stehungskosten betrachtet werden. Sie eind also noch den ermittelten
Kosten zuzufügen, womit die Differenz zwischen Kosten und Erlösen
weiter nachteilig beeinflußt wird. Der Sachverständige hat davon ab-
gesehen, diese Kostenermittlung vorzunehmen, da die Feststellung an-
gemessener Abschreibungen mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden
gewesen wäre, und er erkannt hatte, daß selbst die bereits ermittelten
Teile der Gestehungskosten nicht von den Erlösen gedeckt wurden, wenn
man die Erlössumme um den staatlichen. Zuschuß vermindert. Nachdem
der Sachverständige sein Gutachten erstattet hatte, ist im Jahre 1927
eine Preissteigerung von etwa 0,65 RM. je t eingetreten, die allein den
Wegfall der staatlichen Beihilfe von 2 RM. je t nicht auszugleichen
vermag. Da somit eine ausreichende Veränderung in der Beziehung
zwischen Kosten und Erlösen, insbesondere bei Berücksichtigung von
Kapitaldienst und ‘Abschreibungen, nicht eingetreten ist, kann eine
Rentabilität des Erzbergbaus im Siegerland nicht angenommen. werden.
Zur Hebung der Rentabilität sind eine Reihe von Maßnahmen in
der betrieblichen Organisation erfolgt, die in erster Linie technischer
Natur waren und darauf abzielten, durch vermehrte Verwendung mecha-
nNischer Mittel die Leistung zu steigern. Die Bemühung hat, begünstigt
durch die Notstandsmaßnahmen der Regierung, eine Steigerung der
Gesamtförderung und der Förderung je Kopf und Schicht der Belegschaft
gegen die der Voriahre bewirkt.
Die Förderung im Gebiet des Berg- und Hütten-
männischen Vereins zu Siegen je Kopf und Schicht.
1909
1910
1911
1912
1918
1924
1925
1926
1927
Jahr
1: Vierteljahr
d,
®,
1.
In
sämtlichen
Gruben
0,581
0,680
0,643
0,720
0,779
3,568
0,688
2,701
2,840
0,784
0,770
0.774
In den Gruben, die im
April 1926 noch in
Betrieb waren
0,551
0,569
0,600
0,674
0,701
0,598
0,761
9.830
„In der vorstehenden Aufstellung ist zu berücksichtigen, daß gegen-
über den Vorkriegsverhältnissen die Schichtenzeit für die Übertage-
arbeiter verkürzt und die Anlaufszeit in die Schichtenzeit einbezogen
it. Um die Förderung zu heben, waren Kapitalinvestitionen erforder-
lich, deren Ausmaß im einzelnen nicht ermittelt werden konnte. Die
durch sie entstandenen Aufwendungen erscheinen großenteils nicht in
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