daß die seiner Kalkulation zugrunde
gelegten Zahlungs: und Verkaufs:
dedingungen von den Abnehmern
'nnegehalten werden, ist er in der
Lage, darauf zu verzichten, Risiko:
prämien für verspätete Zahlungen,
für Abzüge im Falle rückgängiger
Konjunktur, für unberechtigte Män-
gelrügen usw. einzurechnen. Der
»inzelne Lieferant kann seine Be-
dingungen in der Regel nur im engen
Zusammenschluß mit seinen Berufss
genossen durchsetzen.
Die Verbandskonditionen, die
durch die Schaffung von Klarheit
und Ordnung derartigen Schäden
vorbeugen sollen, müssen in ihrer
Gestaltung den berechtigten Bedürf-
nissen der Abnehmerschaft Rech-
nung tragen.
In verschiedenen Industrien haben
sich die Beziehungen der Kartelle zu
der Lieferanten: und Abnehmer:
schaft zu einem Zusammenwirken
in Kartellmaßnahmen‘ verdichtet.
Ein derartiges Zusammenwirken
xann, wenn die besonderen Verhält-
ısse es erfordern, nicht allein für
lie Beteiligten, sondern auch für die
Gesamtwirtschaft Vorteile bieten.
Eine Verallgemeinerung aber, ins:
»esondere auf Industriegebieten, auf
denen es nicht die besonderen Ver:
aältnisse erfordern, darf nicht statt:
finden. Notwendig ist vielmehr all:
zjemein eine Beschränkung der Kar-
telle auf die Regelung der eigenen
Produktion und des eigenen Ab-
zatzes. Selbstverständlich kann es
Warengattungen geben, zu denen
insbesondere die Markenwaren
gehören, für die die Regelung
des Absatzes und die Fest:
setzung der Verkaufs:
preiseauch für die folgen:
den Wirtschaftsstufener:
Folgen muß.
Eine besondere Form der Kartelle,
die schon in Friedenszeiten ver:
breitet war, sind dieinternatio-:
ı1alen Kartelle. Die Notlage des
Weltmarktes drängt zu derartigen
Verständigungen. Alle am Weltkrieg
seteiligten Völker leiden in ihrer
Wirtschaft unter großer Verarmung
afolge des Krieges. Der Ausweg wird
öjelfach in einer Eindämmung des
mports und gleichzeitig in einer
/erstärkung des Exports gesucht,
im die Handels- und Zahlungsbilanz
ns Gleichgewicht zu bringen. Der
ixport drängt sich auf einem durch
jeminderte Kaufkraft und Erweite-
ung der Industrialisierung verengten
Neltmarkt zusammen. Handels: und
Zollpolitik. sind nicht in der Lage,
lie notwendige Regelung des Welt:
narktes herbeizuführen. Der zügel:
ose Wettbewerb auf den Export:
närkten führt zu Kampf: und Ver:
ustpreisen, die für die Lieferanten
ıuf die Dauer untragbar sind und
len Aufbau der durch den Krieg zer:
;törten Wirtschaft hemmen. Hier
:Önnen internationale Kartelle Schä-
jen ausgleichen und Krisen ab:
ichwächen helfen. Während heute
lie Handelsverträge darauf gerichtet
äind, die nationale Wirtschaft zu
tützen. strebt der internationale
Sartellvertrag dahin, eine Ver:
itändigung zwischen den Produ:
jenten der einzelnen Artikel aller
.‚änder zu erreichen, um eine Ver:
illigung in der Erzeugung und
#inen gesicherten Absatz für die
irzeugnisse aller Produktionsländer
Totz der verschiedenartig gelagerten
Verhältnisse zu gewährleisten. Es
ıandelt sich hier um Organisations:
‚estrebungen, die nicht von heute auf
norgen durchgeführt werden kön:
ı1en. Die zu überwindenden Schwies
‘igkeiten sind natürlich bei weitem
jrößer, als bei der Schaffung von
ıationalen Kartellen. In einzelnen
irzeugnissen wurde dieser Weg
nternationaler Verständigung unter
Anwendung neuer produktionsför:
ljernder Methoden (insbesondere
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