Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

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In  dem  Werdegang  zum  Unternehmer  kann  endlich  auch  das  Studium  der  Wirtschaft  und
des  Wirtsohaftsbetriebes,  wie  es  im  ersten  Buche  (D)  dargestellt  worden  ist,  gute  Dienste  leisten. ­
  Es  vermittelt,  wenn  es  richtig  angefaßt  und  durchgeführt  wird,  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  die  wesentlichen  Kenntnisse  vom  Wirtschaftsbetrieb,  von  seinen  allgemeinen  und  besonderen ­
  Einrichtungen,  von  den  Verfahrensweisen  und  ihren  Handhabungen.  Man  lernt  die  Erfahrungen ­
  anderer  Unternehmer  kennen,  ohne  daß  man  selbst  für  jeden  Irrtum  teures  Lehrgeld
bezahlen  muß.  Doch  auch  hier  sind  die  Stoffkenntnisse  nicht  allein  ausschlaggebend;  die
wissenschaftliche  Schulung  zwingt  zur  Erkenntnis  der  Zusammenhänge,  schafft  somit  eine
Grundlage,  von  der  aus  es  möglich  wird,  sich  später  in  verwickelten  Lagen  der  Praxis  zurechtzufinden. ­
  Durch  die  Einbeziehung  der  Lehren  von  der  Gesamtwirtschaft,  der  Technik  sowie
der  wirtschaftlich  wichtigen  Teile  des  Rechts  gewinnt  der  Studierende  den  notwendigen  Einblick ­
  in  die  Umwelt  seines  späteren  Schaffens,  den  sich  der  Praktiker  in  der  Praxis  nur  schwer
verschaffen  kann.  Der  Studierende  muß  sich  auch  bei  diesem  Studium  darüber  klar  sein,  daß
es  immer  nur  Mittel  zum  Zweck  ist:  sich  auf  das  Können  des  Unternehmers  vorzubereiten  und
sich  über  dessen  Aufgabe  in  der  Volkswirtschaft  klar  zu  werden.
Eine  wichtige  Frage  bleibt:  in  welcher  Weise  gebt  die  Auslese  der  zu  Unternehmern ­
  bestimmten  Personen  vor  sich  ?  Im  allgemeinen  sorgt  der  Wettbewerb
dafür,  daß  auf  die  Dauer  nur  die  als  Unternehmer  bestehen,  die  es  verstanden
haben,  ihrem  Wirtschaftsbetrieb  einen  Erfolg  zu  sichern.  Somit  entscheidet  in
letzter  Linie  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  über  die  Auslese  der  Unternehmer.
Das  schließt  natürlich  nicht  aus,  daß  sich  im  einzelnen  Falle  auch  unsachverständige ­
  und  ungeeignete  Personen  als  Unternehmer  halten  können.  Es  ist  auch
möglich,  daß  —  nach  Zeit  und  Ort  verschieden  —  für  einen  ganzen  Geschäftszweig
die  Unternehmerqualitäten  nicht  gerade  besonders  hoch  zu  werten  sind.  (Eine
Prüfung  von  Personen,  die  die  Zulassung  zum  Kleinhändler  anstrehten,  hat  z.B.
eine  überraschend  große  Unkenntnis  selbst  der  einfachsten  und  notwendigsten
Dinge  für  die  Ausübung  ihres  Berufes  ergeben.)  Andererseits  ist  erwiesen,  daß  eine
nicht  geringe  Zahl  von  Wirtschaftsbetrieben  nur  deshalb  zusammenbrechen,  weil
ihre  Inhaber  nicht  zum  Unternehmer  geeignet  sind.
Von  besonderer  Bedeutung  ist  die  Frage  der  Auslese  der  Unternehmer  für  die
Großbetriebe,  insonderheit  für  die  Aktiengesellschaften.  Hier  wird  häufig  von
einer  ungesunden  Vettern-  und  Günstlingswirtschaft  gesprochen.  Doch  ist  zu  bedenken, ­
  daß  gerade  hei  der  Aktiengesellschaft,  die  durch  öffentliche  Rechnungslegung ­
  über  ihre  Erfolge  und  Mißerfolge  berichten  muß,  der  Wettbewerb  besonders
dahin  führt,  daß  sich  nur  die  tüchtigen  Unternehmer  durchzusetzen  vermögen
(wenn  nicht  der  Wettbewerb  in  unsachlicher  Weise  durch  Karteilabmaohungen
ausgeschaltet  ist).  Nunmehr  sorgt  auch  das  AOG.  dafür,  daß  sich  unfähige  Leute
als  Führer  des  Betriebs  und  der  Gefolgschaft  nicht  auf  längere  Zeit  zu  halten  vermögen. ­

Immerhin  ist  die  Frage  nicht  abwegig:  ob  nicht  derjenige,  der  Unternehmer  werden  will,
den  Nachweis  gewisser  Vorbedingungen:  regelrechte  Erlernung  der  Handlung,  Ablegung  einer
Gehilfenprüfung,  Besitz  eines  bestimmten  Kapitals  o.  a.  m.  erbringen  sollte  ?  So  erwünscht
die  gesamten  Vorbedingungen  sind  (und  sie  eine  Ergänzung  durch  ein  akademisches  Studium
vertragen),  so  ist  doch  nicht  zu  übersehen,  daß  eines  nicht  so  leicht  geprüft  werden  kann:
das  selbständige  Zurechtfinden  im  Markt  und  die  rechtzeitige  Ergreifung  der  richtigen  Maßnahmen. ­
  Allerdings  könnte  es  nicht  schaden,  daß  dort,  wo  nicht  in  erster  Linie  eigenes,  sondern ­
  fremdes  Kapital  riskiert  wird  (wie  bei  der  Aktiengesellschaft),  die  Eintragung  als  Vorstandsmitglied ­
  von  dem  Nachweis  einer  mehrjährigen  praktischen  (leitenden)  Tätigkeit  abhängig ­
  gemacht  würde.  Doch  auch  die  Betriebe  selbst  können  manches  für  den  Aufstieg  zum
Unternehmer  tun,  indem  sie  ihren  Angestellten  eine  vielseitige  Ausbildung  ermöglichen  und
den  Nachwuchs  aus  den  eigenen  Reihen  fördern  (vgl.  unten  IV).
4.  Das  Entgelt.  Der  Unternehmer  will  für  seine  Tätigkeit  ein  Entgelt  haben.
Die  Unternehmung  ist  ein  Kind  der  Erwerbswirtschaft,  die  auf  Erzielung  eines
Geldeinkommens  ahgestellt  ist.  Wie  der  Arbeiter  einen  Lohn,  der  Beamte  ein
Gehalt  bezieht,  die  freien  Berufe  für  ihre  Tätigkeit  eine  Vergütung  (Honorar)  beanspruchen, ­
  so  schafft  sich  der  Unternehmer  in  seinem  Wirtschaftshetrieb  die
Quelle  für  ein  Geldeinkommen.  Der  Gewinn  der  Unternehmung  ist  das  Geldein-
            
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