Object : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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verhältniss  der  einzelnen  Bewohner  der  Schlüssel  zur  Erkenntnis ­
  ihrer  socialen  Beschaffenheit.  Die  wirtschaftlichen
und  socialen  Zustände  eines  Volkes  sind  aber  nicht  nur  sehr
eng  mit  einander  verwandt,  sondern  sie  bedingen  sich  auch  in
manchen  Beziehungen  gegenseitig.  Das  System  der  Latifundien
ist  wirtschaftlich  ein  ebenso  ungesundes  und  social  beklagenswertes, ­
  als  das  System  der  äussersten  Bodenparcellirung.  In
jenem  giebt  es  nur  einzelne  grosse  Grundbesitzer  mit  einer
Unzahl  von  Hörigen  ,  also  wenig  Herren  und  viele  Knechte,
in  diesem  giebt  es  eine  Unzahl  von  Herren  aber  keine  Knechte.
Die  preussischen  Tabellen  haben,  das  muss  ihnen  zum
Ruhme  nachgesagt  werden,  auf  die  Ermittelung  des  Arbeitsund ­
  Dienstverhältnisses  immer  einen  hohen  Werth  gelegt.  Es
wird  auf  dem  guten  Fundamente  fortzubauen  sein.
9)  Dagegen  hat  die  Ermittelung  der  Art  des  Aufenthalts
in  den  preussischen  Tabellen  bisher  noch  ganz  gefehlt.  Und
wohl  nur  aus  diesem  Grunde  herrscht  eine  vollständige  Unsicherheit ­
  darüber,  ob  man  es  in  den  Zählungsresultaten  aus  den
verschiedenen  Gebietstheilen  des  Landes  mit  der  population  de
fait  oder  mit  der  population  de  droit  zu  thun  habe.  Die  factische
und  rechtliche  Bevölkerung  sind  aber  zwei  sehr  verschiedene
Dinge.  Für  die  Zwecke  des  Zollvereins  wird  nur  die  factische
verlangt,  doch  auch  diese  wiederum  nicht  rein,  sondern  in
einem  Fall  unter  Zurechnung  Abwesender,  in  einem  andern
unter  Hinweglassung  Anwesender.  Nothwendig  ist  indess,  dass
ein  Staat  den  Aufenthalt  seiner  Angehörigen  nicht  blos  vom
Gesichtspunkt  der  Consumtion  ,  sondern  auch  von  seiner  socialen ­
  Bedeutung  aus  betrachte,  wie  dies  jetzt  in  sehr  vielen
Ländern  schon  geschieht.  Dazu  bietet  die  Ermittelung  der
Arten  des  Aufenthalts  die  Hand.  Sie  sind  folgende:
1)  dauerd  und  mit  Grundbesitz,
2)  dauernd  aber  ohne  Grundbesitz,
3)  zeitweilig  (ein  Aufenthalt,  der  mehr  als  einen  Monat  schon
gewährt  hat  und  voraussichtlich  noch  länger  währen,  aber
kein  beständiger  werden  wird),
4)  vorübergehend  (ein  Aufenthalt,  dessen  Dauer  von  1  Tag
bis  höchstens  1  Monat  währt);
hiergegen  kann  die  Abwesenheit  sein:
5)  eine  vorübergehende  (die  weniger  als  1  Monat  währt),
6)  eine  zeitweilige  (die  mehr  als  1  Monat  währt,  voraussichtlich ­
  aber  keine  dauernde  ist).
Es  lassen  sich  mit  Hilfe  dieser  Unterscheidungen  sehr
leicht  Bestimmungen  treffen  (und  sie  sind  bei  Zählungen  in  den
Staaten,  welche  die  Art  des  Aufenthalts  mit  ermittelten,  getroffen
worden),  dass,  trotzdem  jeder  Bewohner  gezählt  wird,  Niemand
doppelt  in  den  Listen  erscheine,  auch  Niemand  weggelassen  werde.
