Schweden
Schweden.
BertragsSverhältnis:
Deutich-ihwebdifcher HandelS- und Schiffahrisvertrag vom
14. Mai 1926. ES3 i{t ein fogenannter YMeiftbeginiftigungs-
vertrag, der außerdem eine Keihe von Tarifabreden enthält.
Der Vertrag it am 1. 8. 1926 in Kraft getreten,
Zölle:
Die Zölle find Gewicht83ölle, 3. I. auch Kertzölle, Bei der
Gewichtsverzollung wird Das Keingewicht der Ware 3U-
arunde geleat.
Deutiche Konfulate:
Stockholm (G), Abus (V), Geile (K), Cothenburg (RB).
Sakmitad (V), Helfingborg (K), Hernöfand (K), SHudiks-
vall (V), Kalmar (K), Karlöhamn (V), a Iöfrona (K),
Qandafrona (V), Lulea (K), Malmö (K), Norrkföbing (KK),
Nyköping (V), ODStarshamn (V), Bieta (VI), Stelleftea (V',
Söderhamn (K), Sundsvall (K), Umea (V), Weiterbit (V),
Wi3by (K), Yftad (V).
Sefchäft8fprache:
Schwebifdh und Ddeutfch:.
Der Umftand, daß die an der Ware vorkommende Bezeich-
aung in {Olwedilcher Sprache abgefaßt oder daß an Der
Mare eine Abbildung mit fhivebdifjchem Motiv angebracht
it, foll, auch wenn in dem Leßteren Falle die Abbildung
oon einem erflärenden Texte Hegleitet {jt, nicht an und für
ch ein Hindernis für die Einfuhr der Ware hilden.
DiefezZ Verbot findet keine Anwendung,
menn nachgemwiejen wird, daß Die Ware wirklich in
Schweden erzeugt oder Hergeftclt wird und früher
au3 dem Reiche ausgeführt worden if;
wenn die darauf angebrachte Bezeichnung nach Dem
HandelSorauche nur dazır dient, die Art Der Ware
anzugeben (gegnerifde Bezeichnung); oder
venn. außer der JOwedifchen Urfprungsbezeidhnung auf
der Ware noch in deutlicher, Leicht in Die Hırgen
jallender und dauerhafter Weije der ausländijdhe
Urfprung angegeben (ff.
Eier, die in Schweden eingeliefert merden, mütffen mit
dent Stempelaufdruck „Import“ und dem Namen Dde8 Ur
fpraug3fandes bverfehen fein.
eonfulatsgebühren:
Sede Beglaubigung == 4,60 Mi.
Zollvorfehriften.
Berfandvorfchriften.
Begleitpapiere zu Bahnjendungen:
1 intern, Frachtbrief nebfit Duplikat (beutfcher Bordrum,
L $tatiftifdyer Anmeldefhein. (NMechnungen 1, u.)
Begleitpapiere zu Pojtfendungen: .
1 intern. Latetadreftarte, 1 ftatiftifcher Anne dejchein, eine
weiße Zollinhaltserflärung (deutfch). (Rechnungen f. 1.)
Srachtvorfchriften: Der Aofender hat die deutfche YebergangS-
jtation im Frachtbrief anzugeben. Sn ber Frachtzahlung
Defteht feinerlei Zwang, Fradtübermweifung {ft 3uläffig.
NacdnahHmen find undbefhränkt DiS zUr Höhe des Gutes, Bar-
Vorichuk big zu 20 RM. zugelafien.
Srenzübergangsftiationen: „
Slenzdurg für Silfkückgüter und befhleunigtes EifÜAaU:
Flensburg Weiche für Tagen ka darnagen (Krachtauft, Gitqut
und befchleunigte8 Silgut), 1owie Frachtitücaut; Sübers
fitgum, Marnentünde, Sahniß.
i nfulatsfatturen: . ma.
Age u nie um See Bonfulatäfatturen find nicht €
for derlich.
