Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

der Verordnung über die Einführung des Patentgesetzes vom 12, Sep- 
tember 1924, im Deutschen Reiche nach der Verordnung über die Auf- 
hebung von Kriegsmaßnahmen vom 11. Januar 1920 (Reichsgesetzblatt 
S. 32) und nach dem Gesetze zur Sicherung von gewerblichen Schutz- 
rechten deutscher Reichsangehöriger im Ausland vom 6. Juni 1921 
(Reichsgesetzblatt S. 828), 
gez. Brockdorii-Rantzau gez, M. Litwinoff 
gez. von Koerner gez. Hanetzhy, 
Konsularvertrag 
zwischen dem Deutschen Reich und der Union der Sozialistischen 
Sowijetrepubliken vom 12. Oktober 1925, 
Der Deutsche Reichspräsident 
einerseits 
und 
das Zentral-Exekutiv-Komitee der Union der Sozialistischen 
Sowjet-Republiken 
andererseits , 
haben zwecks Abschlusses eines Konsularvertrags zu Bevollmächtigten 
arnannt: 
der Deutsche Reichspräsident: 
den Deutschen Botschafter in Moskau, 
Dr. Ulrich Graf Brockdorifi-Rantzau, und 
den Wirklichen Geheimen Rat 
Dr. Paul von Koerner; 
das Zentral-Exekutiv-Komitee der Union der 
Sozialistischen Sowjet-Republiken: 
den Stellvertretenden Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, 
Mitglied des Zentral-Exekutiv-Komitees der Union der Sozialistischen 
Sowiet-Republiken 
Maxim Litwinoff und 
das Mitglied des Kollegiums des Volkskommissariats für Außenhandel 
Jakob Hanetzky, 
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form 
befundenen Vollmachten den nachstehenden Vertrag vereinbart haben: 
Erster Abschnitt 
Zulassung der Konsuln, 
Artikel 1. 
Jeder der vertragschließenden Teile verpflichtet sich, in seinem Ge- 
biete Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln des anderen Teils zu- 
zulassen, die von diesem nach Maßgabe seiner Gesetze ernannt werden. 
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