Full text: Wirtschaftliches Verpacken

bieten Alkalimetalle und Erden, wie Natron, Kalium, Kalzium, 
die sich bei Zutritt von Wasser selbst entzünden. Sie müssen 
gemäß KEisenbahn-Verkehrsordnung bei kleinen Mengen in ver- 
schlossenen Glasgefäßen aus Eisen eingebettet werden. Diese 
Gefäße müssen mit Petroleum aufgefüllt sein. Außerdem werden 
noch bestimmte Außenverpackungen zum Schutz dieser inneren 
Verpackung vorgeschrieben. (Näheres siehe Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung im Anhang.) 
Ahnliche Gefahren birgt die Versendung von. Karbid, wenn 
man dieses bei feuchter Luft ohne sicheren Abschluß versenden 
würde. Es entwickelt sich hier leicht das sehr explosive Gas 
Azetylen. Daher ist es notwendig, Karbid in luftdicht ver- 
löteten oder bei kleineren Mengen in luftdicht verschlossenen 
Blechgefäßen zu versenden und die Sendung deutlich als Karbid- 
sendung zu bezeichnen. Wenn hier Fässer zerschlagen, kann 
sich der ganze Schiffsraum mit Azetylengas füllen. 
Explosionsgefährlichkeit 
Der Transport aller feuergefährlichen Flüssigkeiten wie 
Benzin; Petroleum, Öle, und zwar leicht brennbare, unterliegen 
besonderen Vorschriften sowohl der Postordnung wie der 
Kisenbahn-Verkehrsordnung. . 
Sie sind im Anhang zu A Le iS 
ersehen. Für Lagerung j ? 
4 zZ 
Et 
Abb. 303. Salzkotten-Gefäß. 
a. Sicherheitsplättchen 
b. Drahtgewerbezylinder 
"Abb. 302. Explosions- GC Se aus perforiertem 
sicherer Salzkotten- d. Luftschraube 
Kanister, €. Drahtgewebe. 
12171
	        
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