Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Sroßbritannien 
Srobbritannien. 
Vertragsverhültnis: 
Meiftbegünftigung auf Grund des HandelS- und Schif- 
fahrtabertrage® vom 2. Dezember 1924, Dauer 5 Jahre. 
Kündiaunasfrift 1 Sahr. 
Zölle: ; 
Die Zölle find fait ausfhließlich Wertzölle, 
Deutfche Konfulate: 
London (B), Briftol (V), Cardiff (K), Slasgow (K), 
Burytisland (V), Dundee (K), GrangemouthH (V), Leith 
(K), Lerwid (V), MethHil (V), Liverpool (K), Hull (K), 
Neiwcaftle on Tune (K), Plymouth (V), Kirkmal (V), 
Qoweltojt (V), Kings Lynn (V), Bofjfton (VK), MiddleS- 
brough (V), Dover (VK), Falmouth (VK), Yorwey (VK), 
Mberdeen (K), Blyth (VK), Weit Hartlepvol (VK), Ben- 
zance NO Bortland Sarbour (VK), Southampton (K), 
Bradford (VK), Belfaft (VK). 
SefchäftSfprache: 
CGualitch. 
VBerfandvorfchriften. 
Benleitpapiere zu Boftfendungen: 
1 AusiandSpaketkarte, 1 ftatiftifdher Anmeldefchein, ferner 
eine, bei Leitung über Belgien 2 ZoninhHaktserkflärungen in 
deuticher, enaliicher oder franzöfiicher Sbrache. 
Bafete: 
Die Beiflügung von Briefen ijt unzuläffig. Al3 folche werden 
auch offene ober verfchloffene Drucfachen mit befonderer 
Auffchrift angefehen. . 
Den YBegleitpapieren zu jeder Sendung (nicht jedem Paket) 
Ht eine Rechnung in englifcher Sprache und im englifcher 
Währung offen beizufügen. Die Kechnung muß genaue 
Angaben über die einzelne Warenagattung fomwie Reine 
KewWicht und Mert enthalten. 
Nrachtborfchriften und Begleitpapiere zu BahHnfendungen: 
Sin direkter Verkehr ift möglich unter Benußung der Fähr- 
bootitrede Beebrügge—Harmwicdh. Die Sendungen find zu 
tichten an die Belgifh-CEnglifche Kährbootgefellfichaft in 
Zeebrügge (Kährbahnghof). Beagleitpapiere und Grenzüiber- 
gänge fiehe unter Belgien, Die Grenzübergangsftationen 
find vom AWbfjender vorzufchreiben. Nadnahmen find ZU“ 
läffig bis zum Werte des Gutes, Barvorfchliffe biz 20 ME. 
8 Deiteht fein Frankaturzwang. Die gefamte Fracht kann 
dom Verfender bezahlt werden bi3 zur englifchen Beftim- 
Mmungsitation. Die Zahlung hat hei der Societe Belgo- 
Anglaise des Ferry-Bots Zeebrügge zu erfolgen. &3 ift eine 
diesbezügliche Beftätigung zu geben und evtl, ein Aange- 
Meffener Betrag al8 a conto-Zahlung auf die vorzukezaen- 
den Frachten zu übermeifen. 
Arfprungszeugniffe und Konfulatsfakturen: 
Für die Ausfuhr nach England bedarf es feiner Urfprungs: 
Zeuanife. Beiondere Aonfulatavorichriften beiteben mwicht. 
3uldeMlarationen: . | 
Die Zolpflichtigen find nicht gehalten, die amtlichen Fort- 
Mulare zu benußen, fondern e3& werden auch folche anderer 
Herkunft zugelaffen, vorausSgefeßt, daß der Text mit Dem- 
lenigen der amtlichen Formulare genau übereinftimmt, 
Die Zollbehörde rät ven Erporteuren davon ab, die 
englifchen Formulare („Entry“), die in England unter- 
zeichnet werden miffen, felbit auszufüllen, da dies Sache 
der Ymporteure bezw. der von ihnen mit der Beforgung 
ber Zollformalitäten beauftragten Spediteure („formarding 
Agent8“) ijt, die hierfür befonder8 eingerichtet find. Diele 
Agenten füllen die Formulare an Hand der Fakturen au8, 
die de8halb alle nötigen Angaben über Sewicht, Wert ufM. 
der zollpflichtigen Waren nthakten müffen. €3 wird den 
Crporteuren dringend empfohlen, ihre Angaben in den 
Takturen möglichjt Mar und deutlich zu madden und fich in8- 
befondere keiner Abkürzungen zu bedienen. 
