Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

OÖaiti. 
Bertragsverhältnis: 
Segenfeitge Meiftbegiüngtigung feit 1. 10. 27. 
Notenwechfel vom 28. Sunmt 1927. 
Deutfche Konfulate: 
Bort au Prince (K). 
Sefchäfts{prache: 
ranzöfiich. 
DBerfandvorfchriften. 
ZollinHaltserflärungen: , 
&8 ift eine, bei Leitung über Frankreich 3 ZoWinhalt8- 
erfärungen im franzöfticher Sprache notwmendia. 
Urt prungsseugniffe: . . . 
Urfprungszeugnifje find erforderlich für Waren Deutfiher 
Herkunft, wenn Zolbehandlung nach Mahaabe Des Meilt- 
beaiünitiaumnasabiommens beanfvrucht Wird. 
Ronfulatsfakturen: 
Bei der Aufitellung von Konkulatstakturen {ft folgendes zu 
beachten: 
Hür jede nach Haiti beftimmte Ware muß eine Redhnung 
(SFattura) vorhanden fein. Diefe muß in vierfacher Aus: 
fertiqung in framzöfifcher Sprache auSgeftellt und durch den 
Haitifchen Konful des Verfchiffungshafen8 ober, fall® dort 
fein Konful feinen Sig hat, durch einen bereidigten Beamten 
beglaubigt fein. Die. Kechnung muß die Zeichen, Gegen- 
zeichen und Nummern Der Packjtücke, deren Zahl, genauen 
Snhalt, Preis der Waren, die Schiffsfracht, die fonftigen 
Roften fowie die Angabe des VBerfhiffungshafen3 enthalten 
und muß eine mörtliche Wiedergabe der Bücher des VBer- 
jender3 fein. Außer dem Bruttogewicht muß daS Rein- 
gewicht der Ware und Da3Z Gewicht der Verpadung getrennt 
gegeben fein. Zu dem KHeingewicht der Ware {ft auch das 
Gewicht der unmittelbaren UmfHLiehunmg zu rechnen. Stim- 
Mmex die Aıurgaben der Faktırra mit demw Dei der Verzollung 
feftgeftellten Gewichten nicht überein, dann. wird als Strafe 
der Doppelte Zoll erhoben. Jede dem Konful zur Beglauz 
bigung vorgelegte Rechnung muß am Schlujfe Folgende von 
dem Kommijfionär oder einer anderen gehörig ermächtiaten 
Berfon unterzeichnete Erklärung enthalten: 
‚Sch beftätige, daß diefe Rechnung getreu und wahr- 
heitögemäß auggejteltt ift, daß fie in jeder Hinficht im Sin- 
fange mit meinen Büchern jteht, Daß meder die HandelS- 
übliche Benennung, noch das Gewicht, die Art, die Menge 
der angegebenen GVeagenftände, noch deren Wert Falich om- 
Gegeben fin 
Haiti 
3Zollvorfehriften. 
zoffuorfehriften für Muiter: | 
Multer Kind in Gaiti nur dann aullirei, wenn fie feinen Wert 
Saben. Wertmuiter unterliegen denfelben Zöllen wie die‘ ent- 
{bredhenden Waren. Sine Veraütunag des Aolles findet hei der 
NMiederausahurbhr nicht fItatt 
Aoflvorfchriften: 
Konfulatsfaftura und Ladelhein dürfen nicht fpäter am 
Beitimmungsorte eintreffen. als da3 Schiff mit der Ware; 
fonit entiteben für den Empfänger Unkoiten, Die Ware muß 
{väteltens innerhalb fünf Zanen nach Ankunft des Schiffee 
unter Beifügung der Dokumente (Konfulatsfaktura und Lades 
fchein) deklariert werden. Tonft wirb fe mit einer Strafe von 
20 Bros, des Bolles beleat. 
Hat der Empfänger die Ware Ichon vor SGintreffen der 
Dokumente deflariert und ftimmt die DYeklaration nicht mit 
den Dokumenten überein oder war fie fonitwie mangelhaft, 
ann wird eine weitere Strafe von 20 Prosa, des Holles der 
ahne die aeforderten Sinzelheiten deklarierten Ware erhoben 
Bor den Strafen kann id der Empfänger Ihüßen indem 
zr eine Broforma-Deklaration abaibt, In diefem Falle muß 
er jedoch eine Kaution von 10 Proz, des Wertes der Ware 
itellen und eine eidesitattlihe Berficherung abaeben, . 
Die Ware wird dann an Hand der Broforma-Deklaration 
axbaefertiat; die Kaution wird aurüdaeneben, wenn bie 
Roniulatstaktura und endalltige Deklaration innerhalb drei 
Monaten nachnereicht wird, 
Der Sendung darf keinerlei Reflamematerial beigefügt 
merden. fonit mird her dobbelte Roll erhoben. 
: . . . hiat werben 
nuffementer müffen Tonne benlaubie 
„Order “-VBerkadungen find ageftattet. 
. über 10 Dollar 
ee nen mit einem engen von über 
Ht eine Ronfulata&iattura erforderlich. 
Markierun hans 
CruNgSvOrfehriften: . , fr 
Die Marfesume der Kolli Hat jtet8 mit dem Anfanasbuch 
Haben der EmpfanasStirma zu erfolaen. 
 onfulntsgebühren: N 
Ronfulatsjatturen 2 DoMar, Zollfakturen 4 Prosent, Kom 
Noffemente 8/9 Schillina. 
LE
	        
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