Als charakateristisches Beispiel einer solchen Beschaffungsoperation
läßt sich der zwischen einer ausländischen Firma und dem Eier-Beschaffungskontor
der Staatlichen Handelsstelle für das Nordwestgebiet („Sewsapgostorg”)
abgeschlossene Vertrag anführen, Er ist. unter folgenden
Bedingungen zustandegekommen: Alle für die vereinbarte Tätigkeit erforderlichen
Geldmittel werden von dem ausländischen Kontrahenten
zur Verfügung gestellt, Dieser ist auch verpflichtet, den Beschaffungsapparat
zu organisieren, Der Reingewinn wird zu gleichen Teilen unter
die. Kontrahenten verteilt,
Ähnliche Verträge sind mit den ausländischen Firmen seitens des
Gostorg, Gibtora, Maslozentr, Chleboprodukt und Maslosojus über die
Beschaffung von Exportbutter abgeschlossen worden.
d) Konsignationslaser.
Als eine der interessantesten und fruchtbarsten Formen der Beteiligung
ausländischer Firmen am Außenhandel der UdSSR. erscheint
die Übergabe von Waren in Konsignation an die Handelsvertretungen
der UdSSR, im Auslande,
Nach dem von der Handelsvertretung der UdSSR. mit der ausländischen
Firma abzuschließenden Vertrag verpflichtet sich die letztere,
eine bestimmte Menge Waren im Werte einer durch den Vertrag bestimmten
Gesamtsumme nach Spezifikation und Anweisungen der
Handelsvertretung dieser in Konsignation zu geben. Die Handelsvertretung
verpflichtet sich ihrerseits, in bestimmten Gegenden der UdSSR.
Konsignationslager zum Zwecke des Absatzes der konsignierten Waren
zu errichten. Der Absatz der Waren erfolgt entweder durch die Handelsvertretung
selbst oder wird von dieser nach ihrem Ermessen staätlichen
Organen und Wirtschaftsunternehmungen übertragen, so z. B. der
Staatlichen Handelsstelle „Gostorg‘“ in Moskau, Leningrad, Charkow
u. dergl., sowie für spezielle Ware besonderen Organisationen: dem
„Staatlichen Vertrieb von Chemikalien und Krankenpflegeartikeln‘, dem
Graphischen ; Trust, den Verwaltungen der Kommunalwirtschaften
usw. Der „Gostorg‘ hat eine Reihe von Konsignationslägern für verschiedene
Waren errichtet, Für die Erfüllung des Vertrages haftet der
Firma gegenüber in allen Fällen die Handelsvertretung.
Die den Konsignationsvertrag abschließende ausländische Firma
hat das Recht, ihre Vertreter zur Kontrolle der Geschäftsbücher, des Inventars
u, dergl, nach der UdSSR. zu entsenden. Während der ganzen
Dauer des Vertrages bleiben die überlassenen Waren Eigentum der
Firma, Die Preise derselben werden von der Firma vor Abgang der
Waren nach den Konsignationslägern im Einvernehmen mit der Handelsvertretung
festgesetzt. Die Qualität der Waren bestimmt die Handelsvertretung.
Die Firma erhält monatlich einen Bericht über die
erfolgten Verkäufe und über die Menge der auf Lager verbliebenen
Waren. Die Bezahlung der verkauften Waren hat an den
im Vertrag vorgesehenen Fristen stattzufinden, Falls innerhalb
von 12 Monaten die Waren noch nicht verkauft sind, hat die Firma das
Recht, ihre Rückgabe zu verlangen, wobei der Transport der Waren bis
zu einem deutschen Hafen für Rechnung der Handelsvertretung erfolgt.