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Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern.
tirten sich aus verschiedenen Ständen; Geistliche und Adlige,
Handwerker und Kaufleute, sowie Personen beiderlei Geschlechts
finden wir in ihnen vereinigt. Ihre Organisation ist die einer
selbständigen Korporation mit gewählten Vorstehern, Alterleuten,
Stuhlbrüdern, Gardemännern und anderen Beamten. Sie geben
sich ihre Statuten und Gesetze selbst, stehen aber unter den öffent
lichen Gerichten des Landes- und Stadtherren b
Von solchen Gilden erfährt man in Riga zuerst in der Mitte
des dreizehnten Jahrhunderts. Das älteste erhaltene Statut stammt
aus dem Jahre 1252. Es ist der Schrägen der Gilde oder Bruder
schaft des heiligen Kreuzes und der heiligen Dreifaltigkeit in Riga, die
„zur Ehre des heiligen Geistes und zum Heile der Seele“ gestiftet
wurdet Über alle Artikel dieses Statuts hatte der Rath seine oberste
Hand. Die richterliche Gewalt des Vogtes, sowie die obrigkeitliche
des Raths war für diese Gilde bindend. Sie konnte nur geringfügige
Vergehen ahnden, alle grösseren bestrafte der Vogt. Neben ihr
bestanden andere Brüderschaften, deren Statuten sich leider nicht
erhalten haben: die heilige Bluts-, die Olavs-, die Nicolaus-, die
Marien-Magdalenen-, die Pfeifer-, die Antonius-, die Gertrudis-,
die Loet-Gilde und die Gilde unserer Lieben Frauen.
In Reval ist die älteste Gilde, von der man weiss, die Heilige
Leichnamsgilde. Ihr Statut, von wesentlich kirchlichem Charakter,
indess doch auch mit Betonung der leiblichen W ohlfahrt der Mit
glieder, stammt aus dem Ende des dreizehnten Jahrhunderts V Wenig
später, aber mit mehr weltlicher Haltung, bildete sich die Kanuti*
gilde^. Ist deren auf uns gekommenes Statut auch erst am Ende
des fünfzehnten Jahrhunderts aufgezeichnet, so hat Pappenheim es
doch in hohem Grade wahrscheinlich zu machen gewusst, dass es
in seinem älteren Theile bereits gegen entstand b Es ist
bemerkenswerth, dass Schiffer, Handwerker und Kaufleute ursprüng
lich Mitglieder dieser Gilde waren. Nur Nichtdeutsche blieben aus
geschlossen. Eine dritte Gilde ist endlich die Olavsgilde; sic
1 Hegel, a. a. O. i, S. 243.
2 L. E. C. Urk. 2, Nr. 262. Die Gilde des heiligen Kreuzes und der heiligt"
Dreifaltigkeit, in der A. v. Bulmerincq eine Vereinigung zweier Bruderschaften erblickt.
Hess wohl 1252 ihren alten, in lateinischer Sprache abgefassten Schrägen ins Deutsche
übertragen und nannte sich vielleicht von jetzt ab: Gilde zum heiligen (leist. Def
Kürze wegen wird hier diese älteste Gilde „Heilig-Kreuz-Gilde'' genannt.
» L. E. C. Urk. I, Nr. 593.
4 L. E. C. Urk. 4, Nr. 1519.
5 Die altdänischen Schutzgilden, S. 171 —173.