Full text: Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

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haben bei seinen Abnehmern von 15,000 Mark und einen Barbestand 
von 9,000 Mark. Kontobildung des Hauptunternehmens: 
Eigenrechnung. 
Soll Firma (Zweigbetrieb, Handelswerte) Haben 
| An Hauptunternehmen Von Fremdpersonen für 
für Handelswerte M. 100.000 Verkauf M. 90.000 
An Zweigbetrieb (Zahlungs- Von Bilanz, unterstellte 
werte) Übertrag gezahl- Rückgabe des Bestandes 
ı ter kaufm. Arbeit 16.000 an Handelswerten 40.000 
An Ertrag des Zweigbetriebs 14.000 
M. 130.000 M. 130.000 
Soll Firma (Zweigbetrieb, Zahlungswerte) Haben 
An Hauptunternehmen für Von Hauptunternehmen für 
Zahlungswerte M. 20.000 Zahlungswerte M. 70.000 
An Fremdpersonen für Von Zweigbetrieb (Handels- 
Zahlungswerte 75.000 werte) Übertrag gezahl- 
ter kaufm. Arbeit 16.000 
An Bilanz, unterstellte 
Zahlung des Bestandes an 
Zahlungswerten 9.000 
M. 95.000 M. 95.000 - 
Fremdrechnung. 
So Fremdpersonen des Zweigbetriebes Haben 
An Verschiedene für Von Verschiedenen für 
Handelswerte M. 90.000 Zahlungswerte M. 75.000 
Von Bilanz, unterstellte 
Zahlung des Saldos 15.000 
M. 90.000 M. 90.000 
Mit dieser Buchungsweise dringt das Hauptunternehmen am 
tiefsten in die Verhältnisse des Zweigbetriebes ein. Ein anderer 
Weg ist der, daß das Haupthaus das Zweighaus selbst als LeistungS- 
person behandelt und ihm ein Fremdkonto errichtet. Dann müssen 
die dem Zweighaus gegebenen Handelswerte demselben mit dem 
Betrage belastet werden, mit dem es sie zu verwerten hat. Daneben 
führt das Hauptunternehmen, um den Ertrag des Zweighauses selb- 
ständig zu ermitteln, in seiner Eigenrechnung ein Konto „Handels- 
werte des Zweigbetriebs“, dem die Handelswerte mit dem Selbst- 
kostenpreise belastet werden. 
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