Deutfchland
Deutfchland.
Sreihafenbahnhöfe:
Sendungen mit folgenden FrachthriefvorfHriften: a) Hame-
burg Habf. Freihafen, b) Hamburg Hab. Süd oder Ham-
burg Sreihafen (Minfselbijdh), c) Samburg SHgbf. Kai T.
oder Hamburg Habf. Freihafen (rechtsSelbifch) und Bremen
Zokumfehlag fd, da diefe Bahnhöfe im Zokauskand Kegen,
tet8 arlıne ftatijtifhe AuZziubranmeldefcheine beizugeben,
Einfuhr nach Deutichland.
Urfprungszeugniffe:
Für Sendungen auS dem Ausland nach Deutfehland find
gegenwärtig Urfprungszeugniffe nur in folgenden FJällen
1ötig:
1. Für Waren, die einen Kondventionalzoll genießen.
hraucht Das Urfprungszeugnis nur beigebracht werden, wenn
da3 deutiche Zollamt e$ ausdrücklich verkanat; DdieS wird
dann der Sal fein, wenn da3z BZollamt die Urfprungs:
>rflärung des Importeur8 auf dem AWbfertigungspapier
nicht al3 genügend erachtet ($ 9 des ZolltarifgefebeS vom
25. Dezember 1902 und Kapitel. 24 de8 2. Teil8 der Ankeitung
Air die ZoNabhfertigung). .
2. Yür Waren, die noch unter Sinfuhrbefchränkung
itehen, braucht das UrfprungSzeutagnis uur beigebracht zu
Derden, wenn bei Erteilung der Cinfuhrbewikigung verfügt
Ch >aß anläßlich der Sinfuhr ein UrfprungsSzeuanis vor-
zulegen fett.
Sofflfakturen:
Hür ftatijtifche Zwede wird von den deutfichen Zollbehörben
bei der Einfuhr au dem Ausland die Vorlage einer
Rechnungzabfohrift gefordert. Diefe Nedhnungen müffen alle
Merkmale der zum Berfand gebrachten Waren enthalten, um
Sie bentität der Mare feititellen zu fönnen.
Agemein:
Sür die Sinfuhr kommt lediglidhH die Einfuhrbewikigung
im Frage, foweit die Ware einfuhrverboten it. Andere
Begleitpapiere, insbefondere der grüne ftatiftifhe Schein,
find nicht notwendig. Die Begleitpapiere find audH dann
erforderlich, menn e8 fidy um den Verfand von Gegene
tänden Handelt, die nicht zum Verkauf beftimmt find
Schenkungen, Erbichaftaaut, UmzuaZaut, Heiratsaut ufmw.)
Sechandlung von Warenproben in Deutfchland.
[. Nach der Poftzollordnung vom 28. Kanırar 1909, $ 1,
Abiaß 1 find von der Berzollung befreit:
die neit der Roft eingehenden Warenfendungen von
250 Gramm Kohgewicdht oder weniger (Dal. jedoch
Ausnahmen unter IN);
die mit der Poit eingehenden Warenproben und
Mırfter von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtabakl und
zetrocdneten Früchten im Kohaemicht von. 350 Gramm
END Weniger,
IT. Bon der Zonireiheit nach AWbfaß Ia Kind jedoch ausS-
xefchloffen:
' Die einem Zollfabße von 300 Rı-M. oder mehr für den
Doppelzeniner unterliegenden Warenjendungen im Noh-
zewicdht von: 50 Gramm oder dariiber;
die Sendungen, die Tafhenuhren oder Werke oder
Sehäufe zu fokdhen enthalten;
fein gefnittener Raucdhtabak, Pfeifentabak, Schnupf-
tabaf (8 5, Abfaß 1, Abteilung €, Di und F des Zabak-
lteuergefeßes) in Mengen von 50 Gr. oder darüber,
unverpacte oder in angebrochenen Pacdungen eingehende
Zigarren in Mengen von mehr als 10 Stüc, dal. Ziga-
reften in Mengen von mehr al3 25 Stück, dal. Kautabaf
in Mengen von mehr al3Z 3 Stüg, verpacdte Zigarren,
Zigaretten und Aautabak in Mengen von. mehr al8
30 Gramm. Die im Abfaß Ih genannten Warenproben
und Multer find nur dann der Zollftelle nicht votzu-
führen, wenn ihr Inhalt äußerlich zmweifelSfrei zu
erfennen it.
