Dänemart
Dänemarf.
Bertragsverhüältnis:
DasZ Deutfche Reich genießt die Meijtbegünftigung auf
rund alter Verträge, Deutfch-dänifches AWofommen vom
30. März 1926 über Zolerkeichterungen für dänijche Cr-
jeuaniffe und über Erleichterungen für vdeutfhe HaNndlungS-
seifende im Dänemark, in Kraft feit 19. Juli 1926.
3ößle:
Der Boltarif enthält Gemicdht3- und auch Wertzölle. Die
Erhebung der GewichtS3zölle erfolgt in der Kegel nach dem
Neinagewicht.
Deutiche Konfulate:
Ropenhagen (G), Aalborg (K), Warhus (K), Apenrade (K),
S8bjerg (K), Krederifshavn (K), Fredericia (K), Heffing-
aör (K), Hiörring (K), Horjeng@ (K), Kakundborg (V),
xofding (K), KXorför (K), NMaeftvedb (K), Nyborg (K), dyl-
iöbing (Faljter) (K), Obenje (K), KanderS (K), Minal-
Sbing (K), Rönne (K), Stive (V), Sbvaneke (K), Thiited (K).
SefchäftSfprache:
Dänifch und Deutfch.
Berfandvorfchriften.
Begleitpapiere zu Bahnfendungen:
1 intern, Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher Bordruck),
I Jatifeifcher MAnmeldejchein (2 Redmungen, foweit erforder:
ich).
Begleitpapiere zu Boftfendungen: . .
L intern, Paketadreffe, 1 fatiftifher Anmeldefchein, 1 weiße
"2 (deutfch), fomweit erforderlich: 2 RMech-
nungen).
Srachtvorfchriften:
Die deutihe Srenzitbergangsftation kann vom Abfender
»orgefchrieben werben, andernjal3 wird der kürzefte Weg
von der Sifenbahn gewählt. Sn der Frachtzahlung beiteht
teinerlei Zwang. SFrachtüibermeifung ft zuläffig. Nade-
rahmen. nah Dänemark find bis zum Werte des Sutes
läffig, von Dänemark bis zu 200 Dir.
Hrenzübergangsftationen:
Stensburg für Siljtücgut und befehleunigtes Siljtüickgut;
Slenäbhurg Weiche für Wagenladungen (Frachtgut, Silgut
und befchleunigte3 Sikgut), forwie Frachtitücgut; Sübder-
fitaum, Marmwemin de.
Boftfendungen:
Pakete, die Luru8gegenijtände, Hauptfächlich Seide, Pelzwerk,
Wertfachen, gefchliffene Edel- oder Halbedelfteine, Perlen
jeder Art, verarbeitete Korallen, Gold, Silber- ober Platin-
waren, goldene oder filberne Uhren, Kinitlihe Blumen,
Zierfedern, Regenfchirme, gefchliffene Stasmaren. (ausge
mommen Laboratoriumsartifel, Slühlampen und optifche
Sfläfer), Blumen, Spigen oder deral. enthHalten, Tomwie alle
Pakete nıit Zolgebüihrenzetteln mü {fen von einem Doppel
der Rechnungen bealeitet fein. Die Kedhnungsdoppel find
den Begleitpapieren nicht offen beizufügen, fondern im die
Batete felbit hineinzulegen. Daß dies gefchehen, hat der
Verfender durch den Vermerk „Kedhnung3doppek im Baket“
in der AollinbaltzäerHärumnag zu befcheinigen.
Arfprungszeugniffe und Konfulatsfakturen:
3 find weder Urfprungszeugniffe noch Konfulatsfakturen
erforderlich.
Recdmungen:
Diejfe müffen in zwei Geremplaren beigefügt werden, [oweit
28 fig um Waren handelt, für die Zowl nach dem Wert
berechnet mird. Das Duplikat muß in dieferr Falle von
dem Verkäufer unterfehrieben fein und eine genaue Spezi-
;Afation über die Art der Waren, Menge, Wert, Brutto:
and Nettoaewicht, Einkaufadatum. fomwie Die ZahlungsS- und
Zieferungsbedingungen und Ort8- und Tagesangabe ent-
palten. ür Waren, welde von Firmen und Fabhrikanten
im Auslande für Filialen, Agenten, Kommiffionäre oder
al8 Sonfignationsfager in Dänemark eingeführt werben,
nuß auf obenerwähnter Duplikatsfaktura eine Srilärung
1bgegeben merden mit Angabe des Marktpreijes im Ab-
ienderlande für diefelbe Art Waren zur Zeit des Verfandes
beim Berkauf nach dem Ausland.
