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die Höhe des Reingewinns maßgebend für die Geschäfte ist, könnte
sie eine zeitweilige Verminderung ihres Reingewinns wohl auch hin
nehmen, ohne sich dadurch zum Ankauf von Effekten bestimmen zu lassen,
wenn sie einen solchen Schritt für bankpolitisch nicht gerechtfertigt hält.
Was nun die zweite Wirkling der Kapitalerhöhuilg, nämlich die
Vergrößerung der Anlage und des sich aus ihr ergebeilden Rück
flusses betrifft, so erscheint hier eine Verbesserung umsomehr
wünschenswert, als thatsächlich das Verhältnis des durchschnitt
lichen täglicheil Rückflusses aus der Anlage zu den ungedeckten Ver-
biildlichkeiten sich seit den ersten Jahren des Bestehens der Reichs
bank nicht unwesentlich verschlechtert hat. Folgende Tabelle giebt
darüber Ausschluß:
Durchschnittlicher täg
licher Rückfluß der
Wechsel- und Lombard-
Anlage
Durchschnittliche
Verfallzeit der
Anlage
Durchschnitt der ungedeckten
täglich fälligen Verbind
lichkeiten
Verhältnis des
täglichen Rück
flusses zu den
ungedeckten täg
lich fälligen Ver
bindlichkeiten
1876
1877
1878
1879
1880
1881
1882
1888
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890
1891
1892
1898
1894
1895
1896
1897
1000 Mark
12 710
11917
10 927
10 908
11998
12 866
13 550
12 540
12 275
12 298
11836
12 948
12 937
15112
18 868
18498
15 866
17 680
15 502
16 587
21 121
22 688
Tage
86
35
37
85
34
31
31
88
35
85
88
88
37
88
83
84
40
38
41
89
36
88
1000 Mark
888804
295 498
273 339
278 396
291 733
306490
328 748
301 736
327 977
341 249
362 272
407 364
380 795
471 221
513 570
510 233
520 570
561 247
522 965
549 712
642 450,
651 767
°/o
3,75
4,03
4,00
3,92
4,11
4.20
4,19
4,16
3,74
8,60
8,27
8,18
3,40
3.21
8,65
8,63
8,05
3,15
2,97
3,02
3,29
3,47
Bemerkung: Der durchschnittliche tägliche Rückfluß aus der Anlage ist berechnet durch
Tivifion der gesamten Eingänge aus dem Wechselpvrtefeuille und der Zurückzahlung von
Lombarddarlehen durch 365. Die durchschnittliche Verfallzeit ist berechnet durch Division der
durchschnittlichen Wechsel- und Lombardanlage durch den durchschnittl. tägl. Rückfluß.
Helfferich, Erneuerung des deutschen Bankgesetzes. 6