Full text: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

daß die seiner Kalkulation zugrunde 
gelegten Zahlungs: und Verkaufs: 
dedingungen von den Abnehmern 
'nnegehalten werden, ist er in der 
Lage, darauf zu verzichten, Risiko: 
prämien für verspätete Zahlungen, 
für Abzüge im Falle rückgängiger 
Konjunktur, für unberechtigte Män- 
gelrügen usw. einzurechnen. Der 
»inzelne Lieferant kann seine Be- 
dingungen in der Regel nur im engen 
Zusammenschluß mit seinen Berufss 
genossen durchsetzen. 
Die Verbandskonditionen, die 
durch die Schaffung von Klarheit 
und Ordnung derartigen Schäden 
vorbeugen sollen, müssen in ihrer 
Gestaltung den berechtigten Bedürf- 
nissen der Abnehmerschaft Rech- 
nung tragen. 
In verschiedenen Industrien haben 
sich die Beziehungen der Kartelle zu 
der Lieferanten: und Abnehmer: 
schaft zu einem Zusammenwirken 
in Kartellmaßnahmen‘ verdichtet. 
Ein derartiges Zusammenwirken 
xann, wenn die besonderen Verhält- 
ısse es erfordern, nicht allein für 
lie Beteiligten, sondern auch für die 
Gesamtwirtschaft Vorteile bieten. 
Eine Verallgemeinerung aber, ins: 
»esondere auf Industriegebieten, auf 
denen es nicht die besonderen Ver: 
aältnisse erfordern, darf nicht statt: 
finden. Notwendig ist vielmehr all: 
zjemein eine Beschränkung der Kar- 
telle auf die Regelung der eigenen 
Produktion und des eigenen Ab- 
zatzes. Selbstverständlich kann es 
Warengattungen geben, zu denen 
insbesondere die Markenwaren 
gehören, für die die Regelung 
des Absatzes und die Fest: 
setzung der Verkaufs: 
preiseauch für die folgen: 
den Wirtschaftsstufener: 
Folgen muß. 
Eine besondere Form der Kartelle, 
die schon in Friedenszeiten ver: 
breitet war, sind dieinternatio-: 
ı1alen Kartelle. Die Notlage des 
Weltmarktes drängt zu derartigen 
Verständigungen. Alle am Weltkrieg 
seteiligten Völker leiden in ihrer 
Wirtschaft unter großer Verarmung 
afolge des Krieges. Der Ausweg wird 
öjelfach in einer Eindämmung des 
mports und gleichzeitig in einer 
/erstärkung des Exports gesucht, 
im die Handels- und Zahlungsbilanz 
ns Gleichgewicht zu bringen. Der 
ixport drängt sich auf einem durch 
jeminderte Kaufkraft und Erweite- 
ung der Industrialisierung verengten 
Neltmarkt zusammen. Handels: und 
Zollpolitik. sind nicht in der Lage, 
lie notwendige Regelung des Welt: 
narktes herbeizuführen. Der zügel: 
ose Wettbewerb auf den Export: 
närkten führt zu Kampf: und Ver: 
ustpreisen, die für die Lieferanten 
ıuf die Dauer untragbar sind und 
len Aufbau der durch den Krieg zer: 
;törten Wirtschaft hemmen. Hier 
:Önnen internationale Kartelle Schä- 
jen ausgleichen und Krisen ab: 
ichwächen helfen. Während heute 
lie Handelsverträge darauf gerichtet 
äind, die nationale Wirtschaft zu 
tützen. strebt der internationale 
Sartellvertrag dahin, eine Ver: 
itändigung zwischen den Produ: 
jenten der einzelnen Artikel aller 
.‚änder zu erreichen, um eine Ver: 
illigung in der Erzeugung und 
#inen gesicherten Absatz für die 
irzeugnisse aller Produktionsländer 
Totz der verschiedenartig gelagerten 
Verhältnisse zu gewährleisten. Es 
ıandelt sich hier um Organisations: 
‚estrebungen, die nicht von heute auf 
norgen durchgeführt werden kön: 
ı1en. Die zu überwindenden Schwies 
‘igkeiten sind natürlich bei weitem 
jrößer, als bei der Schaffung von 
ıationalen Kartellen. In einzelnen 
irzeugnissen wurde dieser Weg 
nternationaler Verständigung unter 
Anwendung neuer produktionsför: 
ljernder Methoden (insbesondere 
A
	        
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