Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Buchhaltung d, Regu- 
lierungsdepartements Wneschtorg 
Eierbüro 
Lizenzabteilung 
Messe- u.Ausstellungs- 
abteilung 
Abt. £ operative Re- 
gulierung 
Sekretariat d. Regul.- 
Departements 
Geschäftsleitung 
Buchhaltung der Zen- 
tralverwalt. d, Inotorg 
Hausverwaltung 
Personalabteilung 
Expedition d, Sekreta- 
riats des Inotorg 
Transport-Kontroll- 
gruppe bei der Zentral- 
verwaltung des Inotorg 
Übersetzungsabteilung 
Abt. für Bürobedarf 
Telegr.- Adresse 
Telegr.-Adresse 
Statistische Abteilung Wneschtorg 
Transportsektion Spedinotorg 
Verwaltung d. Inotorg 
Gen. Awramow. Pravinotorg 
Verwaltung d. Inotorg 
Gen. Kaulin 
Verwaltung d, Inotorg 
. Gen. Landa ; 
Verwaltung d. Inotorg 
Gen. Makowsky 
Verwaltung d. Inotorg 
Gen. Preuß 
Verwaltung d, Inotorg£ 
Gen, Rubinstein 
Volkswirtschaftliche 
Abteilung 
Konzessionsabteilung 
Informationsabteilung 
Sekretariat 
Chiffrierabteilung 
Ingenieurabteilung 
Wneschtorg 
3, Zollwesen, 
A) Zollbehörden, 
Das Zollwesen der Republik wird vom Volkskommissariat für 
Außenhandel durch die Zollverwaltung geregelt. Alle der Sozialisti- 
schen Sowjetunion angegliederten Republiken bilden in bezug auf das 
Zollwesen eine Einheit; die Verfügungen der Zentralverwaltung sind 
für sie sowohl bezüglich der Erhebung der Zölle wie hinsichtlich der 
Ausführung der Zollformalitäten bindend. 
Der Hauptzollverwaltung ist die Organisierung und Leitung der 
Zollorgane übertragen worden: sie stellt die Zolltarife auf und beteiligt 
sich an der Ausarbeitung der internationalen Verträge und Konven- 
tionen; organisiert den Kampf gegen den Schmuggel und überwacht die 
Durchführung der getroffenen Maßnahmen; beaufsichtigt die Ausführung 
aller Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiete des Zollwesens und 
besorgt die Zollstatistik. 
Auf Grund der vorläufigen Verordnung des Rates der Volkskom- 
missare vom 31, März 1922 über die lokalen Zollbehörden sind Bezirks- 
zollverwaltungen errichtet worden: größere Zollbezirke zerfallen in In- 
spektionsabschnitte, Es bestehen Zollämter 1., 2, und 3, Ordnung und 
Zollposten, die den Bezirkszollverwaltungen unterstehen. Durch die 
Zollämter 1. Ordnung gehen alle Güter sowie die internationalen Pakete; 
durch die Zollämter 2. Ordnung ebenfalls alle Güter, doch keine Pakete; 
Zollämter 3, Ordnung, die an Landstraßen errichtet sind, behandeln nur 
Waren einfachster Art, die keine technische Begutachtung erfordern. 
Die Liste der Waren, für die die Zollämter 3. Ordnung nicht zuständig 
sind, ist durch Rundschreiben der Zollverwaltung Nr, 218 100 vom 
26. Oktober 1922 bekanntgegeben. Zollposten revidieren die Reisenden 
und ihr Gepäck sowie Lebensmittel und solche Waren, die vom Volks-
	        
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