Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Defterreich 
SD“ {3 t z Brenzübergangsfiationen: 
eutich- EITETTEICH. Sriefen (Dbb.), Kufjtein, Lindau-Reutin mr für Fracht 
yüter), Yindau-Stadt (nur für Eilgüter), Mittenwald, 
Baffau, Pfronten-Steinach, Salzbura, Simbach am Sam. 
BertragSverhältniffe: 
Vertragötarif und gegenfeitige Meiftbegüinftigung. Wirt- 
IdhaftSabtommen vom 1. September 1920. Ablauf 3 Mo- 
nate nach Kündigung. Zujaßvertrag vom 12, Juli 1924 
und Notenwechfel vom 27. Dezember 1924, Uebereinkommen 
zur Regelung einzelner Zollfragen vom 3. Oftober 19925. 
Va Zufagbertrag vom 21. 5. 1926, in Kraft feit dem 
24. 7, 1926. 
Pafete: 
Die Beifligung eineS für den Empfänger des Pakete8 be- 
timmten BriefesS ift geftattet. Gewöhnliche Bakete brauchen 
nicht verfiegelt ober verbleit zu fein. 
Zoflinhaltserflärungen: 
&3 ift Art, Erzeugungs- und Herkunftsland der Waren nach 
JandelSübkicher Bezeichnung, ferner eigenhbändige Unter: 
‘“Orift des VBerfenderS anzugeben. &&3 ijt empfehlenswert, 
w den Zokindhaltserfärungen auch den genauen, der Rech: 
ung entfpredhenden Wert jeder einzelnen Ware anzugeben. 
Der Wert jeder einzelnen Sendung der Waren kann in der 
5er Sendung beizufügenden Rechnung aufgeführt werden. 
Wenn für jede einzelne Paket eine Zollinhaltserfärung 
AuSgeftellt wird, fo it in der Spalte „Gejamtwert“ nur 
ber Wert des einen Patket3, in der Spalte „Wert im ein: 
zelnen“, oder entweder der Wert der in dem einen Raokei 
»tima enthaltenen berfchiedenen Warengattungen anzıt 
yeben. €3 darf nicht in die Spalte „Gefamtmwert“ der Boll 
nhaltserHNärung für ein Paket ver Gefamtwert ver ganzen 
Sendung eingefebt werden, die diefe irrelautende Art der 
Wertangaben in vielen Fällen zur Sinbebung zu hobheı 
Warenumfabitener Mihrt. 
3ölle: 
Die Zölle find vorwiegend Gemwicdht33zölle; daneben beftehen 
AMuige, Wertzölle. Die ZoNljäbe find in Soldwährung Ffeft- 
zelegt, und zwar in Goldkronen. Die Zahlung der Zölle 
°rfolgt in Öfterreichiichen Schillingen nach einem feften Um- 
vechnunagskur8s. (1 Goldirone — 1,44 S)) 
Deutfche Konfulate: 
Wien (G), Graz (K), Innsbrud (K), Klagenfurt (K), Xinz 
(K), Salzburg (K), Wien (Rakftelle). 
Seichäftsfpradche: 
Deuttich, 
Berfandvorichriften. 
Rechnungen: 
Sämtlidhen Sendungen find Rechnungen eizufügen, weil 
die Sfterreichifche Umfagjtener nach dem Vakturenbetraa 
berechnet wird, Diefe Rechnungen find nicht zu bealaubiaen. 
Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher VBordrud), 
2 Stammerflärungen, 1 ftatijtifder Schein, 1 Rechnung, 
bei Durchgang durch die Tichechoilomwatei: 2 deutiche Roll- 
beflarationen. 
Dertangabe für zollpflichtige Waren: 
Zur Berehnung der Warenumfagijteuer ft der Kakturen:- 
preis (Wert) der nach Defterreidh eingeführten 300pflich- 
tigen Waren dem Zollamt, daZ anläßlich der Verzolung 
bie Steuer zu erheben hat, nadhzumweifen. Das Dat in erfter 
Rimie durch Vorlage der Originalfaktura 3u gefchehen. 
Wenn die Verzollung durch Bermittelung der SCijenbahn, 
z. SB. bei Unterwegsverzollungen, erfolgt, kann fich Das 
Zollamt auch mit der Augabe des Wertes in den nach den 
Mfterreichifchen 3Zolvorfdhriften vom AWbfender beizugeben- 
den StammerHärungen oder mit der Angabe des Wertes 
im Xrachtbriefe beanliaen. 
Senleitpapiere zu Boftfendungen: 
1 intern. Rafettarte, 1 ftatiftifdher Anmeldefchein, 2 weiße 
Zollinhaltserflärungen (deutich), 1 Rechnung. 
