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Erstes Buch, Cap. 1.
ursprünglichen englischen Staatsvertrag begründet war, wieder-
herzustellen und sie für die Zukunft zu erhalten‘ (Bd. VI.
S, 147). — „Für mich ist, was die Alten ‚mos majorum‘
nannten, wenn nicht die einzige, so doch die Hauptregel der
Politik“ (Bd. VI. S. 165).
Diese Stellen sind aus dem „Appeal form the new to the
old Whigs‘“ entnommen, einer Schrift, die ich für die charak-
teristischste und bedeutendste von allen halte. Burke be-
weist hier schlagend, dass sein Standpunkt in Bezug auf die
französische Revolution nicht mit seiner früheren Parteistellung
im Widerspruch stehe und die Nothwendigkeit, sich mit seinen
früheren Parteifreunden auseinanderzusetzen, zwingt Burke zu
der eingehendsten Vertiefung seiner politischen Grundan-
schauungen. Hier findet sich die classische Stelle „Kunst ist
jes Menschen Natur“, hier macht Burke einen Ansatz, die
ganzen Lehren von Naturzustand und Staatsvertrag prineipiell
und total wegzuwerfen. — Schade nur, dass es bei dem An-
satz bleibt und die alten Locke’schen Inconsequenzen doch
nicht völlig überwunden werden:
„Pflichten sind nicht Sache des freien Willens. Pflicht
and freier Wille sind sogar Gegensätze, und wenn auch die
bürgerliche Gesellschaft zuerst ein freiwilliger Act gewesen
sein mag (was sie in. vielen Fällen unzweifelhaft war) so
findet ihre Fortsetzung unter der Herrschaft einer mit der
Gesellschaft coexistirenden dauernden festen Uebereinstimmung
statt. Das wird bestätigt durch die allgemeine Praxis und
entspringt aus dem allgemeinen Gefühl der Menschen. Ohne
ihre Wahl haben die Menschen Vortheil von dieser Asso-
ciation — ohne ihre Wahl unterliegen sie Pflichten in Folge
dieser Vortheile. Ohne ihre Wahl gehen sie eine thatsächliche
Verpflichtung ein, die eben so bindend ist, wie nur irgend
eine. — Ich gestehe zu, dass es keine Sanction irgend eines
Vertrags giebt, wenn kein höchster Gesetzgeber existirt, der
die Macht hat, das Sittengesetz zu geben und die Kraft, es
zu erzwingen. — Wir haben Pflichten gegen die Menschheit
im Ganzen, die aus dem Verhältniss des Menschen zum Men-
schen und des Menschen zu Gott entstehen, welches Ver-