Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Dänemart 
Dänemarf. 
Bertragsverhüältnis: 
DasZ Deutfche Reich genießt die Meijtbegünftigung auf 
rund alter Verträge, Deutfch-dänifches AWofommen vom 
30. März 1926 über Zolerkeichterungen für dänijche Cr- 
jeuaniffe und über Erleichterungen für vdeutfhe HaNndlungS- 
seifende im Dänemark, in Kraft feit 19. Juli 1926. 
3ößle: 
Der Boltarif enthält Gemicdht3- und auch Wertzölle. Die 
Erhebung der GewichtS3zölle erfolgt in der Kegel nach dem 
Neinagewicht. 
Deutiche Konfulate: 
Ropenhagen (G), Aalborg (K), Warhus (K), Apenrade (K), 
S8bjerg (K), Krederifshavn (K), Fredericia (K), Heffing- 
aör (K), Hiörring (K), Horjeng@ (K), Kakundborg (V), 
xofding (K), KXorför (K), NMaeftvedb (K), Nyborg (K), dyl- 
iöbing (Faljter) (K), Obenje (K), KanderS (K), Minal- 
Sbing (K), Rönne (K), Stive (V), Sbvaneke (K), Thiited (K). 
SefchäftSfprache: 
Dänifch und Deutfch. 
Berfandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern, Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher Bordruck), 
I Jatifeifcher MAnmeldejchein (2 Redmungen, foweit erforder: 
ich). 
Begleitpapiere zu Boftfendungen: . . 
L intern, Paketadreffe, 1 fatiftifher Anmeldefchein, 1 weiße 
"2 (deutfch), fomweit erforderlich: 2 RMech- 
nungen). 
Srachtvorfchriften: 
Die deutihe Srenzitbergangsftation kann vom Abfender 
»orgefchrieben werben, andernjal3 wird der kürzefte Weg 
von der Sifenbahn gewählt. Sn der Frachtzahlung beiteht 
teinerlei Zwang. SFrachtüibermeifung ft zuläffig. Nade- 
rahmen. nah Dänemark find bis zum Werte des Sutes 
läffig, von Dänemark bis zu 200 Dir. 
Hrenzübergangsftationen: 
Stensburg für Siljtücgut und befehleunigtes Siljtüickgut; 
Slenäbhurg Weiche für Wagenladungen (Frachtgut, Silgut 
und befchleunigte3 Sikgut), forwie Frachtitücgut; Sübder- 
fitaum, Marmwemin de. 
Boftfendungen: 
Pakete, die Luru8gegenijtände, Hauptfächlich Seide, Pelzwerk, 
Wertfachen, gefchliffene Edel- oder Halbedelfteine, Perlen 
jeder Art, verarbeitete Korallen, Gold, Silber- ober Platin- 
waren, goldene oder filberne Uhren, Kinitlihe Blumen, 
Zierfedern, Regenfchirme, gefchliffene Stasmaren. (ausge 
mommen Laboratoriumsartifel, Slühlampen und optifche 
Sfläfer), Blumen, Spigen oder deral. enthHalten, Tomwie alle 
Pakete nıit Zolgebüihrenzetteln mü {fen von einem Doppel 
der Rechnungen bealeitet fein. Die Kedhnungsdoppel find 
den Begleitpapieren nicht offen beizufügen, fondern im die 
Batete felbit hineinzulegen. Daß dies gefchehen, hat der 
Verfender durch den Vermerk „Kedhnung3doppek im Baket“ 
in der AollinbaltzäerHärumnag zu befcheinigen. 
Arfprungszeugniffe und Konfulatsfakturen: 
3 find weder Urfprungszeugniffe noch Konfulatsfakturen 
erforderlich. 
Recdmungen: 
Diejfe müffen in zwei Geremplaren beigefügt werden, [oweit 
28 fig um Waren handelt, für die Zowl nach dem Wert 
berechnet mird. Das Duplikat muß in dieferr Falle von 
dem Verkäufer unterfehrieben fein und eine genaue Spezi- 
;Afation über die Art der Waren, Menge, Wert, Brutto: 
and Nettoaewicht, Einkaufadatum. fomwie Die ZahlungsS- und 
Zieferungsbedingungen und Ort8- und Tagesangabe ent- 
palten. ür Waren, welde von Firmen und Fabhrikanten 
im Auslande für Filialen, Agenten, Kommiffionäre oder 
al8 Sonfignationsfager in Dänemark eingeführt werben, 
nuß auf obenerwähnter Duplikatsfaktura eine Srilärung 
1bgegeben merden mit Angabe des Marktpreijes im Ab- 
ienderlande für diefelbe Art Waren zur Zeit des Verfandes 
beim Berkauf nach dem Ausland. 
