Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Schweden 
Schweden. 
BertragsSverhältnis: 
Deutich-ihwebdifcher HandelS- und Schiffahrisvertrag vom 
14. Mai 1926. ES3 i{t ein fogenannter YMeiftbeginiftigungs- 
vertrag, der außerdem eine Keihe von Tarifabreden enthält. 
Der Vertrag it am 1. 8. 1926 in Kraft getreten, 
Zölle: 
Die Zölle find Gewicht83ölle, 3. I. auch Kertzölle, Bei der 
Gewichtsverzollung wird Das Keingewicht der Ware 3U- 
arunde geleat. 
Deutiche Konfulate: 
Stockholm (G), Abus (V), Geile (K), Cothenburg (RB). 
Sakmitad (V), Helfingborg (K), Hernöfand (K), SHudiks- 
vall (V), Kalmar (K), Karlöhamn (V), a Iöfrona (K), 
Qandafrona (V), Lulea (K), Malmö (K), Norrkföbing (KK), 
Nyköping (V), ODStarshamn (V), Bieta (VI), Stelleftea (V', 
Söderhamn (K), Sundsvall (K), Umea (V), Weiterbit (V), 
Wi3by (K), Yftad (V). 
Sefchäft8fprache: 
Schwebifdh und Ddeutfch:. 
Der Umftand, daß die an der Ware vorkommende Bezeich- 
aung in {Olwedilcher Sprache abgefaßt oder daß an Der 
Mare eine Abbildung mit fhivebdifjchem Motiv angebracht 
it, foll, auch wenn in dem Leßteren Falle die Abbildung 
oon einem erflärenden Texte Hegleitet {jt, nicht an und für 
ch ein Hindernis für die Einfuhr der Ware hilden. 
DiefezZ Verbot findet keine Anwendung, 
menn nachgemwiejen wird, daß Die Ware wirklich in 
Schweden erzeugt oder Hergeftclt wird und früher 
au3 dem Reiche ausgeführt worden if; 
wenn die darauf angebrachte Bezeichnung nach Dem 
HandelSorauche nur dazır dient, die Art Der Ware 
anzugeben (gegnerifde Bezeichnung); oder 
venn. außer der JOwedifchen Urfprungsbezeidhnung auf 
der Ware noch in deutlicher, Leicht in Die Hırgen 
jallender und dauerhafter Weije der ausländijdhe 
Urfprung angegeben (ff. 
Eier, die in Schweden eingeliefert merden, mütffen mit 
dent Stempelaufdruck „Import“ und dem Namen Dde8 Ur 
fpraug3fandes bverfehen fein. 
eonfulatsgebühren: 
Sede Beglaubigung == 4,60 Mi. 
Zollvorfehriften. 
Berfandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu Bahnjendungen: 
1 intern, Frachtbrief nebfit Duplikat (beutfcher Bordrum, 
L $tatiftifdyer Anmeldefhein. (NMechnungen 1, u.) 
Begleitpapiere zu Pojtfendungen: . 
1 intern. Latetadreftarte, 1 ftatiftifcher Anne dejchein, eine 
weiße Zollinhaltserflärung (deutfch). (Rechnungen f. 1.) 
Srachtvorfchriften: Der Aofender hat die deutfche YebergangS- 
jtation im Frachtbrief anzugeben. Sn ber Frachtzahlung 
Defteht feinerlei Zwang, Fradtübermweifung {ft 3uläffig. 
NacdnahHmen find undbefhränkt DiS zUr Höhe des Gutes, Bar- 
Vorichuk big zu 20 RM. zugelafien. 
Srenzübergangsftiationen: „ 
Slenzdurg für Silfkückgüter und befhleunigtes EifÜAaU: 
Flensburg Weiche für Tagen ka darnagen (Krachtauft, Gitqut 
und befchleunigte8 Silgut), 1owie Frachtitücaut; Sübers 
fitgum, Marnentünde, Sahniß. 
i nfulatsfatturen: . ma. 
Age u nie um See Bonfulatäfatturen find nicht € 
for derlich. 
Rechnungen: A ertzoll unter- 
ea ae die in Schiveben Un b Zn rau von 
fi t a8 Bollamıt vom Verzoller Tchrieben fin, 
Tonungen. welche vom Kabrilanten 1 af Der deutiche 
verlangen. E3 Iheint daher zWwechmäßtg, Xarüber hinaus 
Nabrikant die Mechnungen unterfhreibt. Rollbehörde hie 
kann in Zweifelsfällen die jdmwedilche Unterlagen nad- 
Rechnungen durch Vorlage vor geeigneten 
Prüfen. 
