Maurer
Der Arbeitsverdienst des Meisters ist gleich dem Verdienst eines Maurerpoliers angesetzt.
Den vorstehenden Richtlinien ist der Lohn der Lohngruppe A = 4 1.12 zugrunde gelegt. Im
Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband sind außerdem noch folgende Lohngerunpen vorhanden:
Lohngruppe +. ....... A1 B C1 C2 D E
Der Stundenlohn für 1 Gesellen
beträgt in Lohngruppe ... AM. 1.09 1.04 0.96 0.93 0.82 0.71
Der Reinverdienst des Meisters
am Arbeitslohn eines Gesellen
beträgt in Lohngruppe .. 0.22 0.20 0.18 0.17 0.14 0.12
Gehören Pflichtige nicht zum Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband, so sind die jeweils
gezahlten Löhne und die tatsächlich in Rechnung gestellten Unkosten und Verdienstzuschläge
(Spalte 6. 7 und 9) einzusetzen.
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-
amtes Hannover vom 9. März 1927.)
6. Landesfianzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach
Kalkulationssätzen. ;
Richtsatz für den
Nettogewinn in °%
a) ohne Gehilfen . ... 0.0.0.0. +04. 60—70
oder b) Meisterlohn +20 % des Umsatzes.
b) als Unternehmer mit Materiallieferung 10—15
Der Prozentsatz ermäßigt sich
unter Umständen für die in
öffentlicher Submission über-
nommenen Arbeiten.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg).
Nettoverdiens t vom Umsatz sehr schwankend, namentlich mit Rücksicht auf etwaige
Unterbietungen.
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes,
Bei Errechnung des Umsatzes zu berücksichtigen: Material und Löhne. Bei Neubauten
wird im allgemeinen !/s auf Löhne und ”s auf Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen
schwer, Anhaltspunkte zu geben, da die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz
verschieden; sei es, daß der Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt
wird. Immerhin als Anhaltspunkt mindestens das 2'/fache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz.
8. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau).
Reingewinn in %%
a) Landesfinanzamt : des: Umsatzes
1. ohne Gehilfen . . 0.0. + 4 60—70 oder Meisterlohn + 10—12%
2. als Bauunternehmer . . Zuschlag
...0].
b) Handwerkskammer Augsburg:
I. ohne Gehilfen .....-
2. als Bauunterrehmer . . . -
40—60
2.10
oder Meisterlohn +—3—10%
Zuschlag