Object: Leistung und Wert

ZEN 
Die Wahl unter den angegebenen Methoden hängt von der Art 
und dem Umfang des Unternehmens ab, zum Teil auch von dem Er- 
messen des Unternehmers, inwieweit er seine Grundbuchungen zer- 
gliedern und sie nach systematischen Gesichtspunkten einrichten 
will, die der Kontrolle der Fremd- und Eigenrechnung zu statten 
kommen und die Übertragung in dieselben erleichtern. Notwendig 
ist dann die Anordnung der Grundbücher mit Soll und Habenspalten 
und eine zuverlässige Aufsummierung derselben. Die Trennung der 
Handelswerte von den Zahlungswerten kann, wie bereits bemerkt 
wurde, die Eigenrechnung ersetzen, wenn durch ein Hilfsbuch die 
Bestimmung der Aufwandsgeschäfte erzielt wird und man auf ein 
weiteres Eindringen in die Ertragsbildung verzichtet. Dieses kann 
durch eine passende Ausbildung der Buchhaltung des Leistungs- 
gegenstandes erreicht werden. 
Unter den Trennungen der Grundbuchungen tritt die nach 
Kredit- und Bargeschäft in den Vordergrund. Ihre Zweckmäßigkeit 
gründet sich darauf, daß die Kreditgeschäfte — und buchhalterisch 
liegt darin ja ihre Kennzeichnung — in die Fremdrechnung gelangen, 
über ein Fremdkonto gehen, was bei den Barposten nicht notwen- 
dig ist, weil sich in ihnen beide Leistungen in einem Posten ver- 
einigen. Indem nun den Barposten allen der Leistungsgegenstand 
Geld gemeinsam ist, sei es als Soll-, sei es als Habenbestandteil, so 
scheiden sie sich naturgemäß in zwei Abteilungen, die sich einer- 
seits unter Kassakonto Soll, andererseits unter Kassakonto Haben 
zusammenfassen lassen. In der gleichen Weise finden sich aber die 
Barposten vereinigt in dem zur Buchaltung des Leistungsgegen- 
Standes gehörigen „Kassabuch‘‘, wo die Einnahmen dem Kassakonto 
Soll, die Ausgaben dem Kassakonto Haben entsprechen. Da es nun 
Grundsatz ist, Bareingänge und Barzahlungen zu allererst ins Kassa- 
buch einzutragen, so finden sich in diesem die Barposten bereits in 
einer grundbuchmäßig verwendbaren Form dargestellt vor und in- 
folgedessen entschlägt sich die Praxis im Allgemeinen ihrer noch- 
maligen Buchung in ein besonderes Grundbuch. Sie erhebt damit 
das Geldbestandbuch zum Rechnungsgrundbuch, macht es zu einem 
Bestandteil der Buchhaltung der Leistungspersonen, indem es nun 
der Eigenrechnung zu Grunde gelegt wird, den Konten derselben die 
in Bar beglichenen Zweckleistungen zuführt und zugleich die Ver- 
einzelung des Kassakontos der Eigenrechnung darstellt. Diese Auf- 
nahme des Bestandbuches Kassabuch in die Buchhaltung der Lei- 
stungspersonen pflegt man dadurch zu kennzeichnen, daß man es 
nicht mit Einnahme und Ausgabe, sondern mit Kassakonto Soll und 
Haben überschreibt und daß man die Sollposten mit „An“, die Haben- 
posten mit „Von“, bezw. „Per“ einleitet statt der durch die Gegen- 
standsbuchhaltung geforderten Wörtchen „Von“ im Eingang und 
„An“ im Ausgang. Für alle im Soll des Kassabuches stehenden 
Posten ist die Firma Nehmer, für alle im Haben stehenden Posten 
Geber der baren Entgeltleistung, während dasienige Eigenkonto, auf 
welchem sie im ersteren Falle Zweckleistungsgeber, im anderen
	        
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