diskont, während für die übrigen Papiere 1 % über dem Wechsel
diskont berechnet wurde), wieder aufgehoben. Trotzdem zeigt das Jahr
1897 die stärkste bisher erreichte Lombardanlage. Die Reichsbank
hat bisher die Gewährung von Lombarddarlehen aus lombardfähige
Papiere und Waren niemals abgelehnt; es ist die Frage, ob sie diese
Praxis in Zukunft ohne Kapitalerhöhung aufrecht erhalten kann,
wenn sie nicht die Lombardanlage in größerem Umfang als Deckling
für täglich fällige Verbindlichkeiten acceptieren will, was keineswegs
als wünschenswert erscheinen könnte.
Ferner muß man sich vor Augen halten, daß die Entwickelung,
welche die genossenschaftliche Kr ed it or g ani sa ti on vor
allem durch die Gründung der Centralgenossenschaftskasse
erfahren hat, der Reichsbank bereits in den letzten Jahren Kredit
ansprüche zugeführt hat, welche ihr bis dahin fern geblieben waren;
und diese Eiltwickeluilg ist noch keineswegs abgeschlossen. Die Aus
sicht auf eine stärkere Inanspruchnahme von dieser Seite weist gleich
falls darauf hin, daß eine Stärkung der gesamten Position der
Reichsbank wünschenswert ist, itnb das beste Mittel zu diesem Zweck
scheint mir eine Verinehruilg der eigneil Mittel der Reichsbank
zu sein.
Der Einwand gegen die Kapitalerhöhung.
Die Gegner der Kapitalerhöhling beschränken sich durchweg darauf,
eine Kapitalerhöhung für überflüssig (nicht aber für schädlich) zu er
klären. Die einzige Befürchtung ist finanzieller Natur. Man
glaubt, der Reingewinn der Bank werde nicht im gleicheil Verhältnis
wie das Gruiidkapital wachseii, und dadurch werde sowohl die Divi
dende der Ailteilseigner als auch der Gewillnanteil des Reichs eine
Schniälerung erfahren.
Jii gewissem Siiln ist diese Befürchtung zutreffend, ilicht aber
in ihreill gaiizen Umfang.
Wir haben auch hier zu berücksichtigen, in welcher Weise in
ihrer Endmirkung die Eiilzahlililgeil ans die neuen Anteilscheine er
folgen. Sieht sich der Verkehr genötigt, den vollen Betrag der auf
die neuen Anteilscheine geleisteten Eillzahlllngell durch eine vermehrte
Inanspruchnahme des Kredits der Reichsbank wieder an sich zu
ziehen, dann wird das volle neu eingezahlte Kapital ohne weiteres
im Kreditverkehr beschäftigt. Bewirkt die Kapitalerhöhung eine ent
sprechende Abnahme der ungedeckten Verbindlichkeiten der Bailk, dann
könnte die Reichsbank ohne Gefahr und Bedenken eine Verbilligung