Full text: Betriebsorganisation und Betriebsabrechnung

triebsobleute keinen ungeschickten Weg, mag man selbst 
auch zu ihm stehen wie man wolle. 
Die rechtzeitige Einstellung von Arbeitskräften vermag 
nur dann zu erfolgen, wenn dem Arbeitsbüro schon früh 
der zukünftige Beschäftigungsgrad bekannt ist. Denn ana- 
log den Lieferzeiten für bestellten Rohstoff bedürfen wir 
auch hier um so längerer Fristen, je besser die industrielle 
Wirtschaftslage ist. Bei anziehender Konjunktur werden oft 
selbst in Industriegegenden die freien Arbeits-, und zwar be- 
sonders die Fachkräfte sehr schnell aufgesogen, und wer 
nicht frühzeitig seinen Arbeiterstamm erweitert und sich 
so genügend Arbeiter gesichert hat, muß dann mit der 
minderen Qualität vorlieb nehmen, die am längsten den 
Arbeitsmarkt belastet. Da der frisch eingestellte Mann fast 
nie sofort dem bereits länger mit dem Betrieb Vertrauten 
gleichwertig ist, sondern stets erst einer längeren Einar- 
beitung bedarf, ist es von doppelter Wichtigkeit, rechtzeitig 
für genügende Arbeitskräfte zu sorgen. Das gleiche gilt 
umgekehrt bei notwendigen Entlassungen, die so früh ein- 
setzen sollen, daß nicht erst durch das Anwachsen der un- 
produktiven Ausgaben die Betriebsleitung auf die Not- 
wendigkeit einer Einschränkung hingewiesen wird. Auch 
hier ist Kenntnis der zu erwartenden Beschäftigung un- 
erläßlich. Obige Überlegungen gelten verschärft für indu- 
striearme, halb ländliche Gegenden, in denen ein gewisser 
Arbeitermangel auch in stillen Zeiten fast nie erlischt. Hier 
genügt es nicht, auf die Arbeiteranforderungen der einzelnen 
Meister zu warten, sondern die Betriebsleitung selbst muß 
hier frühzeitig regulierend eingreifen. 
Die Arbeiterannahme. Die Versorgung mit Ar- 
beitskräften geschieht entweder durch den freien Markt, 
d. h. durch Bekanntmachung am Fabriktor: „Heute werden 
eingestellt: Dreher, Schleifer, Werkzeugmacher““, bei be- 
stimmten Facharbeitern nicht selten auch durch Inserate 
oder durch den öffentlichen Arbeitsnachweis, dessen Be- 
nutzung oft Vorschrift ist und der in seiner behördlich-pari- 
tätischen Zusammensetzung die Arbeitsnachweise der Arbeit- 
geber- und Arbeitnehmerorganisationen mehr und mehr 
verdrängt.
	        
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