fullscreen : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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5.  Deutsche  Rentenbank

Als  Währungsbank  wurde  —  bis  zur  Wiederherstellung  der  Gold-Währung
  —  am  15.  Oktober  1923  die  Deutsche  Rentenbank  mit
einem  Kapital  von  3,2  Milliarden  Rentenmark  errichtet.  Das  Kapital
wurde  ausgebracht  zur  Hälfte  von  der  Landwirtschaft,  zur  andern  Hälfte  von
Industrie,  Handel  und  Gewerbe  im  Wege  einer  Belastung  der  Grundstücke
und  Unternehmungen  in  Höhe  von  4  %  (später  6  %)  des  Wehrbeitrages
von  1913.  Am  15.  November  1923  gelangten  die  ersten  Rentenmarkscheine
in  den  Verkehr.  Als  Ausgabestelle  der  Rentenbankscheine,  die  bei  Überwindung ­
  der  Inflation  und  der  Wiederherstellung  stabiler  Geldverhältnisse
eine  so  große  Rolle  gespielt  haben,  wird  die  Rentenbank  in  der  Wirtschaftsgeschichte ­
  ihre  Bedeutung  haben.
Bankmäßige  Geschäfte  durste  die  Rentenbank  nur  mit  dem  Reich,  der  Reichsbank ­
  und  den  Privatbanken  machen.  Sie  hat  dem  Reich,  das  die  Notenpresse  stillgelegt ­
  hatte,  einen  Kredit  von  1,2  Milliarden  Rentenmark  und  den  gleichen
Betrag  der  Wirtschaft  zur  Verfügung  gestellt;  der  Rest  von  800  Millionen  blieb
in  der  Reserve.
Durch  Gesetz  vom  30.  August  1924  wurde  die  Geschäftstätigkeit  der  Rentenbank, ­
  die  hauptsächlich  Kreditinstitut  für  die  Landwirtschaft  gewesen ­
  war,  auf  die  Abwicklung  dieser  und  der  ans  Reich  gegebenen  Kredite
beschränkt.  Ihre  Tätigkeit  als  Noten-  und  Währungsbank  endete  am
11.  Oktober  1924,  als  das  auf  Grund  des  Dawesplans  erlassene  Gesetz  über
die  Liquidierung  des  Umlaufs  an  Rentenbankscheinen  in  Kraft  getreten  war.
Im  Jahre  1932  sind  der  Deutschen  Rentenbank  wieder  neuewichtige
Aufgaben  übertragen  worden:  Im  Rahmen  der  Osthilfe  hat  sie
350  Millionen  RM  Osthilfe-Entschuldungsbriefe  herausgebracht.  Mit
ihrem  Erlös  führten  die  Jndustriebank  und  die  Rentenbank-Kreditanstalt
die  Umschuldung  der  ostdeutschen  Landwirtschaft  durch.
Auf  Grund  der  Osthilfeschlußverordnung  vom  20.  Juni  1936  hat  die  Bank  für
deutsche  Jndustrieobligationen  jährlich  bis  zu  14  Millionen  RM  an  die  Deutsche
Rentcnbank  für  den  Zins-  und  Tilgungsdienst  der  Osthilfeentschuldungsbriefe
abzuführen.  Insgesamt  sind  für  diese  Zwecke  bis  Ende  1936  bei  der  Deutschen
Rentenbank  276,8  Mill.  RM  eingegangen,  davon  aus  Leistungen  der  Schuldner
nur  38,3  Mill.  RM.
Die  Bank  steht  in  Personalunion  mit  der  Deutschen  Rentenbank-Kreditanstalt.

            
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