Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Deutfchland 
Deutfchland. 
Sreihafenbahnhöfe: 
Sendungen mit folgenden FrachthriefvorfHriften: a) Hame- 
burg Habf. Freihafen, b) Hamburg Hab. Süd oder Ham- 
burg Sreihafen (Minfselbijdh), c) Samburg SHgbf. Kai T. 
oder Hamburg Habf. Freihafen (rechtsSelbifch) und Bremen 
Zokumfehlag fd, da diefe Bahnhöfe im Zokauskand Kegen, 
tet8 arlıne ftatijtifhe AuZziubranmeldefcheine beizugeben, 
Einfuhr nach Deutichland. 
Urfprungszeugniffe: 
Für Sendungen auS dem Ausland nach Deutfehland find 
gegenwärtig Urfprungszeugniffe nur in folgenden FJällen 
1ötig: 
1. Für Waren, die einen Kondventionalzoll genießen. 
hraucht Das Urfprungszeugnis nur beigebracht werden, wenn 
da3 deutiche Zollamt e$ ausdrücklich verkanat; DdieS wird 
dann der Sal fein, wenn da3z BZollamt die Urfprungs: 
>rflärung des Importeur8 auf dem AWbfertigungspapier 
nicht al3 genügend erachtet ($ 9 des ZolltarifgefebeS vom 
25. Dezember 1902 und Kapitel. 24 de8 2. Teil8 der Ankeitung 
Air die ZoNabhfertigung). . 
2. Yür Waren, die noch unter Sinfuhrbefchränkung 
itehen, braucht das UrfprungSzeutagnis uur beigebracht zu 
Derden, wenn bei Erteilung der Cinfuhrbewikigung verfügt 
Ch >aß anläßlich der Sinfuhr ein UrfprungsSzeuanis vor- 
zulegen fett. 
Sofflfakturen: 
Hür ftatijtifche Zwede wird von den deutfichen Zollbehörben 
bei der Einfuhr au dem Ausland die Vorlage einer 
Rechnungzabfohrift gefordert. Diefe Nedhnungen müffen alle 
Merkmale der zum Berfand gebrachten Waren enthalten, um 
Sie bentität der Mare feititellen zu fönnen. 
Agemein: 
Sür die Sinfuhr kommt lediglidhH die Einfuhrbewikigung 
im Frage, foweit die Ware einfuhrverboten it. Andere 
Begleitpapiere, insbefondere der grüne ftatiftifhe Schein, 
find nicht notwendig. Die Begleitpapiere find audH dann 
erforderlich, menn e8 fidy um den Verfand von Gegene 
tänden Handelt, die nicht zum Verkauf beftimmt find 
Schenkungen, Erbichaftaaut, UmzuaZaut, Heiratsaut ufmw.) 
Sechandlung von Warenproben in Deutfchland. 
[. Nach der Poftzollordnung vom 28. Kanırar 1909, $ 1, 
Abiaß 1 find von der Berzollung befreit: 
die neit der Roft eingehenden Warenfendungen von 
250 Gramm Kohgewicdht oder weniger (Dal. jedoch 
Ausnahmen unter IN); 
die mit der Poit eingehenden Warenproben und 
Mırfter von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtabakl und 
zetrocdneten Früchten im Kohaemicht von. 350 Gramm 
END Weniger, 
IT. Bon der Zonireiheit nach AWbfaß Ia Kind jedoch ausS- 
xefchloffen: 
' Die einem Zollfabße von 300 Rı-M. oder mehr für den 
Doppelzeniner unterliegenden Warenjendungen im Noh- 
zewicdht von: 50 Gramm oder dariiber; 
die Sendungen, die Tafhenuhren oder Werke oder 
Sehäufe zu fokdhen enthalten; 
fein gefnittener Raucdhtabak, Pfeifentabak, Schnupf- 
tabaf (8 5, Abfaß 1, Abteilung €, Di und F des Zabak- 
lteuergefeßes) in Mengen von 50 Gr. oder darüber, 
unverpacte oder in angebrochenen Pacdungen eingehende 
Zigarren in Mengen von mehr als 10 Stüc, dal. Ziga- 
reften in Mengen von mehr al3 25 Stück, dal. Kautabaf 
in Mengen von mehr al3Z 3 Stüg, verpacdte Zigarren, 
Zigaretten und Aautabak in Mengen von. mehr al8 
30 Gramm. Die im Abfaß Ih genannten Warenproben 
und Multer find nur dann der Zollftelle nicht votzu- 
führen, wenn ihr Inhalt äußerlich zmweifelSfrei zu 
erfennen it. 