Irfvrungsbezeichnung:
Flektrizitätszähler, Motoren, Dynamosmafjchinen, Irans:
‘'prmatoren, verzinkfte und enmnillierte Sifenblechwaren für
en Haushaltungsgebraugh) find an auffallender Stelle mit
sem Urfprungsfiand zu verfehen.
Bei auZländifchen. Waren i{ft unter Herftelungsort das
land zu verftehen, wo die Verarbeitung von Eijen- und
3tahlblechen zw der fertig geformten Ware nebft der ganzen
NoerHächenbehandlung ftattgefunden Hat.
Die Angabe des „HerftenlungSortes“ Hat dadurch ZU
vefchehen, daß auf die Ware felbft an einer augenfälligen
Stelle ein Stikett geklebt wird, deffen Wortkaut in dänifcher
3pracße uny mit Buchftaben, die mindeftenZ 6 Millimeter
209 und mindeftens 1 Millimeter breit find, abzufaffen {ft
Die Angabe muß für die im Ausland Hergeftellten
Karen folgendermaßen kauten:
„Sabrikeret i (Gerageftellt in) ....... LandeiS Navn
Name des Landes8).“ E€3 dürfen nicht daS dänifche National-
‚eichen oder fonftige Bezeichnungen angebracht werden, Die
jen Eindruck erweden, daß e8 fi um vänifche Waren
jandelt.
Druckfehriften, darunter KAntaloge, die im Ausland in
yäntfcher Sprache gedrucdt werden, dürfen nur dann im
Aeinhandel verkauft oder feilgehakten werden, wenn fie in
Jebereinftimmung mit nachjtehbenden Borfchriften, mit Der
Angabe des HerftellungsorteS, worunter das Land, in dem
»ie Schriften oder Kataloge gedruckt worden find, zu Ver:
teben ift, verfehen find.
Die Angabe muß folgendermaken lauten „Irykt i (SGe-
wuckt in) ...... (Trykffkeriet8 Navy og Belliggenhed —
Rame und Lage der Druckerei)“ und auf daS Titelblatt der
drucfhrift, den Umfichlag oder dergleichen des Katalog?
zedruckt fein.
Nebertretungen . der gegenwärtigen Bekanntmachung
yerden von Staatzwegen verfolat und mit einer Seldftrafe
18 zu 1000 Xronen geahndet,
Bei der Einfuhr von Tauen, Seilen jeder Art — auch
‘olcher von Stahl und Eifen — und Bindfaden muß das
'Irfprungsland in dänifdher Sprache an fichtbarer Stelle auf
er Ware genannt werden. If die Ware in Paketpapier
jerpackt, {v find die Worte „Fabrifet t ......“ (Name des
Arfprungslande8) in einem Stikett 1020 Zentimeter auf
yer Umbhühung anzubringen. Die Mindeftgröße der Buch-
taben muß 15X2 Millimeter fein, Wird unberpadte Ware
‚ingeführt, {o gelten die Beftimmungen nur für Rollen von
nindefltenz 2 Kiloaramm Gewicht, bei Seilen aus Stahl
wer Sijen für Rollen von mindeftenz 10 Kilogramm Ge-
vicht. Das Etitett muß hier 5X10 Zentimeter groß fein,
xe Buchitaben dürfen nicht Meiner als 152 Millimeter jein.
Xusländifche bemalte und Iarfierte Waren aus SEifenblech
dir den Haushaligebrauch, verzinnte Waren aus Sifenbled)
md Akuminiummaren für den HausShHalt- und Meierei-
jebrauch fowie für den MilchHtranSport, ferner emnillierte
Sußeifenwaren für den Haushaltgebrauch, emaillierte
Kachelöfen und Herde dürfen nur dann im Kleinhandel ver-
'auft oder angeboten merben, wenn fie mit einer Angabe
5e8 Gerftelungslandes verfehen find. Unter Herftellungs:
and mird das Land verfianden, in dem die Aufarbeitung
jer Gifen- und Stahlbleche zu der fertiggeformien. Ware fo-
Die die ganze Oberflächenbehandkung ftattgefunden hat, Die
Berpflihtung zur Sennzeidnung befteht auch dann, wenn
der kegigenanute Prozeß in Dänemark jtattgefunden hat,
Die Kemmzeichnung ift fo vorzunehmen, daß auf die
Ware felbit an einer deutlich fidhtbaren Stelle eine Stikette
geklebt wirk, deren Tert im dänifcher Sprache und im Buch
itaben abgefaßt ift, Die mindejtens 6 Millimeter hoch find
und eine Linienjktärke von mindeftens 1 Millimeter beißen.
}