Full text : Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Maler

19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk d. Hwk. Stettin, Schneidemühl, Stralsund).
60-—70%°% vom Umsatz
Bemerkung der Hwk. Stettin:
Außer den Ausgaben für Mieten, Löhne, Umsatz- und Gewerbesteuer sind noch sämtliche
Geschäftsunkosten in Abzug zu bringen. Eine Pauschalsumme von 100 4 anzunehmen, halten
wir nicht für ratsam, da in vielen Fällen dieser Betrag erheblich überschritten wird.
20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den Nettogewinn %
20—50

(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart —
I Nr. 20716/27' vom 14.4. 1927 und I Nr. 2181227 vom 6. 5. 19271.

21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar).

Meister allein. .... +.
mit 1—3 Gesellen . . -
mehr

Reingewinn in %
vom Gesamtumsatz
35—45
25-—35
15—25

22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg).
Maler, Lackierer
Bruttogewinnsatz in allen Geschäftslagen 65—75 °% des Umsatzes,
Nettogewinnsatz „ ”
Alleinmeister . ....0.0.000.00. +. 35—40 » ”
Betrieb mit 1 Gesellen... 2. - 30 » „
2 ” . 8 25 » 57 2»
”. 4 ”„ .* 4 KÜ. > 15 ” » nn
Tapeten usw. — Verkauf ist besonders festzustellen..

23. Landesfinanzamt Würzburg (Bezirk der Hwk. Kaiserslautern, Würzburg).
Reingewinn
Landesfinanzamt : ; in % vom Umsatz
Maler. Tüncher, Gipser, Anstreicher 40—50

Oder Meisterlohn + 6—10 %
vom Umsatz.
Meisterlohn + 10—18 °% vom
Umsatz.

b

Handwerkskammer Kaiserslautern:
Maler, Tüncher
Alleinmeister Meister zuzügl. nachst. Gesellenzahl
1 2 3 4 5
34 283 22 16 10%

XXI]. Maurer.

li. Landesfinanzamt Berlin (Bezirk der Hwk. Berlin).
Rohverdienst Reinverdienst
vom Umsatz
Von der Handwerkskammer
Berlin aufgestellt: . . . 30—40 % 5—10 %
            
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