5. Titel: Darlehen. Vorbemerkungen. 969
Bertrag3 ein anderes Gefjfhäft al8 gewollt ergibt. Nun [priht zwar die Sti-
bulafton fejter Zinjen und eine Anteil3 am Reingewinn nicht ohne weiteres
gegen die DarleHens8natur; aber die in lepterer Beftimmung enthaltene Bes
teiligung am GejGäftZergebniffe fpridht eher für die Natur des Kapitals al8
Einlage. Unzweideutig wird die Natur des Kapital? al8 Einlage dur die
Stipulation, daß der Hingeber des KapitalS berechtigt fein fol, jederzeit bie
Bücher und die Gelchäftsbapiere einzujehen und eine Bilanz anzufertigen, jede
Muskunft über alle Gefhäftsvorgänge zu fordern 20, 20.“ Val. ferner auch den
Sal in RGE. Bd. 57 S. 175 ff.
€ fann zweifelhaft fein, ob DarlehHen oder Kauf vorliegt, insbe]. beint
fog. Emi[[ion8gefhäüfte, wenn auf Grund eines DarlehenZvertragS der
Empfänger als AnlehenZobligationen bezeichnete Inhaberbapiere zu einem
beftimmten Emijfionspreije den BZeichnern überläßt, Val. hierüber Kuhlenbeck
in Sur. Wir. 1904 S. 402, RGE. Bd. 28 S. 29 ff., Unger, Rechtlige Natur
der Inhaberpapiere S, 47, 94, fowie inzZbef. Gareis, Lehrbuch des8 deutfchen
DandelSredht3 S 65 Nr. HI und IV.
Neber das dem Darlehen nahe vermandte fog. depositum irregulare
unregelmäßiger Berwahrungsvertrag) |. S 700 nebft Bem. Sein
Begriff ift Heutzutage Hauptfäcdhlig anwendbar auf die Hinterlegung
bon Geld bei einem Bankhaus auf Scheck oder Girolonto. Der Unterfchted
dom Darlehen wird Hier darin zu finden fein, daß e8 fi beim depositum
irregulare um eine Hingabe zur ODbforge (custodia) des Empfänger8, aljo
um eine von leßterem berfprodene Dienftleiftung Handelt, für melde der in der
Kegel au geringere Zinsfuß d. dh. die Qukrierung des Kapital zu einem
niedrigen BZinafuß, als filr Darlehen Üblig Yt, da3Z YNequivalent daritellt (fo
mit Recht Kuhylenbed in KJur. Wichr. 1904 S. 402 im Anfchluf an Schey,
Obligationenreht Bd. 1 S..56 ff.) Die hHerrfhende Meinung (vgl. insbe]. aud
RGE, Bd. 1 S, 204) erblickt das Kriterium darin, ob vborzugSweije und zunächft
das Interefle der Einlegenden die Einlage veranlakt Hat oder aber das Intereijje
des Empfänger3 ober beider Teile. Das3Z KeichSgericht fprit daher in jener
Entideidung den Spareinlagen hei einer Gemerbebank trog deren Bezeihnung
al8 DepotZ die Eigenf{haft eine8 depositum irregulare ab, da die fraglidhe
Bank dem Publikum dieje Bequemlichkeit im eigenen Interefjle gewähre, um
Rabitalaufnahmen zu erhalten. Bgal. hHiezu au fächt. Arch. 1908 S, 531 und
Sarei8 a. a. OD. 8 65 Nr. VI und VII.
e) Ueber fog. Borjchüffe vgl. Bem. I, 1, c zu 8 607.
N Die WedhHjeldiskontierung ftellt fiH für die Regel al Kauf de Wechfel®
dar. Wird die Diskontierung aber zur Berfchleierung eines DarlehHen3
benüßt oder mit einem Darlehen zur Sicherung des DarlehHenSgläubiger8
berbunden, fo liegt erfteren FalleS XedigliH ein Darlehen vor, leßteren
alle8 aber beide, ein Wechfeltauf und ein Darlehen, ]. RGE. Recht 1907
Nr. 3631, 3783, ferner Nipr. d. OLG. (Hamm) Bd. 16 S, 385.
g) Yeber das Lombardgefhäft val. oben Bem. 2, g.
4, Shrem äußeren Umfange nad find die im diefem Titel ftehenden Be-
timmungen über da3 Darlehen ziemliG kurz zufammengefaßt, Sie Lejdhränken fich auf
die Firierung der BegriffSmomente (8 607), auf die Regelung von ZinZverhHält-
nifjen (8 608), dann von Rücerftattung und Kündigung (S 609), jowie auf VBor-
IOriften über den Widerruf eines Darlehensverjpredhen3 (8 610). Damit {ft aber
der Gejamtfrei8 der Beftimmungen über DarlehenSverhältnifjie nodj nicht abge[Hlofjen.
Berichiedene auf da3 Darlehen bezüglihe Borfohriften finden id an anderen Stellen des
BGB., z. B. im Gebiete der Wudherbeftimmungen ($ 138), des Hyhothekenrecht8,
des Bormundfdhaftsrecht8 (8 1822 Nr. 8, au 8 1648) und des ehHelihen Güter: