Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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stehenden Sonderzuteilung verlustig geht, so erscheint es gerechtfertigt, 
daß ihm nicht über die bereits zur Verfügung stehende Fleischmengc 
hinaus noch ein neuer Vorteil durch Gewährung einer weiteren 
Zulage eingeräumt wurde. Hierbei kommt noch in Betracht, 
daß andernfalls der durch die Notstandsmaßnahme notwendig ge 
wordene, an sich schon äußerst starke Eingriff in die Viehbestände in 
einem bei der großen Zahl der Selbstversorger unerträglichen Maße 
hätte verstärkt werden müssen. 
Die unbedingte Notwendigkeit, dafür zu sorgen, daß die für 
die Zivilbevölkerung festgesetzte Wochenkopfmenge von 500 g gegeben 
werde, drückte der Umlage für die Zeit vom 1. Mai bis zum 
31. Juli 1917 ihr Gepräge auf. Es mußte die Umlage der 
Schlachtungen für die Zivilbevölkerung so berechnet werden, daß 
keinesfalls ein Ausfall an Fleisch entstand; daher lag den 
Berechnungen das Bestreben zugrunde, diese möglichst freigebig zu 
gestalten. In diesem Bestreben wurde ganz davon abgesehen, eine 
Nichtausnutzung der Fleischkarte in Rechnung zu stellen; es wurden 
ferner mit Rücksicht darauf, daß bei der verstärkten Umlage auch auf 
jüngere und deshalb leichtere Tiere zurückgegriffen werden muß, die 
der Berechnung zugrunde gelegten D u r ch s ch n i t t s s ch l a ch t ge 
wichte herabgesetzt, und zwar bei Rindern auf 180 kg, bei Kälbern 
auf 30 kg, bei Schweinen auf 50 kg; nur bei den Schafen wurde das 
bisherige Schlachtgewicht von 15 kg belassen. Der Fleischertrag von 
Wild und Geflügel wurde bei der Berechnung überhaupt nicht in Be 
tracht gezogen. Die Zulagen für Schwerstarbciter, für die unter Tage 
arbeitenden Bergleute und für die Arbeiter der vom Kricgsamt be 
nannten Betriebe blieben in der bereits erwähnten Höhe bestehen. 
Eine durchgreifende Änderung den bisherigen Umlagen gegenüber er 
folgte dadurch, daß die den Bundesstaaten zugeteilten Schlachtungs- 
kontingente nicht mehr als Höchstzahlen oder wie in den beiden letzten 
Umlageperiodeu als zu erfüllende Zahlen, sondern unnnrehr als 
R i ch t z a h l e n ausgestellt wurden, mit dem ausdrücklichen Hinweise, 
daß, wenn das Ziel, 500 g auf die Woche und den Kopf der Versor 
gungsberechtigten ausgegeben, sich mit den zugeteilten Zahlen der ge 
werblichen Schlachtungen nicht erreichen ließe, eine Überschreitung der 
Schlachtungszahlen zulässig und nötig sei. In der Berechnung der 
Zahlen der Versorgungsberechtigten trat insofern eine Änderung ein, 
als die Zahl der Selbstversorger nicht mehr auf Grund von Zählungen 
oder Schätzungen der Bundesstaaten erfolgte, sondern aus den der 
Reichssleischstelle jetzt bekannten Zahlen der Hausschlachtungcn und 
der bei diesen für die Selbstversorger sich ergebenden Schlachtgewichte
	        
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