Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Bäcker

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk Gk. Hamburg).

Bemerkung d. Gewerbekammer
Die Lage des Bäckergewerbes
war 1926 gegenüber 1925
wesentlich - schlechter, da die
Mehlpreise stark anzogen. Die
reise für Backwaren sind die
zleichen: geblieben, allerdings
ist das Gewicht der Backwaren
verringert worden, aber nicht
in dem Maße, wie die
Steigerung der Mehlpreise es
erfordert hätte. Es dürfte in
keinem Falle ein Verdienst
von mehr als 10 vom Nettoumsatz
 entstanden sein, selbst
nicht in den kleinsten Betrieben,
 wo der Meister persönlich
 mitarbeitet, ‚weil dort
wegen der geringeren Mehlmengen
 eine günstige Einkaufsmöglichkeit
 nicht so sehr vorhanden
 ist, wie in den größeren
Betrieben.
23) Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg). ;
a) Vom Landesfinanzamt Würzburg aufgestellt:
Reingewinn in Hundertsätzen
des Umsatzes
15—20
20—25
25—30
45—50

b) Von der Handwerkskammer Kaiserslautern aufgestellt :
Alleinmeister Meister zuzügl.
nachstehender Gesellenzahl
a 1 2 3 4
. %% Yo Yo %% %
14 11 8 6 5
19 15 12 9 8
24. Saargebiet.
l. Brot, Reinverdienst 9%.
(für Weizenbrot werden von dem Referenten 10 °/o vorgeschlagen; jedoch ist derselbe
 bereit, einen einheitlichen Durchschnittssatz für Korn- und Weizenbrot in Höhe
von 9% gelten zu lassen.)
Weißware, Reinverdienst 22%,
Durchschnittlicher Reinverdienst 13%.
(Blieskastel schlägt für Roggenbrot 9%, für Weizenbrot 10% und für Weißware
20% vor; dies ergäbe einen Durchschnittssatz von 13 9%.)
Von den oben verdienten Reinverdienstsätzen gehen noch ab die effektiv gezahlten
Löhne, Soziallasten und Mieten.
            
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