fullscreen : Versicherung und Wirtschaft

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als  sog.  Aussteuerversicherung  17 )  —  Terminversicherung
—  abgeschlossen  wird,  nämlich  der  Art,  daß  die  Versicherungssumme ­
  an  einem  vereinbarten  Tage  fällig  wird,  gleichviel  ob
der  Versicherte  dann  noch  lebt  oder  nicht,  die  Prämien  dagegen
nur  bis  zum  Tode  des  Versicherungsnehmers,  längstens  bis
zum  Termin  zu  entrichten  sind,  so  entscheidet  hier  die  Eventualität ­
  des  Todes  nicht  den  Versicherungsfall.  Wird  dagegen
eine  sogenannte  Sp  ar  ve  rsi  ch  er  u  it  g 18 )  abgeschlossen,  bei
der  der  Versicherte  nach  einer  im  voraus  bestimmten  Zeit
die  Summe  erhalten  soll,  die  Prämien  aber  bis  zum  Ende  der
Versicherungsdauer  bezahlt  werden  sollen,  so  ist  überhaupt
keine  Ungewißheit  vorhanden.  Bei  der  Terminversicherung  handelt ­
  es  sich  nur  um  die  Ungewißheit  des  Wertes  der  gezahlten
Prämien.  Auch  bei  den  Todesfallversicherungen  wird  die  Versicherungssumme ­
  in  der  Regel  auch  dann  fällig,  wenn  etwa
das  achtzigste  Lebensjahr  erreicht  ist.  Das  bedeutet  nichts  anderes ­
  als,  daß  die  Ungewißheit  des  Todeszeitpunktes  auch  hier
nur  den  Wert  der  Leistung  des  Versicherers  bestimmt.  Ist
jemand  mit  10,000  M.  auf  den  Todesfall  versichert,  so  hat
der  Versicherer  10,000  M.  auf  jeden  Fall  zu  zahlen;  je  länger
dieser  Zahlungstermin  durch  das  Weiterleben  des  Versicherten
hinausgeschoben  wird,  um  so  länger  kann  der  Versicherer  das
bereitzustellende  Kapital  durch  Zinsgenuß  verwerten,  um  so
geringer  wird  mithin  für  ihn  der  Wert  seiner  Leistung  an  den
Versicherten.  So  schreibt  Hupka:")  „Bei  den  Lebensversicherungen ­
  dagegen  beruht  das  Risiko  immer  auf  der  Ungewißheit ­
  über  die  Todeszeit  einer  oder  mehrerer  bestimmter
Personen,  einerlei,  ob  nach  dem  Vertrage  ein  Todesfall  oder
ein  Erlebensfall  oder  ein  dies  certus  an  et  quando  die
Leistungspflicht  des  Versicherers  auslöst.  Die  kürzere  oder
längere  Lebensdauer  bestimmter  Individuen  entscheidet  hier
darüber,  ob  der  Versicherer  überhaupt  zu  leisten  haben  wird,
ch  Vgl.  Loewy,  Artikel  „Aussteuerversicherung"  im  Versicherungslexikon ­
  (Tübingen  1909)  S.  185.
ch  Loewy,  Artikel  „Sparversicherung"  a.  a.  O.  S.  1144.
ch  a.  a.  O.  S.  583.
            
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