Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Saargebiet 
Kontingentbefcheinigungen: 
Kür einige Waren find im den Lifjften A und C des deutich- 
franzöfifhen Gandelsabiommenz Dbeftimmte Kontingente 
borgefehen. Dieje Waren genießen Die vorgefehenen Vers 
günftigungen nur, wenn fie von einer Kontingent3- 
befcheinigung begleitet find. Das NeichswirtfchaftS- 
minijterium hat für Induftrieerzeugniffe FOLGENDE Berbän se 
mit der Ausitellung der Kontinaentsbefcheinigungen De- 
traut: 
Kür eleftrifhe Giühlampen der Po. aus 361 des Fran. 
zöfifchen BZolltarifs den Zentralverband Der Deutfchen 
({eftrotechnifchen Yudarfjtrie, Berlin W. 10, Corneliusfir. Si 
Für Wachätuch der Pof. 430/431 und aus 385 des fran- 
zöfilchen Zolltarif@ Den Verband Deutfcher WachHStuch-, 
et und Kunftlederjabriten in Leipzig, Hugo Licht- 
Straße 1. 
Sir Nadeln für Trikotz, Wirk» ufw. Stühle der Pol. 
aus 544 bi8 des franzöfifhen Zolltarij3 den Sifen- und 
Stahlwarenindujtriebund, Elberfeld, Hofaue 95, IL. 
Für Schuhwaren der Pof. 481, 482, 483 des fran- 
zöfifchen Zolltarifz ven Neichsverband der Deutfchen Schwh- 
indutftrie, Berlin € 2, Buraftr. 7. 
Bei Stellung des Antrage3 anf Ausitelung einer KXon- 
tingentäbejcheinigung find vor allem folgende Angaben 
Noten Diaq: 
1. Genaue Bezeichnung der Ware; 
2, Keingemwicht und Zahl der Stücde; . 
3, von welchem Kontingent, welcher franzöjifchen Boll- 
tarifnmummer ift die Sendung abzufdohreiben; 
4. Abfender; 
5. Embfänger, 
Berzollung von Waren bei der Einfuhr in das Sanrgebiet: 
BZahlreiche Mighelligkeiten bei Der Ginfuhr zollpflichtiger 
Waren in das Saargebiet find Darauf zurückzuführen, Daß 
die Annahme von Sendungen von den Empfängern Det- 
weigert wird, weil die Zollbeträge al2 untragbar hoc 
empfunden werden. Der Borgang {pielt fich meift in Der 
Weife ab, daß die GifenbahHnzoljielen an den SGrenzbahn- 
Höfen die Deklaration auf Grund der beigefügten Bapiere 
Dornehmen und den von der Zollverwaltung berechneten 
Boll vorkegen. Dabei erhöht fidh ver Zoll Häufig moch um 
eine Zollitrafe wegen untichtiger Deklaration, weil Die Der 
Sendung beigefügten Papiere nit Dem tatJächlichen Waren- 
befund nicht übereinftimmen, Die zollamtliche Aofertigung 
ijt damit erledigt; die Sendung wird in freien Verkehr 
gefeßt und geht weiter nach dem EmpfangSort, Dort wird 
der Empfänger von der Bahn vder dem Spediteur Don Der 
Ankunft der Ware und zen auf ihr ruhenden und von der 
Bahn bereit3Z gezahlten Zollgebühren in Kenntnis gefebt 
Der Empfänger, der bei Aufgabe der Beftellung mit 
wefentlich niedrigeren Zöllen gerechnet Hatte, fieht fi 
außerftande, die tatfächlichen Zullgefälle zu fragen und fatcht 
fi durch Verweigerung Der Annahme hHerauszuziehen. 
