Die Materialprüfungsstelle für das Malerhandwerk
beim Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung
im Handwerk e.V. Karlsruhe
Die rege Inanspruchnahme, deren sich die Materialprüfungsstelle
des Forschungsinstituts erfreuen darf, zeigt, daß das Institut mit der
Einrichtung dieser Abteilung einem tatsächlichen Bedürfnis des Malergewerbes
entgegengekommen ist, und daß diese Prüfungsstelle auch
das Vertrauen des Handwerks gefunden hat. Es ist ja bekannt, daß
gerade für die Beurteilung von Anstrichmitteln aller Art meist nicht
allein die chemische Untersuchung maßgebend sein kann, sondern daß
die rein technischen Eigenschaften in weitem Maße dabei berücksichtigt
werden müssen. Es gibt z. B. Fälle, in denen Farben genau
gleicher chemischer Zusammensetzung in ihren technischen Eigenschaften
(wie Ölbedarf, Ausgiebigkeit usw.) stark voneinander abweichen,
Um diese technischen Prüfungen ganz im Sinne der im
Malergewerbe üblichen praktischen Arbeitsweisen vorzunehmen, ist
es ein Grundsatz der Materialprüfungsstelle des Forschungsinstituts,
dahingehende Versuche stets in Zusammenarbeit mit erfahrenen Malermeistern
vorzunehmen. Als eigene Einrichtung des Handwerks ist
das Forschungsinstitut in der Beurteilung von Materialien und der
Ausarbeitung von Gutachten in keiner Weise durch geschäftliche
Rücksichten irgendwelcher Art beeinflußt, also die gegebene Vertrauensstelle
für das Handwerk, Auch darf es Untersuchungen und
Gutachten nicht als Verdienstquelle ausnutzen, so daß für solche Arbeiten
nur die Selbstkosten in Anrechnung gebracht werden, Diese
Gebühren bewegen sich für einzelne Untersuchungen von Anstrich-Mitteln,
wenn nicht ganz besondere, aus dem allgemein üblichen Rahmen
herausfallende Prüfungen erforderlich sind, etwa zwischen 3 und
8 Mark. Außerdem können bei größerer Inanspruchnahme der Materialprüfungsstelle,
wie dies besonders für Genossenschaften, Verbände
usw. in Frage kommt, die Untersuchungen gegen Erstattung
einer jährlichen Pauschalgebühr laufend ausgeführt werden. Die Höhe
der Pauschalsumme, durch die sich die Kosten für die einzelnen Unlersuchungen
noch erheblich verringern, wird von Fall zu Fall, je nach
der schätzungsweisen Anzahl der eingehenden Proben vereinbart.
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