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Kosten für die Fisch- und Fischmarkteinrichtungen erhoben jene ‚‚Gecommitteerden‘‘
seit 1695 eine Abgabe von ı Stüver für die Tonne Salzfisch. Damit war verbunden
das Recht der Erhebung des 40. Pfennigs von allen in Maassluis eingebrachten
frischen Fischen und eines Schiffsgeldes von ı2 fl. von jeder Heringsbüse und
von 8 fl. von jedem nach Island usw. ausfahrenden Huker; 1706 wurde das erneuert.
Der Umfang dieser kleinen Fischerei und Islandfahrt ist ungewiß; 1678 lagen ein-
mal 70 Huker zum Auslaufen bereit; 1740 sprachen die Islandfischerei-Inter-
essenten von 100 Schiffen, die sie gehabt hätten!). Mit und nach dem letzten eng-
lischen Krieg verfiel auch diese Fischerei trotz der ihr bewilligten Prämie; noch
1786 waren 58 Schiffe ausgefahren, 1788 war es nur eins”).
Neben der Fischerei war die wichtigste maritime Betätigung
der Holländer von wirtschaftlicher Bedeutung der Walfisch-
fang®). Er unterschied sich ja in sehr vieler Hinsicht von der
Fischerei. Hielt sich diese meist in den Gewässern der Nordsee
und dehnte höchstens sich einmal nach Island aus, so führte
der Walfischfang die Niederländer weit ab von der Heimat in die
subpolaren Gegenden. Und hier handelte es sich dann nicht nur
um einen friedlichen Fischfang, sondern um den keineswegs immer
gefahrlosen Kampf mit dem von ihnen aufgesuchten mächtigen
Gegner unter Verhältnissen, die oft durch die Elemente und die
Unwirtlichkeit der Natur noch erschwerend wirken konnten. Auch
das wirtschaftliche Risiko war weit größer als bei der Herings-
fischerei, da die Unkosten der Ausrüstung und die Gefahren der
Fahrt den Erfolg sehr oft in Frage stellten. Aber sowohl wirtschaft-
lich wie auch nautisch bildete die Grönlandfahrt, wie man den
Walfischfang oft genannt hat, obwohl er mit Grönland meist nichts
zu tun hatte, ein Ruhmesblatt in der niederländischen Geschichte.
Der Anfang der holländischen Walfisch-
fahrten fällt in das Jahr 1612, also in die Zeit des 12jährigen
Waffenstillstandes, der ja den Niederländern für so manche Unter-
nehmungen die erforderliche Muße und Bewegungsfreiheit gewährte.
Die erste Expedition nach Spitzbergen, dem damaligen Hauptziel
dieser Fahrten, ging von Amsterdam aus; an den in den nächsten
Jahren folgenden beteiligten sich namentlich Zaandam, Enckhuizen,
Hoorn, Rotterdam. Bereits 1614 erteilten die Generalstaaten den
vereinigten Walfischfängern zunächst für drei Jahre einen Octroi,
d. h. ein Monopol oder das alleinige Recht für den Walfischfang
5 1) Ebenda, S. 156.
2) Vgl. die Statistik bei Beaujon; S. 323; 332.
3) Vgl. Ballhausen,S. 96 ff:
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