Als charakateristisches Beispiel einer solchen Beschaffungsoperation
läßt sich der zwischen einer ausländischen Firma und dem Eier-Beschaf-
fungskontor der Staatlichen Handelsstelle für das Nordwestgebiet („Sew-
sapgostorg”) abgeschlossene Vertrag anführen, Er ist. unter folgenden
Bedingungen zustandegekommen: Alle für die vereinbarte Tätigkeit er-
forderlichen Geldmittel werden von dem ausländischen Kontrahenten
zur Verfügung gestellt, Dieser ist auch verpflichtet, den Beschaffungs-
apparat zu organisieren, Der Reingewinn wird zu gleichen Teilen unter
die. Kontrahenten verteilt,
Ähnliche Verträge sind mit den ausländischen Firmen seitens des
Gostorg, Gibtora, Maslozentr, Chleboprodukt und Maslosojus über die
Beschaffung von Exportbutter abgeschlossen worden.
d) Konsignationslaser.
Als eine der interessantesten und fruchtbarsten Formen der Be-
teiligung ausländischer Firmen am Außenhandel der UdSSR. erscheint
die Übergabe von Waren in Konsignation an die Handelsvertretungen
der UdSSR, im Auslande,
Nach dem von der Handelsvertretung der UdSSR. mit der auslän-
dischen Firma abzuschließenden Vertrag verpflichtet sich die letztere,
eine bestimmte Menge Waren im Werte einer durch den Vertrag be-
stimmten Gesamtsumme nach Spezifikation und Anweisungen der
Handelsvertretung dieser in Konsignation zu geben. Die Handelsver-
tretung verpflichtet sich ihrerseits, in bestimmten Gegenden der UdSSR.
Konsignationslager zum Zwecke des Absatzes der konsignierten Waren
zu errichten. Der Absatz der Waren erfolgt entweder durch die Han-
delsvertretung selbst oder wird von dieser nach ihrem Ermessen staät-
lichen Organen und Wirtschaftsunternehmungen übertragen, so z. B. der
Staatlichen Handelsstelle „Gostorg‘“ in Moskau, Leningrad, Charkow
u. dergl., sowie für spezielle Ware besonderen Organisationen: dem
„Staatlichen Vertrieb von Chemikalien und Krankenpflegeartikeln‘, dem
Graphischen ; Trust, den Verwaltungen der Kommunalwirtschaften
usw. Der „Gostorg‘ hat eine Reihe von Konsignationslägern für ver-
schiedene Waren errichtet, Für die Erfüllung des Vertrages haftet der
Firma gegenüber in allen Fällen die Handelsvertretung.
Die den Konsignationsvertrag abschließende ausländische Firma
hat das Recht, ihre Vertreter zur Kontrolle der Geschäftsbücher, des In-
ventars u, dergl, nach der UdSSR. zu entsenden. Während der ganzen
Dauer des Vertrages bleiben die überlassenen Waren Eigentum der
Firma, Die Preise derselben werden von der Firma vor Abgang der
Waren nach den Konsignationslägern im Einvernehmen mit der Handels-
vertretung festgesetzt. Die Qualität der Waren bestimmt die Handels-
vertretung. Die Firma erhält monatlich einen Bericht über die
erfolgten Verkäufe und über die Menge der auf Lager verblie-
benen Waren. Die Bezahlung der verkauften Waren hat an den
im Vertrag vorgesehenen Fristen stattzufinden, Falls innerhalb
von 12 Monaten die Waren noch nicht verkauft sind, hat die Firma das
Recht, ihre Rückgabe zu verlangen, wobei der Transport der Waren bis
zu einem deutschen Hafen für Rechnung der Handelsvertretung erfolgt.