Hierzu if zu bemerken, daß die Zollvermaltung in dem 
Augenblick, im den fie die Sendung endgültig abgefertigt 
und in den freien Verkehr gefebt Hat, In Dem Die Ware 
alio da3 Zollgewahrfam verließ, zu einer Kückerftattung 
der Zölle auch dann nicht verpflichtet ft, wenn die Ware 
ohne in die Hände des Adrefjaten gekommen zu fein, [ofori 
mieder ausgeführt wird. Möglich ijft Die Rückerftattung aan 
ausnahmamweije auf Grund befonderen Auftrags Höchitens 
dann, wenn die Sendung nicht an der ODhhut der Bahn 
gefonımen ift. Hat die Bahn die Sendung aber bereit3 an 
einen Spebiteur oder an den Norcfaten (bit auZgchändtiet, 
fo it eine Rückerjtattung der Zölle völlig auSgefchloffen. 
Die einzigen Mittel, um fih Hiergegen zu fehliben, find; 
Vorherige genaue Erfundigung über die in Betracht fom- 
menden Zullfäbe bei der Zoildirektion, bei der Bollaus- 
funftitelle der Handelskanımer oder einem Spediteur, Ein- 
gehende Vorfchriften an den Lieferanten Hinfichtlich Der 
Ausfüllung der Deflarntionspapiere, In befonderS {hmit: 
tigen Fällen: Berzollung im Beifein des EmpfängerS unter 
Beantragung einer „vorläufigen Befichtigung‘“ (vuverture 
Probifvoire) durch die Zollvertnltung, wobei al8dann Der 
genaue Charakter der Ware und die Sorm der abzugebenTen 
Deklaration unzmweideutig feitgeftellt und die Gefahr einer 
jalfden Deklaration mit daraus folgender Zuuitrafe vEr- 
Mmicden werden fannu. 
3Zollvorfehriften. 
vür Sendungen uach dem Saargebiet nelten Diefelben Zoll- 
vorfdhriften wie für Scndbungen nadı Frankreich, 
3ufpflichtige Brieffendungen: 
Kolaende Bedingungen find aenau zu beachten: 
1) Offene Brieffendungen (zoNlpflihtiae Warenproben oder 
Drucfachen) mülen einen auffälligen arünen Bette] (Größe 
efwa 4X 7 em) mit der Aufichrift tragen: Dem Zoll vor. 
zulegen. Darunter Kind anzugeben: Art (nach den VBezeich- 
nunaen des Franzöfiichen Zoltarif8), Uriprung, Gewicht und 
Wert der Ware, Diele Angaben fönnen auch auf einer bes 
jonderen RollerfNärung aemacdht werden, die in die Sendung 
zu legen oder haltbar an ihr zu befeitigen it. 
Verfchloffene Brieffendungen, au Päcchen, miüffen die 
gleichen Zettel mit demjelben Angaben tragen wie au a), 
außerdem muß die Nummer und das Datum der (Sinfuhr-) 
Senehmiagung, bie dor der Wbiendung vom Wbiender bei der 
Bolldirektion in. Saarbrüden einzuholen it, durch den Ver. 
merf „Genehmigung der Aolbdireftion in Saarbrücden 
Nr. ..... vom. .... +. +” auf der Sendung angegeben 
und darunter bermerft werden: „Durch die Bolt in Saare 
brüden zu bveraoNlen“  Sämtlike Angaben über die Ware 
inmie die Genehmicuna können auch in einer befonderen 
Bollerflärung aemacht werden. die nıit Freuzweife gefnühfter 
Schnur an der Senduna befeftigt fein, muß. In, rer. 
iOloffenen, freigemachten Briefen im Gewicht bis zu 150, 
die an Brivete nerichtet find, fönnen Webmaren, mit Mus- 
Sms von Spiken, Tül und Stidereien, zollfrei verfandt 
werden. 
yJ 
Brieffendungen, bei denen Feitaeltellt oder vermutet mird deok 
ie mbaabepflichtioe SGeaenttände enthalten und die den obiaen 
Bedinaunaen nicht entiprecdhen oder die ein und durchfuhr- 
jerbotene Genenitände enthalten, merden befchlaanahmt. 
Befchlannahmt werden in allen Fällen: Segenitände mit 
falihen fFranzöfiichen (Bandels-) Marken: fremde Scheide 
nünzen: Spielfarten: Bühernachdrude; Araneien, die nicht In 
nem amtlichen Geilmittelverzeidhnis Itehen; Sacharin:; Tabak, 
Diaarren und Biaaretten
	        
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