CSiiaß-Lothringen.
Für Sendungen nach Elfaß-Lothringen find die gleiden Vor
foOriften wie für Frankreich zu beachten, (Siehe Frankreich.)
Miemelgebiet.
Nach dem Memelkgebiet gelten diefelben Verfandbedingungen
wie na) Litauen. (Siehe Litauen.)
OÖithnreuken.
Im Verkehr mit Ojtpreußen durch den polnifchen Korridor
beftehen keine einfdhränfenden Vorfchriften. Zolpapiere find
nicht erforderlich. E83 gelten diefelben VBorichriften wie im
innerdeutjchen Verkehr.
Dagegen find im Verkehr zwifhen Oftpreußen und dem
Ausiande folgende Vorfchriften über den GSifenbahnverfehr
beim Durdhaana durch Bolen zu beachten:
Son Oftpreußen nad) dem Ausland durch Bolen,
Den erften Frachtbrief für den. Transport von der Berfand
tation bi? zur beutfhen Umbehandkhungsjtation hat der Ab-
ender auszufüllen, Die Weiterbeförderung ab Ddiefer
Station hat er durch nachträgliche Verfügung zu beantragen
Der nachträglichen Verfügung hat er einen von ihm aus:
zefülten und unterfhriebenen internationalen Frachtbrie]
ür den Transport ab deutfher Umbehandkungsftation jomwie
ie für diefen Transport erforderlichen Begleitpapiere ( Roll-,
Steuter-, Ausfuhr- und SEinfuhrpapiere ufw.) beizufügen.
Sr ann au in der nadträglichen Berfügung beantragen,
3aß die Austellung des internationalen Frachtbrief@® durch
ie deutfche Umbehandkungsitation in feinem Auftrage Dot:
ijenNDMMeENn. Wird.
Bom Auslande nady Oftpreußgen durch Polen:
Den erjten Fracdtbrief für den Transport von der Verfand
tation bis zur deuten Umbehandlungsjtation Hat der Ab-
ender auszufüllen. Die Weiterbeförberung ab Diefer
Station hat et im erfien Irachtbrief in Spalte „Srflärung
wegen der etiyaigen 3Z0N- und fteueramtlidhen oder polizei-
ichen. Behandlung ujw.“, in der Zorm: „Zur Weiterbehand-
ung nach .... EifenbahHnfeitige Umbehandlung in... .
ju beantragen. Dem Frachtbrief hat er einen von: ihm aus:
zefüllten und unterfOriebenen Deutfchen (Ofjtpreußen-) Fracht-
arıef für den Iransport ab Ddeutfher Umbehandlungs-
tation jowie die für diejen Transport etwa noch erforder:
ichen. Begleitpapiere (Zoll-, Steuerpapiere ufw.) beizugeben.
Er tann auch im erften Fracdtbrief an gleicher Stelle bean-
ragen, daß die Ausjtellung des deutjhen Frachtbriefs durch
xe Deutiche Umbehandlungsftation in feinem Auftrage vor:
renomMmeNn Wird.
Die deutfche UmbehHandlungsftation (Deutfh-ausländifche
Yrenzübergangsitation) hat für den Fall, daß der vor:
rımähnte Antrag nicht geftellt fein und der Sracdhthrief für
»jen WeitertranSport dem erften Frachtbrief nicht beiliegen
ollte, den auf die oftpreußifche Station Iautenden Fracht:
3rief ohne mweitereS auf die eigene Station abzuändern, für
en Weitertransport einen neuen (Oftpreußen-) Srachtbrie|
utszuftellen. und die Sendung biZ zur endaliltigen deutfchen
BejtimmungsSfjtation im Güterverkehr Oftpreußen — übrigea
Deutfichland durch Volen abzufertiaen.