Frachtborfchriften: 
€3 beftehen drei Abfjertigungsmöglichtfeiten, und zwar: 
„1. Direkte Abfertigung auf Grund durdhaehender Tarife 
mit‘ Frachtberechnung bi$ zur Beftimmungsitation; 
2. Direkte Abfertigung mit Frachtberechnung bi3 und 
ı%be der Grenzüberganasitation: 
3Zolvorfchriften. 
3. Umbebandlung in den Grenzüberaanasitationen. 
Zu 1. Der Abfender ift verpflichtet, die Anwendung des 
direkten Tarif? im Frachtbrief vorzufchreiben. Die Ver- 
rachter find nach Möglichkeit auf das Beftehen des direkten 
Tarifs aufmertfam zu machen, Die VBorfeohreibung der 
Srenzübergangsftation im Srachtbrief i{t nicht erforderlich. 
Die Leitung erfokat über die im Tarif angegenebenen Grenz- 
tbergangsjtationen. Entgegenitehende Leitungsvorfchriften 
0e3 Abfender8 fchließen die Anwendung des direkten Zarifs 
18. Die Fracht wird von der Verfand- his zur Beftim- 
MungSftation, und zwar getrennt für die deutiche und 
Hiterreichifche Strede, berechnet. 
\ollvorfchriften für Muiter: 
Bollfrei Hnd: 
Muiter und Proben, die nur zum Gebrauch al8 folche 
naeeianet find, mit Ausnahme von Monndnk: und Verzehrungss 
aenenitänden. _ ; , . . 
Unter Muitern und Broben in diefem Sinne find nur 
ioldhe zur Veranfehaulihung, Unterfuchung oder Crprobung 
Jeitimmte Waren DLenriffen, die mwenen ihrer SGeringfüniakeit 
wer befonderen Befchaffenheit einen felbitändigaen Gebrauchs» 
vert nicht befißen, 2 DB. Multerfarten. auch in Buchauf- 
nadhuna, mit Abfhnitten von Stoffen, Stidereien und Befab- 
ırtifeln, mit Sarniträhndhen u. a, Uu8- und YWbieGhnitte bon 
Vorhängen, Tapeten und Teppichen, einzelne Schuhe zum 
Rachbilden. Zufammenitelungen von Drechsler» und Kormer: 
ırbeiten, wie Anöpfe, Falhungen, Verichlüne, von Gifen- und 
Metallwaren, wie Befchläge und SchloNereiartifel. alle in Der: 
ıhiedenen Größen, Feinheiten, Kormen ufw.. Broben Für 
Unterfuchungen ut. 6. 
Sind Multer und Proben noch für andere Verwendung 
ıeeinnet, fo fann nur dann von der Zollerhebung abaejchen 
verden, wenn fie zuvor auf Antrag des Verfügungsberech- 
tiaten oder mit feiner Zultimmung unter HoNaufficht derart 
unbrauchbar aemacht worden lind. dak eine Verwendung zu 
anderen Ameden nicht mehr anzunehmen ift 
„Zu 2, Der Abfender ift zur Borfjchreibung der Grenz- 
Iergangsftationen von Staat zu Staat verpflichtet, {oweit 
Het der Tarif Ausnahmen zuläßt. Frachthriefe ohne diefe 
Borfchrift find zurüczumeifen. In den Frachtbrief find 
Nur die deutichen SErachten einzauieben. 
Zu 3. Der Abfender {ft zur Borfhreibung der Grenz- 
bergangsftationen von Staat zu Staat verpflichtet, fomweit 
ticht der Tarif Ausnahmen zuläßt. Frachtbriefe ohne Diefe 
Borfchrift find zurüczumweifen. Die Abfertigung erfolgt im 
Berjandbuchverfahren big zur deutfch-Sfterreichijchen bezw. 
deut fh-tfchechoflomwakifchen Grenzübergangsftation oder bis 
j einer Ddeutfhen Untermegsfjtation, wenn ab Diefer Die 
KWeiterabfertigung auf Grund eines direkten Tarif? hean- 
Drucht wird. 
Mufter im RMeifeverkehr: ” 
Bei der Einfuhr von Multern von Deutichland nach Deiter. 
ceich fann an Stelle der Varhinterleaung des Avlles für Die 
eingeführten Multeritüde Die ®arantie von Bankgefchäften 
oder Firmen treten, Diete Aollnarantie it in Form einer 
Ihriftlidien SGrflärung au aeben. die bei dem Sinaanaszollanıt 
Nadnahmen nach Singang find bi3 zur Göhe des Wertes 
5e8 SGuteg in der Währung des Verfandlandes zugekaffen.
	        
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