Die  Art  des  Aufenthalts  resp.  der  Abwesenheit  wird  noch
durch  einen  andern  Umstand  erheblich  beeinflusst.  Neben  der
stabilen  Bevölkerung  der  Ortschaften  giebt  es  auch  noch  eine
solche,  deren  Aufenthalt  in  den  betreffenden  Orten  nicht  oder
doch  nur  ausnahmsweise  das  Werk  freier  Selbstbestimmung
ist,  so  dass  also  diese  Art  von  Bewohnern  mehr  oder  weniger
als  ein  zufälliger  Bestandtheil  der  der  betreffenden  Orte  angesehen
werden  muss.  Auch  lebt  sie  meist  nicht  in  Familienhaushaltungen ­
  ,  sondern  in  Staats-,  Provinzial-,  Gemeinde-  oder
sonstigen  Haushaltungen,  die  man  am  Besten  unter  dem  Begriffe ­
  extraordinaire  Haushaltungen  oder  kurz  »Extrahaushaltungen« ­
  zusammenfasst.  Die  Fremden  in  den  Gasthäusern
und  Hotels,  die  Insassen  von  Heil-  und  Versorganstalten
aller  Art,  von  Armen-  und  Gemeindehäusern,  von  Gefängnissen, ­
  die  Zöglinge  (Pensióname)  von  Erziehungs-  und
Pensionsanstalten,  die  unverheirateten  Soldaten  in  den  Casernen
  gehören  hierher.  Will  man  daher,  wie  es  unerlässlich  ist,
neben  der  stabilen  Bevölkerung  gleichzeitig  die  flottirende  kennen
lernen,  so  muss  man  auf  die  Sondererhebung  ihrer  Zahl  und
Verhältnisse  bedacht  sein.  Die  preussischen  Formulare  schenken
bis  jetzt  diesem  Umstande  noch  keine  Aufmerksamkeit,  sie
kann  ihm  aber  unmöglich  länger  entzogen  bleiben.
10)  Eine  letzte  Eigenschaft,  welche  durch  die  Volkszählung
in  Erfahrung  gebracht  werden  kann  und  zu  ermitteln  ist,  ist  die
Sprache.  Sie  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  gleichbedeutend
mit  der  Nationalität.  Allein  die  letztere  genau  von  jedem
Bewohner  zu  ergründen,  gehört  zur  Unmöglichkeit.  Wer  will
sagen,  ob  die  Kinder  eines  polnischen  Vaters  und  einer
deutschen  Mutter  in  den  ehedem  polnischen  Landestheilen  des
preussischen  Staats  ihrer  Nationalität  nach  Polen  oder  Deutsche
sind?  Die  Polen  werden  sagen,  sie  sind  Polen,  die  Deutschen,
sie  sind  Deutsche.  Die  der  Wahrheit  am  nächsten  kommende
Entscheidung  wird  durch  das  Sprachverhältniss  gewonnen.
Wird  die  Frage  darauf  gerichtet  :  Welche  Sprache  hauptsächlich ­
  in  der  Familie  gesprochen  wird,  so  kann  man  sicher
sein,  in  der  Antwort  zugleich  die  der  Nationalität  zu  erhalten.
Die  nämliche  Frage  stellte  man  zur  Zeit  der  grossen  und  durch

ihre  Vortrefflichkeit  berühmten  Volkszählung  in  Belgien  im
Jahre  1846.  Sie  ergab  das  merkwürdige  Resultat,  dass  nicht
die  Wallonen  oder  die  französische  Nationalität  den  Hauptstamm ­
  der  belgischen  Bevölkerung  ausmacht,  sondern  die
flämische.  Von  gleich  günstigem  Erfolge  war  die  nämliche
Frage  bei  der  irländischen  Volkszählung  begleitet.
In  Preussen  hat  man  die  Frage  nach  der  Nationalität  theils
mit,  theils  abgesondert  von  der  Volkszählung  erhoben.  Ist
auch  an  der  Richtigkeit  der  erlangten  Antworten  nicht  zu
zweifeln,  so  ist  aber  doch  eine  doppelte  Belästigung  der  Behörden ­
  und  der  Bewohner  nicht  zu  empfehlen,  wenn  eine  einzige ­
  denselben  Zweck  mit  gleicher  oder  vielmehr  mit  grösserer
Sicherheit  erreichen  lässt,  weil  jede  aussergewöhnliche  Befragung ­
  der  Bewohner  von  letzteren  als  etwas  besonders  Tendenziöses ­
  aufgefasst  wird  und  die  Antworten  mit  Rücksicht
darauf  bemessen  und  abgegeben  werden.

Das  Resultat  vorstehender  Untersuchungen  ist  also  dass:
die  Volkszählungen  in  Preussen  hinsichtlich  der  Volksbeschreibung ­
  zwar  immerhin  schon  viel,  doch  keineswegs
alles  Das  leisten,  was  durch  einen  guten  und  sorgfältigen
Census  geleistet  werden  kann  und  erfahrungsmäsigs  geleistet
wird.  Gleichzeitig  dürfte  in  dieser  Kritik  aber  auch  dargethan
worden  sein,  dass  durch  die  neu  vereinbarten  Zollvereinsformulare ­
  die  vorhandene  Lücke  nicht  ausgefüllt  wird.  Letzteres
ist  nichts  Auffälliges.  Der  Zollverein  hat  bis  jetzt  weder  überhaupt ­
  noch  nach  irgend  einer  Richtung  hin  einen  Einfluss  auf
die  Ausbildung  der  Statistik  geübt.
Als  Ursachen  dieses  Mangels  sind  die  in  Preussen  wie  im
übrigen  Zollverein  vorherrschenden  Motive  und  die  hauptsächlich ­
  dadurch  bedingten  Methoden  der  Volkszählung  in  Anspruch ­
  zu  nehmen.
