Object: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

$ 13. 
Tätigkeit der Anmeldungsstelle; Eintragung in das 
Reichsschuldbuch; keine Schuldverschreibungen bei 
erhöhter Vorzugsrente. . 
Die Anmeldungsstelle übersendet die bei ihr ange- 
meldeten Schuldurkunden nebst Zins- und Erneuerungs- 
scheinen an die Reichsschuldenverwaltung. Die An- 
meldungen bleiben bei der Anmeldungsstelle. 
Sofern der Anmeldende gleichzeitig mit der Anmel- 
dung zum Umtausch die Eintragung der ihm zu ge- 
währenden Anleiheablösungsschuld in das Reichsschuld- 
buch beantragt, erfolgt die Eintragung in das Reichs- 
schuldbuch auf Grund einer Bescheinigung einer An- 
leihealtbesitzstelle, des Reichskommissars für die Ab- 
lösung der Reichsanleihen alten Besitzes oder einer An- 
meldungsstelle, aus der sich die Ablieferung eines ent- 
sprechenden Betrags der Markanleihen ergibt. Auf die 
Eintragung und die eingetragenen Forderungen finden 
die Vorschriften des Reichsschuldbuchgesetzes in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1910 
(Reichsgesetzbl. S. 840) Anwendung. Von der Ein- 
tragung hat die Reichsschuldenverwaltung der An- 
meldungsstelle und diese der Vermittlungsstelle Kennt- 
nis zu geben. 
Soweit gleichzeitig mit der Anmeldung ein Antrag 
auf Gewährung einer Vorzugsrente unter Verzicht auf 
das Auslosungsrecht gestellt wird ($ 20 Abs. 2 des Ge- 
setzes), unterbleibt die Ausstellung von Schuldver- 
schreibungen der Anleiheablösungsschuld, soweit die 
Vorzugsrente gewährt wird. Die Reichsschuldenver- 
Waltung gibt der Anmeldungsstelle und diese der Ver- 
mittlungsstelle von der Gewährung der Vorzugsrente 
and dem Verzichte Kenntnis. 
8 14. 
Ausreichung von Schuldverschreibungen der Anleihe- 
ablösungsschuld. 
Die Reichsschuldenverwaltung übermittelt der An- 
meldungsstelle die für die angemeldeten Schuldurkun- 
den zu gewährenden Schuldverschreibungen der An- 
leiheablösungsschuld; die Anmeldungsstelle leitet diese 
Schuldverschreibungen an die Vermittlungsstelle zur 
Aushändigung an den Anmeldenden. 
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