fullscreen: Sittlichkeit in Ziffern?

Mischehen. 
L57 
klären, ‚daß die Mischehen wohl vorwiegend unter Personen 
stattfinden, die bei dem Mangel an religiösem Sinn der modernen 
neumalthusianischen Propaganda leichter zugänglich sind als 
der Durchschnitt der Eheschließenden 292,“ 
Das katholische Dogma erkennt immerhin die Mischehe 
an unter der Voraussetzung des seitens des nichtkatholischen 
Teiles zu gebenden Versprechens, die aus der Ehe ent- 
stammenden Kinder katholisch taufen und erziehen zu lassen. 
Geschieht das nicht und läßt sich der katholische Teil der 
Mischehe nur zivil oder protestantisch trauen, oder erfolgt 
zwar die katholische Trauung auf Grund der ihr inhärenten 
Verpflichtung, wird diese aber nicht eingehalten und werden 
die Kinder mithin protestantisch oder freidenkerisch erzogen, 
so wird (im ersten Falle) die Ehe nicht anerkannt, oder verliert 
{im zweiten Falle) ihre Heiligung. Auf diese Weise wird die 
Ehe für die katholische Kirche im ersten Fall streng genommen 
zum Konkubinat, aus welchem zwangsläufig nur uneheliche 
Nachkommenschaft hervorgehen kann. Im zweiten Falle sind 
die Kinder zwar ehelich, werden aber von der Kirche doch als 
verloren betrachtet. Die protestantische Kirche verhält sich den 
hier in Betracht kommenden Fragen gegenüber nicht so ein- 
heitlich und dogmatisch gebunden, ist aber ihrer Natur nach 
den Mischehen, insoweit sie nicht zu evangelischen Konse- 
quenzen führen, ebenfalls abgeneigt, und nähert sich in ihrem 
orthodoxen Flügel überdies noch der strengen Auffassung 
katholischer Observanz. So bemerkte Oettingen, wo die katho- 
lische Intoleranz herrsche, gehöre das Eingehen einer Misch- 
ehe mit bindenden Verpflichtungen bezüglich der Nachkom- 
menschaft fast unter die Kategorie „der kriminalstatistischen 
292 Segeberg, S. 62/63. — Die Tatsache, daß die Mischehen weniger 
kinderreich sind, dürfte in Anbetracht dessen, daß dieselben auf die ver- 
schiedensten Gesellschaftsklassen entfallen, nicht mit wirtschaftlichen Er- 
scheinungen in Verbindung gebracht werden,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.