bieten Alkalimetalle und Erden, wie Natron, Kalium, Kalzium,
die sich bei Zutritt von Wasser selbst entzünden. Sie müssen
gemäß KEisenbahn-Verkehrsordnung bei kleinen Mengen in ver-
schlossenen Glasgefäßen aus Eisen eingebettet werden. Diese
Gefäße müssen mit Petroleum aufgefüllt sein. Außerdem werden
noch bestimmte Außenverpackungen zum Schutz dieser inneren
Verpackung vorgeschrieben. (Näheres siehe Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung im Anhang.)
Ahnliche Gefahren birgt die Versendung von. Karbid, wenn
man dieses bei feuchter Luft ohne sicheren Abschluß versenden
würde. Es entwickelt sich hier leicht das sehr explosive Gas
Azetylen. Daher ist es notwendig, Karbid in luftdicht ver-
löteten oder bei kleineren Mengen in luftdicht verschlossenen
Blechgefäßen zu versenden und die Sendung deutlich als Karbid-
sendung zu bezeichnen. Wenn hier Fässer zerschlagen, kann
sich der ganze Schiffsraum mit Azetylengas füllen.
Explosionsgefährlichkeit
Der Transport aller feuergefährlichen Flüssigkeiten wie
Benzin; Petroleum, Öle, und zwar leicht brennbare, unterliegen
besonderen Vorschriften sowohl der Postordnung wie der
Kisenbahn-Verkehrsordnung. .
Sie sind im Anhang zu A Le iS
ersehen. Für Lagerung j ?
4 zZ
Et
Abb. 303. Salzkotten-Gefäß.
a. Sicherheitsplättchen
b. Drahtgewerbezylinder
"Abb. 302. Explosions- GC Se aus perforiertem
sicherer Salzkotten- d. Luftschraube
Kanister, €. Drahtgewebe.
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