Rechnungen: A ertzoll unter-
ea ae die in Schiveben Un b Zn rau von
fi t a8 Bollamıt vom Verzoller Tchrieben fin,
Tonungen. welche vom Kabrilanten 1 af Der deutiche
verlangen. E3 Iheint daher zWwechmäßtg, Xarüber hinaus
Nabrikant die Mechnungen unterfhreibt. Rollbehörde hie
kann in Zweifelsfällen die jdmwedilche Unterlagen nad-
Rechnungen durch Vorlage vor geeigneten
Prüfen.
Markierungsvorfehriften:
Sedes Koni ijt mit einer genauen UND deutlichen Marke zu
verfehen, und diefe Marke muß far aus dem Konnoffement
herborgehen, Falls diefe Borichrift nicht beachtet wird, If
Mit einer verfpäteten Zollabfertigung, unter Umitänden
auch mit Sonzerkoiten zu rechnen,
Tuorichriften für Mufter: . .
Qollirei find Warenproben. die bei der Einfuhr keinen Handels-
mert haben oder bei der KoMabfertiaung wertlos gemacht
verden.
Sir aollpflidhtioe Muiter. die ordnungsmäkßia nit Zoll-
deflaration al8 Voltvaket. Wertfältdhen, oder, Bahnfendung ein-
neführt werden, fann Zollbefreiung auf beitinmte Hirzere Beit
xemährt werb:n. wenn e8 fih um Gegenftände Handelt, die zur
Mnlicht al8 Broben einochen und die an und fir Kch nach ihrer
Reichaffenheit nicht al8 au BVerkaufsameden eingeführt an-
aelchen werden fönnen.
Muiter im Reifeverfeht: ,
BWarenproben mülen in der Regel in aewehnter MWeife verzolt
verden. jedoch fann bei der Wiederausfuhr eine Ritderftattuna
’e8 Bolles erfolaen. Unter welchen Kormalitäten das möalich
it, erfährt der Neifende auf Verlangen an der fchwebiichen
Srenzaollitation. Unter gewillen Bedingungen können Waren
nufter, die lonit aollpflichtia find. nach Schweden zolNlfrei ein-
zeführt werden, aber nur dann. wenn Diele Mufter feinen
Zandelawert beiiben oder jeitens der Bolbehörde entwertet find,
Sbenfo fann Zollfreibeit gewährt werden, wenn als Sicherheit
zine Summe entiprechend dem Bolliaß bei der Bowlbehörde
3interleat mird. Yuf eine Rüderitattuna des Hinterlenten
Betrages fann nur aerechnet werden, wenn die Warenmuhlter
innerhalb eines Nahres wieder ausgeführt werden und der
Handelsreifende der Zolbehörde die folgenden Dokumente bor-
feat. die don einem Ichmwebilchen Konkulat oder der auitändigen
Ortiabehörde beicheiniat fein mülien: 1. Eine DBeicheinigung
der Sirma des. HGandelsreijenden dahingehend, daß er als ihr
rechtmäßiner Vertreter beauftranat ft, in Schweben zu reifen.
2 eine Beitätiaung der Firma des Neifenden, dak die mite
naeführten Waren. die im übrigen in einer befonderen Qifte Din-
fichtlich ihrer Gattung Zahl. Menge, Größe ulm. im einzelnen
renau genannt fein mülien, tatfächlich dem Meifenden als
Multer bon feiner Firma mitgeaecben worden find.
Mufter in Briefen:
3 Briefe freinemacdhte Sendungen aus dem Yuslande, einfchl,
Werthriefen, wenn durch Stifeiten oder Vermerk auf ihnen
anaeaeben iit, dak fe zollamtlich abaufertigeen 1tnd, ind dem
Ndreflaten nach der VBeraolluna in der üblichen Weile auszu:
händiaen. Für die Verrichtungen der Voftverwaltung bei der
Aollabfertiaung von aollpflichtiaen Yriefen wird für Nechnung
= zieren eine Gebühr von 0.30 Kr. für iede Sendung
»rhoben.
Arfprungsbezeichnung: i
In Schweden ijt dur Gefeb vom 4. Suni 1913 die Einfuhr
bon Waren mit unzureichender Urfprungsbezeidhnung Der
boten. Gine Ware, an der eine Bezeichnung angebracht it,
welche der Ware den Anfehein gibt, al8 ob fie in Schweden
erzeugt oder beraeitellt wäre, Darf Midht eingeführt erden,