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Standards und ihre Kontrolle) und zur Anleitung für Propagie—
rung heimischer Erzeugnisse.
D. Auf dem Gebiete der Kartoffelverwertung:
. zur Schaffung und zum Ausbau von Einkaufsorganisationen sowie
gemeinsamen Verkaufsorganisationen der kartoffelverarbeitenden Ge—
werbe;
zur Förderung der Einrichtung und des Ausbaues von kartoffelver—
arbeitenden Fabriken in oder in der Nähe von Verbrauchszentren zum
Zwecke einer sofortigen Aufnahme und Verarbeitung überzähliger
und minderwertiger Kartoffeln;
3. als Bauzuschüsse für Einsäuerungsanlagen;
1 zur Züchtung hochwertiger einheitlicher, krebsfester deutscher Speise—
kartoffeln und zur Förderung ihres Absatzes zur Versorgung von In—
dustriegebieten;
*. zur Marktbeobachtung durch Nachrichtenstellen insbesondere im Zu—
sammenwirken mit den gesetzlichen Berufsvertretungen.
Il. Zweckbestimmung des Fonds von 1 Million RM. zur Förderung der
Geflügelzucht und des Absatzes ihrer Erzeugnisse (Tit. 8 d).
Die Mittel sollen insbesondere verwendet werden:
— Förderung von Leistungszuchten und Mustergeflügelhaltungen;
2. zur genossenschaftlichen und sonstigen Beschaffung von Brutapparaten
und Junghennen;
zur Förderung von Geflügelmastbetrieben, die ausschließlich deutsches
Magergeflügel mästen;
zur Unterstützung der Versuchs- und Lehranstalten für die Wirt—
schaftsgeflügelzucht und der Geflügelzuchtberatung;
zur Bekämpfung der Geflügelkrankheiten.
III. Art der Unterstützung.
Die Mittel können Verwendung finden:
als Zuschüsse zur Verbilligung des Zinssatzes von Darlehen, die durch
Unternehmungen aufgenommen werden, ausnahmsweise als Dar⸗
e n;
als fonstige Beihilfen;
*. in besonderen Fällen als Garantiefonds zur Erleichterung der Auf—
nahme von Darlehen und in Form von Beteiligung an Unter—
nehmungen.
* Die Art der Unterstützung im einzelnen soll den besonderen Er—
dunas⸗ und Absatzbedingungen der einzelnen Warengrupen mit dem
e wirtschaftlichster Verwendung der gesamten Mittel aͤngepaßt werden.
IV. Zinsverbilligungen.
derenhsperbilligungen (III, i) sollen nur für Darlehen gewährt werden,
hei Bedingungen der Lage des Geldmarktes und den gegebenen Sicher—
en entsprechen.