Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

den Schutz der Menschen, wie z. B. das Verbot der 
Einfuhr von Phosphorzündwaren, von getragenen 
Kleidern, Wäsche und Lumpen aus seuchenverdächtigen 
Ländern, von Fleischkonserven und Würsten, von 
sonstigem Fleisch, das nicht den Anforderungen des 
Fleischbeschaugesetzes entspricht, von unzulässig zu- 
sammengesetzten Weinen u. dergl., oder 
den Schutz der Tiere, wie die Verbote der Einfuhr 
von einigen Haustiergattungen aus solchen Ländern 
oder Länderteilen, in denen eine ansteckende Seuche 
y! htt! Tieren der betreffenden Gattung herrscht, 
oder endlich 
den Schutz der Nutzpflanzen, die vor ausländischen 
Schädlingen (Koloradokäfer, San-José-Schildlaus, 
Reblaus) oder vor Krankheiten (z. B. Kartoffelkrebs) 
bewahrt bleiben sollen, 
e) gegen die S itrlichke it, z. B. das Verbot 
der Einfuhr bestimmter ausländischer Zeitschriften auf 
Grund des Presssegesetzes, 
d) gegen das A u f k- o m m en v on Reichs - 
einnahmen aus dem Süßstoffgesetz und dem Spiel- 
kartensteuergesetz. Daher ist die Einfuhr von Süßstoff 
(zugleich zum Schutze der deutschen Zuckerindutstrie) 
und von unvollständigen Kartenspielen verboten. 
I. Die andere große Gruppe von Verboten beruht auf 
wirtschaftlichen Erwäg ung en und ist veranlaßt 
worden zunächst durch den Lebensmittel- und Rohstoffmangel 
im RUriege und dann durch die Erschütterungen der deutschen 
Wirtschaft und Währung nach dem Weltkriege. Ihre Absicht 
geht auf Verhinderung wirtschaftlich unerwünschter Ein- oder 
Ausfuhr bestimmter Waren. 
Die Einfuhr verbot e dieser Art verfolgten und ver- 
folgen denselben Zweck, dem sonst Schutzzölle zu dienen be- 
stimmt sind, also den des Schutzes der heimischen Erzeugung 
und ferner in unmittelbarem Zusammenhange damit den – 
jetzt überholten – Zweck der Stützung der abgleitenden deut- 
schen Währung. Es hatte sich als notwendig erwiesen, schärfer 
auf den Außenhandel einzuwirken, als es durch die An- 
spannung der Zölle, und sei sie noch so stark, erreicht werden 
kann, um das Abströmen deutschen Geldes in das Ausland 
für mehr oder weniger entbehrliche Waren zu verhüten, da 
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