Maurer
2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden).
18-—36 °% Gewinnsatz vom Umsatz.
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26./128. I. E. 1110 — vom 25.3. 1927
am Schluß des Heftes.)
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt)
Reingewinn Kalkulation
in % vom Umsatz
a) Ohne Gehilfen . 60—70 bei a) Meisterlohn
b) Als Unternehmer +20 °% des Ums.
mit Materialliefer. 10-—15
Spitzenlohn 4 1.15 bei 285
Arbeitstagen = AM, 2600.—
(abgerundet), bei Submissionen
ermäßigt sich der Satz.
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927.
Landesfinanzamt Darmstadt“‘.)
4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf):
Brutto- Netto-
Verdienstsatz
40-—60 9% 20—40 9%
5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg,
Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen).
Betriebseröße:
| Meister- Geschäfte
Meister- Gesellen-J verdienst BO de
Meister. Stunden |Gesellen- stunden | pro A I des
stunden |, X stunden). Gesellen-', 4 tee
30 RM. 1,12 RM.’ stunde „750mm.
22 Pfg 'd.Gesellen
5p. 3 u. 5
"= RM.'=RM. =RM. | =RM.
7
10%
Gewinn
vom Ma-
terialver
brauch
(Sp. 8)
=RM.! RM. | RM.
11
Anzahl der Arbeits-
kräfte
Material-
zerbrauch
Gesamt- Gesamt:
umsatz ein-
(Sp. 3, 5, kommen
6. 7, 8) |(Sp.3,6,9)
ey
Meister ohne Ge-|
sellen ....
Meister mit 1 Ge |
sellen ....
Meister mit 2 Ge- |
sellen ....
Meister mit 3 Ge- |
sellen ... ;] 1800 | 2340 | 5400 | 6048 | 1188 | 1678 | 4000 | 400 | 15254
Meister mit 4 Ge-
sellen ... | 1600 | 2080 | 7200 | 8064 | 1584 | 2029
8
3808
2440
2936
34392
3928
5000 | 500 |18757| 4164
Die vorstehenden Richtlinien beziehen sich lediglich auf Maurermeister, die zur Hauptsache
mit Reparaturen beschäftigt sind. Bei Maurermeistern, die größere Bauten ausführen, ist der Um-
satz und das Einkommen am leichtesten an Hand‘ der von den Maurermeistern zu führenden
Baubücher zu ermitteln. In den ländlichen Bezirken wird sich der Umsatz und das Einkommen
in vielen Fällen dadurch ändern, daß die Bauherren das Material selbst liefern.
Bei der Aufstellung der Richtlinien ‘ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe
handelt (vgl. die eingesetzten Meister- und Gesellenstunden).
Für jeden vollbeschäftigten Lehrling erhöht sich das Einkommen jährlich um A 100.—.
Hinsichtlich des Umsatzes wirkt sich die Mehrarbeit von Lehrlingen nicht in nennenswerter Weise aus.