304 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Innerhalb der so zur Bevorzugung gelangenden nord—
deutschen Gebiete aber: welchem Territorium sollte die Palme
verden?
Auch hier liegen dem schließlichen Siege Brandenburg—
Preußens starke Allgemeinmotive der Entwicklung geographischer
Bedingungen zugrunde. Zum Wettbewerbe gelangten auf
diesen Gebieten noch im 17. Jahrhundert, erst recht aber noch
m sechzehnten, Sachsen, die Welfenlande, die rheinischen
Territorien und Brandenburg. Von ihnen schieden im Grunde
am frühesten die rheinischen Territorien und Sachsen aus.
Die Rheinlande, weil die einzelnen Fürstentümer hier, in un—
übersichtlichem Terrain gelegen, nicht die geographischen Grund⸗
lagen zur Entwicklung eines großen und entscheidenden Ab—
solutismus besaßen: nur die Territorien jener großen nord⸗
deutschen Tiefebene, die sich nach Westen hin so stark verjüngt,
daß sie fast eine nordostdeutsche heißen könnte, vermochten da
in Frage zu kommen. Unter diesen aber war wiederum Sachsen
am ungünstigsten gelegen. Denn mit den schließlich endgültigen
Zentren seiner politischen Macht, Dresden und den thüringischen
Residenzen, wenn wir das Haus Wettin als Ganzes rechnen,
gehörte es fast noch den Bergen an, und fern lag es dem Meere.
Diese Situation erschien nun im 14. und 15. Jahrhundert
und war auch noch im 16. Jahrhundert bis auf einen ge—
wissen Grad wett gemacht durch den reichen Bergsegen des
Erzgebirgs; Freiberg hat zwischen 1542 und 1616 jährlich noch
etwa 80 Zentner, d. h. damalige 40000 Gulden, Annaberg
von 1526 bis 1600 jährlich etwa 10 000 Mark, d. h. etwa
30000 damalige Gulden geliefert!. Allein der Ertrag der
Bergwerke nahm ab: und außerdem war diese Quelle doch
nicht von der gewöhnlich angenommenen Bedeutung; auch in
Osterreich hat der Tiroler Bergsegen nicht verhindert, daß das
Zentrum der Regierung von Innsbruck nach Wien, ins Tief—
land, verlegt wurde. Das Tiefland des Erzgebirges aber heißt
Brandenburg und sein Zentrum Berlin! Und so war die Über—
windung Sachsens durch Brandenburg-Preußen, geographisch—
Leuthold, Zeitschr. für Bergrecht 29, 74.