CSiiaß-Lothringen. 
Für Sendungen nach Elfaß-Lothringen find die gleiden Vor 
foOriften wie für Frankreich zu beachten, (Siehe Frankreich.) 
Miemelgebiet. 
Nach dem Memelkgebiet gelten diefelben Verfandbedingungen 
wie na) Litauen. (Siehe Litauen.) 
OÖithnreuken. 
Im Verkehr mit Ojtpreußen durch den polnifchen Korridor 
beftehen keine einfdhränfenden Vorfchriften. Zolpapiere find 
nicht erforderlich. E83 gelten diefelben VBorichriften wie im 
innerdeutjchen Verkehr. 
Dagegen find im Verkehr zwifhen Oftpreußen und dem 
Ausiande folgende Vorfchriften über den GSifenbahnverfehr 
beim Durdhaana durch Bolen zu beachten: 
Son Oftpreußen nad) dem Ausland durch Bolen, 
Den erften Frachtbrief für den. Transport von der Berfand 
tation bi? zur beutfhen Umbehandkhungsjtation hat der Ab- 
ender auszufüllen, Die Weiterbeförderung ab Ddiefer 
Station hat er durch nachträgliche Verfügung zu beantragen 
Der nachträglichen Verfügung hat er einen von ihm aus: 
zefülten und unterfhriebenen internationalen Frachtbrie] 
ür den Transport ab deutfher Umbehandkungsftation jomwie 
ie für diefen Transport erforderlichen Begleitpapiere ( Roll-, 
Steuter-, Ausfuhr- und SEinfuhrpapiere ufw.) beizufügen. 
Sr ann au in der nadträglichen Berfügung beantragen, 
3aß die Austellung des internationalen Frachtbrief@® durch 
ie deutfche Umbehandkungsitation in feinem Auftrage Dot: 
ijenNDMMeENn. Wird. 
Bom Auslande nady Oftpreußgen durch Polen: 
Den erjten Fracdtbrief für den Transport von der Verfand 
tation bis zur deuten Umbehandlungsjtation Hat der Ab- 
ender auszufüllen. Die Weiterbeförberung ab Diefer 
Station hat et im erfien Irachtbrief in Spalte „Srflärung 
wegen der etiyaigen 3Z0N- und fteueramtlidhen oder polizei- 
ichen. Behandlung ujw.“, in der Zorm: „Zur Weiterbehand- 
ung nach .... EifenbahHnfeitige Umbehandlung in... . 
ju beantragen. Dem Frachtbrief hat er einen von: ihm aus: 
zefüllten und unterfOriebenen Deutfchen (Ofjtpreußen-) Fracht- 
arıef für den Iransport ab Ddeutfher Umbehandlungs- 
tation jowie die für diejen Transport etwa noch erforder: 
ichen. Begleitpapiere (Zoll-, Steuerpapiere ufw.) beizugeben. 
Er tann auch im erften Fracdtbrief an gleicher Stelle bean- 
ragen, daß die Ausjtellung des deutjhen Frachtbriefs durch 
xe Deutiche Umbehandlungsftation in feinem Auftrage vor: 
renomMmeNn Wird. 
Die deutfche UmbehHandlungsftation (Deutfh-ausländifche 
Yrenzübergangsitation) hat für den Fall, daß der vor: 
rımähnte Antrag nicht geftellt fein und der Sracdhthrief für 
»jen WeitertranSport dem erften Frachtbrief nicht beiliegen 
ollte, den auf die oftpreußifche Station Iautenden Fracht: 
3rief ohne mweitereS auf die eigene Station abzuändern, für 
en Weitertransport einen neuen (Oftpreußen-) Srachtbrie| 
utszuftellen. und die Sendung biZ zur endaliltigen deutfchen 
BejtimmungsSfjtation im Güterverkehr Oftpreußen — übrigea 
Deutfichland durch Volen abzufertiaen.
	        
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