Irfvrungsbezeichnung: 
Flektrizitätszähler, Motoren, Dynamosmafjchinen, Irans: 
‘'prmatoren, verzinkfte und enmnillierte Sifenblechwaren für 
en Haushaltungsgebraugh) find an auffallender Stelle mit 
sem Urfprungsfiand zu verfehen. 
Bei auZländifchen. Waren i{ft unter Herftelungsort das 
land zu verftehen, wo die Verarbeitung von Eijen- und 
3tahlblechen zw der fertig geformten Ware nebft der ganzen 
NoerHächenbehandlung ftattgefunden Hat. 
Die Angabe des „HerftenlungSortes“ Hat dadurch ZU 
vefchehen, daß auf die Ware felbft an einer augenfälligen 
Stelle ein Stikett geklebt wird, deffen Wortkaut in dänifcher 
3pracße uny mit Buchftaben, die mindeftenZ 6 Millimeter 
209 und mindeftens 1 Millimeter breit find, abzufaffen {ft 
Die Angabe muß für die im Ausland Hergeftellten 
Karen folgendermaßen kauten: 
„Sabrikeret i (Gerageftellt in) ....... LandeiS Navn 
Name des Landes8).“ E€3 dürfen nicht daS dänifche National- 
‚eichen oder fonftige Bezeichnungen angebracht werden, Die 
jen Eindruck erweden, daß e8 fi um vänifche Waren 
jandelt. 
Druckfehriften, darunter KAntaloge, die im Ausland in 
yäntfcher Sprache gedrucdt werden, dürfen nur dann im 
Aeinhandel verkauft oder feilgehakten werden, wenn fie in 
Jebereinftimmung mit nachjtehbenden Borfchriften, mit Der 
Angabe des HerftellungsorteS, worunter das Land, in dem 
»ie Schriften oder Kataloge gedruckt worden find, zu Ver: 
teben ift, verfehen find. 
Die Angabe muß folgendermaken lauten „Irykt i (SGe- 
wuckt in) ...... (Trykffkeriet8 Navy og Belliggenhed — 
Rame und Lage der Druckerei)“ und auf daS Titelblatt der 
drucfhrift, den Umfichlag oder dergleichen des Katalog? 
zedruckt fein. 
Nebertretungen . der gegenwärtigen Bekanntmachung 
yerden von Staatzwegen verfolat und mit einer Seldftrafe 
18 zu 1000 Xronen geahndet, 
Bei der Einfuhr von Tauen, Seilen jeder Art — auch 
‘olcher von Stahl und Eifen — und Bindfaden muß das 
'Irfprungsland in dänifdher Sprache an fichtbarer Stelle auf 
er Ware genannt werden. If die Ware in Paketpapier 
jerpackt, {v find die Worte „Fabrifet t ......“ (Name des 
Arfprungslande8) in einem Stikett 1020 Zentimeter auf 
yer Umbhühung anzubringen. Die Mindeftgröße der Buch- 
taben muß 15X2 Millimeter fein, Wird unberpadte Ware 
‚ingeführt, {o gelten die Beftimmungen nur für Rollen von 
nindefltenz 2 Kiloaramm Gewicht, bei Seilen aus Stahl 
wer Sijen für Rollen von mindeftenz 10 Kilogramm Ge- 
vicht. Das Etitett muß hier 5X10 Zentimeter groß fein, 
xe Buchitaben dürfen nicht Meiner als 152 Millimeter jein. 
Xusländifche bemalte und Iarfierte Waren aus SEifenblech 
dir den Haushaligebrauch, verzinnte Waren aus Sifenbled) 
md Akuminiummaren für den HausShHalt- und Meierei- 
jebrauch fowie für den MilchHtranSport, ferner emnillierte 
Sußeifenwaren für den Haushaltgebrauch, emaillierte 
Kachelöfen und Herde dürfen nur dann im Kleinhandel ver- 
'auft oder angeboten merben, wenn fie mit einer Angabe 
5e8 Gerftelungslandes verfehen find. Unter Herftellungs: 
and mird das Land verfianden, in dem die Aufarbeitung 
jer Gifen- und Stahlbleche zu der fertiggeformien. Ware fo- 
Die die ganze Oberflächenbehandkung ftattgefunden hat, Die 
Berpflihtung zur Sennzeidnung befteht auch dann, wenn 
der kegigenanute Prozeß in Dänemark jtattgefunden hat, 
Die Kemmzeichnung ift fo vorzunehmen, daß auf die 
Ware felbit an einer deutlich fidhtbaren Stelle eine Stikette 
geklebt wirk, deren Tert im dänifcher Sprache und im Buch 
itaben abgefaßt ift, Die mindejtens 6 Millimeter hoch find 
und eine Linienjktärke von mindeftens 1 Millimeter beißen. 
}
	        
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