Bekanntlich  ist  die  Bevölkerungszahl  in  den  zollvereinten
Staaten  Deutschlands  der  Massstab  bei  der  Revenuenvertheilung.
Dieses  sehr  erheblichen  finanziellen  Interesses  wegen  ist  es,
angesichts  des  so  verschiedenen  Bevölkerungszuwachses  in  den
einzelnen  Zollvereinsstaaten,  fast  unerlässlich,  dass  die  Volkszahl ­
  in  ziemlich  kurz  auf  einander  folgenden  Perioden  immer
wieder  von  Neuem  ermittelt  und  festgestellt  werde.  Es  geschieht ­
  seit  geraumer  Zeit  aller  drei  Jahre.  Obgleich  nun  der
Zollverein  durch  die  Präcipuen,  welche  einzelnen,  vermeintlich
mehr  consumirenden  Ländern  bewilligt  sind,  zwar  auch  einen.
Schatten  von  Volksbeschreibung  in  sein  Interesse  mischt,  so
ist  das  finanzielle  doch  das  überwiegende.  Wenn  daher  von
einer  Ausbildung  der  Statistik  und  der  statistischen  Methoden
durch  den  Zollverein  überhaupt  die  Rede  sein  könnte,  so  wäre  es
ausschliesslich  die  Methode  der  Zählung,  welche  durch  denselben ­
  gefördert  würde.  Die  Weiterentwickelung  Dessen,  was
dazu  gehört,  um  zu  einer  immer  bessern  Volksbeschreibung  zu  gelangen, ­
  war  und  ist  lediglich  den  einzelnen  Staaten  allein  überlassen. ­
  Ohne  blind  für  die  mannichfachen  Bestrebungen  in  dieser
Richtung  zu  sein,  lässt  sich  doch  getrost  behaupten,  dass  noch  ungleich ­
  mehr  zu  thun  übrig,  als  schon  geschehen  ist.  Und  dies  gilt
nicht  nur  für  Preussen,  sondern  im  erhöhten  Grade  für  jedes
andere  deutsche,  resp.  Zollvereinsland.  Leider  ist  es  aber
wiederum  das  bei  den  Zollvereinszählungen  prädominirende
Finanzinteresse,  welches  den  Fortschritt  der  Statistik  hinsichtlich ­
  der  Volksbeschreibung  geradezu  hemmt.  Es  ist  absolut
unmöglich,  eine  so  vollkommene  Beschreibung,  wie  sie  vorn
als  nöthig  entwickelt  wurde,  aller  3  Jahre  vorzunehmen.  Dazu
reichen  weder  die  Zeit,  noch  die  Mittel  aus.  Auch  ist  eine  so
häufige  Wiederkehr  der  Inventuraufnahme  nicht  nöthig.  Muss
sie  aber  lediglich  der  Volkszählung  zu  Liebe  geschehen,  so
ist  die  nothwendige  Folge  die,  dass  die  bei  jeder  Volkszählung  mitzuerhebenden ­
  Thatsachen  auf  dass  knappste  Maass  beschränkt
werden.  Findet  das  Gegentheil  statt,  so  werden  die  Arbeiten
der  einen  Zählung  kaum  in  dem  Jahre  zu  Ende  kommen,  wo
die  für  die  neue  schon  wieder  beginnen  müssen.
Selbstverständlich  ist  Alles,  was  die  Behandlung  der  Volksbeschreibung ­
  betrifft,  eine  interne  Frage  der  einzelnen  Staaten,
nicht  eine  solche  des  Zollvereins,  dem  es  blos  um  die  Volkszahl  zu
thun  ist.  Wenn  der  Zollverein  aber  dessenungeachtet  zuweilen
in  das  Gebiet  der  Volksbeschreibung  hinübergreift,  Formulare
aufstellt,  ohne  wesentliche  Rücksicht  auf  die  von  der  Verwaltung
und  der  Wissenschaft  gestellten  Anforderungen  zu  nehmen,  und
ohne  in  genaue  Erwägung  zu  ziehen,  was  ein  Census  leisten
und  was  er  nicht  leisten  kann,  was  er  unbedingt  leisten  muss
und  was  ihm  ferne  bleiben  muss:  so  ist  das  aufs  Tiefste  zu
beklagen.  Die  Schuld  liegt  freilich  weniger  an  dem  Zollverein
als  solchen,  als  vielmehr  an  den  Staaten,  deren  Bewohner  ihn
const!tuiren,  und  in  diesen  Staaten  wiederum  an  den,  die  amtliche ­
  Statistik  resp.  die  Volkszählungen  leitenden  Persönlichkeiten. ­
  Man  soll  nicht  sagen,  dass  sie  nur  wenig  Einfluss  auf
die  Vereinbarung  der  Bestimmungen  über  die  Zollvereins-
            
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