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arbeiten. Dank dem Eintreten des Herrn Reichspräsidenten kam aber
eine Einigung zwischen der Reichsregierung und den bisherigen Koa—
lilionsparteien über ein nunmehr zu konkreken Gesetzesvorschlägen zu—
sammengefaßtes landwirtschaflliches Notprogramm zustande, welches in
der Regierungserklärung vom 27. 2. verkündet und durch eine Rede
des Reichsernährungsministers vom 20. 2. ausführlich begründet wurde.
Die für die Durchführung des Notprogrammes erforderlichen Gesetze
wurden in den letzten Sitzungen des Reichskages (in der Zeit vom 21.
bis 81. März) angenommen.
Vachfolgend werden die unker den Sammelbegriff des Not—
programms fallenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, soweit sie
bis zum 9. Mai 1928 vorlagen, im Worklaut wiedergegeben.