Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Maurer 
2. Landesfinanzamt Kassel (Bezirk der Hwk. Kassel, Wiesbaden). 
18-—36 °% Gewinnsatz vom Umsatz. 
(Vgl. Schreiben des Landesfinanzamtes Kassel — 26./128. I. E. 1110 — vom 25.3. 1927 
am Schluß des Heftes.) 
3. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt) 
Reingewinn Kalkulation 
in % vom Umsatz 
a) Ohne Gehilfen . 60—70 bei a) Meisterlohn 
b) Als Unternehmer +20 °% des Ums. 
mit Materialliefer. 10-—15 
Spitzenlohn 4 1.15 bei 285 
Arbeitstagen = AM, 2600.— 
(abgerundet), bei Submissionen 
ermäßigt sich der Satz. 
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage I. 17532 vom 4. 5. 1927. 
Landesfinanzamt Darmstadt“‘.) 
4. Landesfinanzamt Düsseldorf (Bezirk der Hwk. Düsseldorf): 
Brutto- Netto- 
Verdienstsatz 
40-—60 9% 20—40 9% 
5. Landesfinanzamt Hannover (Bezirk der Hwk. Aurich, Braunschweig, Hannover, Harburg, 
Hildesheim, Osnabrück und Stadthagen). 
Betriebseröße: 
| Meister- Geschäfte 
Meister- Gesellen-J verdienst BO de 
Meister. Stunden |Gesellen- stunden | pro A I des 
stunden |, X stunden). Gesellen-', 4 tee 
30 RM. 1,12 RM.’ stunde „750mm. 
22 Pfg 'd.Gesellen 
5p. 3 u. 5 
"= RM.'=RM. =RM. | =RM. 
7 
10% 
Gewinn 
vom Ma- 
terialver 
brauch 
(Sp. 8) 
=RM.! RM. | RM. 
11 
Anzahl der Arbeits- 
kräfte 
Material- 
zerbrauch 
Gesamt- Gesamt: 
umsatz ein- 
(Sp. 3, 5, kommen 
6. 7, 8) |(Sp.3,6,9) 
ey 
Meister ohne Ge-| 
sellen .... 
Meister mit 1 Ge | 
sellen .... 
Meister mit 2 Ge- | 
sellen .... 
Meister mit 3 Ge- | 
sellen ... ;] 1800 | 2340 | 5400 | 6048 | 1188 | 1678 | 4000 | 400 | 15254 
Meister mit 4 Ge- 
sellen ... | 1600 | 2080 | 7200 | 8064 | 1584 | 2029 
8 
3808 
2440 
2936 
34392 
3928 
5000 | 500 |18757| 4164 
Die vorstehenden Richtlinien beziehen sich lediglich auf Maurermeister, die zur Hauptsache 
mit Reparaturen beschäftigt sind. Bei Maurermeistern, die größere Bauten ausführen, ist der Um- 
satz und das Einkommen am leichtesten an Hand‘ der von den Maurermeistern zu führenden 
Baubücher zu ermitteln. In den ländlichen Bezirken wird sich der Umsatz und das Einkommen 
in vielen Fällen dadurch ändern, daß die Bauherren das Material selbst liefern. 
Bei der Aufstellung der Richtlinien ‘ist berücksichtigt, daß es sich hier um ein Saisongewerbe 
handelt (vgl. die eingesetzten Meister- und Gesellenstunden). 
Für jeden vollbeschäftigten Lehrling erhöht sich das Einkommen jährlich um A 100.—. 
Hinsichtlich des Umsatzes wirkt sich die Mehrarbeit von Lehrlingen nicht in nennenswerter Weise aus.
	        
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