Personentarif. Für sämtliche Eisenbahnen der UdSSR. be-
steht ein einheitlicher Tarif, Das Grundschema dieses Tarifs sowie das
System der. Passagierzonen haben in den letzten Jahren keine Ver-
änderung erfahren. Ab 1. Januar 1925 wurde für die Beförderung von
Passagieren die Kilometerberechnung anstatt der Werstberechnung als
Grundlage festgesetzt.
B. Beförderung von Frachtgut,
Die Annahme von Frachtgut zur Beförderung erfolgt in der Reihen-
folge der Zufuhr zur Versandstation. Das zur Aufbewahrung abge-
lieferte Frachtgut wird nach Maßgabe der Voranmeldung und nach be-
sonderen Vorschriften, die die Reihenfolge der verschiedenen Kate-
sorien bestimmen, abgefertigt,
a) Gebührenerhebung und Nachnahme,
Die teilweise oder volle Begleichung der Transport- und Ergän-
zungsgebühren kann bei der Absendung des Frachtgutes oder beim
Empfang der Ware auf der Bestimmungsstation stattfinden. Die Bahn
hat das Recht, die Gebühren bei der Absendung in den Fällen zu er-
heben, 1. wenn es sich um leicht verderbliches Gut handelt, 2, wenn
das Gut infolge seines geringen Wertes die Bezahlung der Fracht nicht
sicherstellt, 3. bei mangelhafter Verpackung, die den Verlust des Gutes
möglich macht (bei Sendungen nach dem Auslande, falls im selben
WVaggon mit dem Frachtgut ein Begleiter reist),
Nachnahme. Der Absender kann das Guüu. mit Nachnahme be-
lasten. (Die Bahn darf die Nachnahme nur dann verweigern, wenn ihr
das Recht auf Vorauszahlung der Fracht zusteht). Für irrtümliche Aus-
händigung des Gutes, ohne daß die Zahlung der Nachnahme erfolgt ist,
haftet die Bahn nur in Höhe des Wertes der Sendung. Zurückziehung,
Ermäßigung oder Erhöhung der Nachnahme ist, unbeschadet der be-
stehenden Bestimmungen, gestattet,
Die Nachnahme wird von der Versandstation spätestens 3 Tage
nach Ablauf der Zeit ausgezahlt, die für Übermittlung einer Anzeige
über erfolgte Erhebung der Nachnahme durch die Bestimmungsstation
erforderlich ist.
Das Verfügungsrecht über das Gut nach Aushändigung des Dupli-
kats gehört 1. dem Absender oder Empfänger bei namentlichen Fracht-
briefen, 2. dem Vorzeiger des Duplikats — bei Frachtbriefen auf den
Inhaber. Der Verfügungsberechtigte kann das Gut 1. auf der Versand-
station, 2, auf einer Zwischenstation zurückfordern und 3, seine Aus-
lieferung an eine dritte, im Frachtbrief nicht genannte Person verlangen,
b) Aufbewahrung und Aushändigung des Frachtgutes,
Aufbewahrung des beförderten Frachtgutes., Dıe
Empfangsstation ist verpflichtet, die eingetroffenen Güter 48 Stunden
unentgeltlich aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist erhebt die
Bahn eine Gebühr ohne Rücksicht auf erfolgte oder nicht erfolgte Aus-
ladung. Hat der Empfänger das Gut selbst auszuladen, so wird, falls
die Ausladung nicht innerhalb 12 Stunden erfolgt, Wagenstandgeld bis
zu weiteren 48 Stunden erhoben.