Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Maurer 
Der Arbeitsverdienst des Meisters ist gleich dem Verdienst eines Maurerpoliers angesetzt. 
Den vorstehenden Richtlinien ist der Lohn der Lohngruppe A = 4 1.12 zugrunde gelegt. Im 
Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband sind außerdem noch folgende Lohngerunpen vorhanden: 
Lohngruppe +. ....... A1 B C1 C2 D E 
Der Stundenlohn für 1 Gesellen 
beträgt in Lohngruppe ... AM. 1.09 1.04 0.96 0.93 0.82 0.71 
Der Reinverdienst des Meisters 
am Arbeitslohn eines Gesellen 
beträgt in Lohngruppe .. 0.22 0.20 0.18 0.17 0.14 0.12 
Gehören Pflichtige nicht zum Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband, so sind die jeweils 
gezahlten Löhne und die tatsächlich in Rechnung gestellten Unkosten und Verdienstzuschläge 
(Spalte 6. 7 und 9) einzusetzen. 
(Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz- 
amtes Hannover vom 9. März 1927.) 
6. Landesfianzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach 
Kalkulationssätzen. ; 
Richtsatz für den 
Nettogewinn in °% 
a) ohne Gehilfen . ... 0.0.0.0. +04. 60—70 
oder b) Meisterlohn +20 % des Umsatzes. 
b) als Unternehmer mit Materiallieferung 10—15 
Der Prozentsatz ermäßigt sich 
unter Umständen für die in 
öffentlicher Submission über- 
nommenen Arbeiten. 
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes). 
7. Landesfinanzamt Königsberg (Bezirk der Hwk. Königsberg). 
Nettoverdiens t vom Umsatz sehr schwankend, namentlich mit Rücksicht auf etwaige 
Unterbietungen. 
Anhaltspunkte für die Ermittlung des Umsatzes, 
Bei Errechnung des Umsatzes zu berücksichtigen: Material und Löhne. Bei Neubauten 
wird im allgemeinen !/s auf Löhne und ”s auf Material entfallen; bei Umbauten und Reparaturen 
schwer, Anhaltspunkte zu geben, da die Menge des gelieferten Materials in den Einzelfällen ganz 
verschieden; sei es, daß der Bauherr selbst liefert oder mehr oder weniger Altmaterial verwandt 
wird. Immerhin als Anhaltspunkt mindestens das 2'/fache der gezahlten Lohnsumme als Umsatz. 
8. Landesfinanzamt München (Bezirk der Hwk. Augsburg, München, Passau). 
Reingewinn in %% 
a) Landesfinanzamt : des: Umsatzes 
1. ohne Gehilfen . . 0.0. + 4 60—70 oder Meisterlohn + 10—12% 
2. als Bauunternehmer . . Zuschlag 
...0]. 
b) Handwerkskammer Augsburg: 
I. ohne Gehilfen .....- 
2. als Bauunterrehmer . . . - 
40—60 
2.10 
oder Meisterlohn +—3—10% 
Zuschlag
	        
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