Markierungsvorfehriften: 
Sedes Koni ijt mit einer genauen UND deutlichen Marke zu 
verfehen, und diefe Marke muß far aus dem Konnoffement 
herborgehen, Falls diefe Borichrift nicht beachtet wird, If 
Mit einer verfpäteten Zollabfertigung, unter Umitänden 
auch mit Sonzerkoiten zu rechnen, 
Tuorichriften für Mufter: . . 
Qollirei find Warenproben. die bei der Einfuhr keinen Handels- 
mert haben oder bei der KoMabfertiaung wertlos gemacht 
verden. 
Sir aollpflidhtioe Muiter. die ordnungsmäkßia nit Zoll- 
deflaration al8 Voltvaket. Wertfältdhen, oder, Bahnfendung ein- 
neführt werden, fann Zollbefreiung auf beitinmte Hirzere Beit 
xemährt werb:n. wenn e8 fih um Gegenftände Handelt, die zur 
Mnlicht al8 Broben einochen und die an und fir Kch nach ihrer 
Reichaffenheit nicht al8 au BVerkaufsameden eingeführt an- 
aelchen werden fönnen. 
Muiter im Reifeverfeht: , 
BWarenproben mülen in der Regel in aewehnter MWeife verzolt 
verden. jedoch fann bei der Wiederausfuhr eine Ritderftattuna 
’e8 Bolles erfolaen. Unter welchen Kormalitäten das möalich 
it, erfährt der Neifende auf Verlangen an der fchwebiichen 
Srenzaollitation. Unter gewillen Bedingungen können Waren 
nufter, die lonit aollpflichtia find. nach Schweden zolNlfrei ein- 
zeführt werden, aber nur dann. wenn Diele Mufter feinen 
Zandelawert beiiben oder jeitens der Bolbehörde entwertet find, 
Sbenfo fann Zollfreibeit gewährt werden, wenn als Sicherheit 
zine Summe entiprechend dem Bolliaß bei der Bowlbehörde 
3interleat mird. Yuf eine Rüderitattuna des Hinterlenten 
Betrages fann nur aerechnet werden, wenn die Warenmuhlter 
innerhalb eines Nahres wieder ausgeführt werden und der 
Handelsreifende der Zolbehörde die folgenden Dokumente bor- 
feat. die don einem Ichmwebilchen Konkulat oder der auitändigen 
Ortiabehörde beicheiniat fein mülien: 1. Eine DBeicheinigung 
der Sirma des. HGandelsreijenden dahingehend, daß er als ihr 
rechtmäßiner Vertreter beauftranat ft, in Schweben zu reifen. 
2 eine Beitätiaung der Firma des Neifenden, dak die mite 
naeführten Waren. die im übrigen in einer befonderen Qifte Din- 
fichtlich ihrer Gattung Zahl. Menge, Größe ulm. im einzelnen 
renau genannt fein mülien, tatfächlich dem Meifenden als 
Multer bon feiner Firma mitgeaecben worden find. 
Mufter in Briefen: 
3 Briefe freinemacdhte Sendungen aus dem Yuslande, einfchl, 
Werthriefen, wenn durch Stifeiten oder Vermerk auf ihnen 
anaeaeben iit, dak fe zollamtlich abaufertigeen 1tnd, ind dem 
Ndreflaten nach der VBeraolluna in der üblichen Weile auszu: 
händiaen. Für die Verrichtungen der Voftverwaltung bei der 
Aollabfertiaung von aollpflichtiaen Yriefen wird für Nechnung 
= zieren eine Gebühr von 0.30 Kr. für iede Sendung 
»rhoben. 
Arfprungsbezeichnung: i 
In Schweden ijt dur Gefeb vom 4. Suni 1913 die Einfuhr 
bon Waren mit unzureichender Urfprungsbezeidhnung Der 
boten. Gine Ware, an der eine Bezeichnung angebracht it, 
welche der Ware den Anfehein gibt, al8 ob fie in Schweden 
erzeugt oder beraeitellt wäre, Darf Midht eingeführt erden,
	        
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