DER EIFFELTURM ALS REKLAMETRÄGER
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Abb. 97. Lichtreklame der Automobilfirma „Citroen“
auf dem 300 m hohen Eiffeiturme während der Pariser
Kunstgewerbeausstellung 1925.
X. Verkehrsreklame.
a) Allgemeines.
Unter Verkehrsreklame wird die Benützung der Verkehrseinrichtungen,
wie z. B. von Eisenbahn- und Postbüros,
Eisenbahn- und Postwagen, Kursbüchern usw. für Reklamezwecke
verstanden; dagegen fällt beispielsweise die V ersendung
von Prospekten durch die Post, in welchem Falle dieses Unter-