Zullfakturen:; 
1. Bei der Einfuhr von „zokkfreien Gütern“ wer. 
den die DekMarationen der Spediteure über Gewicht, Wert, 
Urfprungsiand und deral., die für die z0oWoechHörblichen Ein- 
‘Orliften benötigt werden, anjtandSloS akzeptiert und Die 
3ollbehörde verlangt feine Beibringung von Abfender-Wal- 
hırem. Schweizer oder ifchechoflomwakijche Siüter, die über 
Ainen deutihen Hafen in England eintreffen, benötigen fein 
IrfivrunagsSzeuani3 fir die Aolbehürde. 
2, Für Güter, die in England Son derz5llem unter. 
fjegen, {ft eine Nechnung in zweifacher Ausjertigung not- 
wendig. Diefe Rechnung muß folgende. Anaaben enthalten: 
1. Marke und Nummer 
2, Bezeichnung der Berpacdung 
3, Bezeichnung der Waren in Gemäßheit mit der englifchen 
Importlifte 
4. Brutto-Gewicht ; 
5. Netto-Gemwicht 
6. Anzahl, Befdhreibung und Einzel-NMettogetvicht in 
Bfunden und Unzen jeder feparaten Sinheit, Die in 
'edem Packjtück enthalten ift. 
Nenn Güter 3. B. innerhalb einer Kijte eine Sonder- 
"Schachtel Berbadung auftweifen, fo it die Anzahl, 
Beichreibung und Dda3Z Nettogewicht eineZ jeden 
Mrtifel8, fomwie da3 Total-Nettogewicht eine8 jeden 
Zonder-PackjtickeS erforderlich. 
Nenn eine Kijfte eine Anzahl aleicher Einheiten oder 
Zonderbackitücke (3, B. Schachteln) enthält, fo {ft natr 
»ie Gefamt-Anzahl und daz Gefamt-NMetitoaewicdht an- 
jugeben, 
Bei Gütern, beftebend au3 armen oder Geweben, her- 
zeftellt au3Z Seide oder Kunitfeide, bermifcht unterein- 
einander oder mit anderen Materiakien, ift her Prozent- 
faß des Gewichts, der Seide oder RMunitfeide zu dem 
Nettogemwicht des Sarne3 oder he8 Gemebr3z anzugeben. 
3. Warenfendungen, die in Enaland einem Wert-oder 
YnduitrielhugG-Z ok unterliegen, {ft eine NMechnung 
in dreifacher Ausfertigung mit nachfolgenden Anaaben 
heizufügen: 
1. Marte und Nummer 
2. Bezeichnutatg der Berpackhung 
3 Bezeichnung der Güter in Gemäßbeit mit der enalifhen 
Smportkifjte. 
4. Brutto-Gemwicht 
5. Netto-Gemwicht 
6. Wert 
7. Prozentfaß des Wertes der Seide ober Kumftfaide 
weicher in jedem Artikel oder Packjtüick enthalten {ft. 
8. Zebarater Wert der Spiben und der Stidereien 
9, Wert der anderen etwa verwendeten Materialien — 
L0 Ob der WMert Fracht, Berficherung und VBerbacdungs- 
Epften -einfOlte Rt. 
Die Kakturierung aller erportierten bdeutichen Waren 
mird in Bid. Sterling verlanat und find nur in Pfbd, Ster- 
(ing ausgeftellte Fakturren qiltig. Süter, weiche gewöhnlich 
in Bid. Sterling fakturiert werden, dürfen nur in Mus. 
tahmzfällen in Mark berechnet merden, menn ren enalifchen 
Bollbehörden der Beweiz erbracht mird, Daß Die betreffen- 
ben Waren tatfächlih auf Grund des Markiverte3 zur 
Yır8fuhr aelanat firıp. 
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Befondere Borfchriften: 
Bollpfkichtine Güter follten nicht mit zollfreien Oritern zu 
atnent Backjtück over zu einer Sendung vereint werden, um 
Verzögerungen zu vermeiden, 
Die Bezeichnung „Manıufakturmaren“ genligt nicht für 
die Verzolung, fondern eS muß angegeben merben, ob Der 
eingeführte Artikel aus Baummolle, au Wolle, as Seide 
„der einem Mifdhitoff und welchen Hefteht. Bei Seiden- 
maren, Die auch Kıunftfeide enthalten, muß das Nettogeivicht 
5e8 Seiden- oder Kunftfeidenanteils und der Prozentgehakt 
der beiden Stoffz angegeben werben. Die Borfchnift bezieht 
ch au auf Spiben, 
Sendungen, für weiche der Empfänger nicht fofort bei 
Ankunft der Güter die zur Zonabfertigung Nöfige Faktıra 
beibringen fann, Mmerden in ber Auskieferung an die 
Smbfänger verzögert.
	        
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