedes einzelne Zollausschlußgebiet
 deutscher Seehäfen besonders durch den Reichsrat
 geregelt. Zur Zeit bestehen Zollausschlüssse in den Häfen
von Hamburg, Cuxhaven, Waltershof, Bremen, Bremerhaven,
Geestemünde und Emden; in jüngerer Zeit hat man ferner
solche Ausschlüsse geschaffen in Kiel (1922) und Flensburg
(1919), um diesen beiden Städten einen Ersatz für die wirtschaftlichen
 Verluste zu bieten, die sie nach dem Kriege erlitten
 haben, Kiel infolge der nahezu völligen Abdrosselung
unserer Kriegsmarine, und Flensburg durch den Verlust seines
Hinterlandes an Dänemark.
Die weitestgehenden Vorrechte genießt der Hamburger
Freihafen, in dem u. a. industrielle Anlagen verschiedener Art
gestattet sind. Für die Industrie, die ausländische Rohstoffe
verarbeitet, sind Fabriken in den Zollausschlüsssen vorteilhaft,
weil sie ohne Zollförmlichkeiten die ausländische Ware verarbeiten
 und die Erzeugnisse dann zu einem wesentlich geringeren
 Preise als im Zollinlande hergestellte Ware in das
Ausland absetzen können. Für Betriebe innerhalb der Zollgrenzen
 ist der gleiche Vorteil nur im Rahmen des umständlicheren
 „Veredelungsverkehrs“" (siehe diesen) zu erreichen, wobei
 die Firmen im Freihafen immer noch den Vorsprung
behalten, daß sie die Frachtkosten für die Beförderung von
und zur Grenze ersparen. In den ssonstigen Zollausschlüssen
sind an industriellen Anlagen dagegen nur Werkstätten zum
Bau und zur Ausbesserung von Schiffen zugelassen. Wohnungen
 sind nur statthaft für Wächter und andere Personen, deren
dauerndes Verweilen in dem ausgesschlossenen Gebiete nötig
ist. Die Zollgrenze nach dem Zollinlande zu wird durch Zoll-
            
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