zu deren pflichtgemäßen Aufgaben gemäß $ 22 der Be-
stimmungen über ihren Wirkungskreis die Ueberwachung
der Prostitution und Bekämpfung der öffentlichen Un-
sittlichkeit gehört, ihre Ueberwachungs- und Vorbeugungs-
rätigkeit zu verschärfen. Daß die polizeilichen Maßnahmen
nicht erfolglos geblieben sind, daß sie aber zugleich
aotwendig waren, zeigt die Statistik. Beispielsweise
wurden im ersten Halbjahre des Jahres 10921 vom Sitten-
ımte der Wiener Polizeidirektion im ganzen 1250 Frauen
aufgegriffen, von denen 450 geschlechtskrank waren. Im
Iktober 1921 wurden in Wien 620 Prostituierte polizei-
ich aufgegriffen, von denen 140 krank waren. Wenn
ıuch darüber kein Zweifel obwalten kann, daß durch die
Tätigkeit der Sittenpolizei allein die Geschlechtskrank-
ıaeiten nicht ausgerottet werden können, so muß man
loch zugeben, daß einer Ausbreitung dieser Seuche
mmerhin einigermaßen entgegengetreten wird, wenn im
jahre rund 2000 geschlechtskranke, dem wahllosen Ge-
schlechtsverkehr ergebene Frauen aufgegriffen und einer
Zwangsbehandlung zugeführt werden.
Was die statistischen Nachweisungen der polizeilichen
Amtshandlungen in den folgenden Jahren anbelangt, so
wurden im Jahre 1923 durch die polizeilichen Organe
n Wien wegen geheimer Prostitution 5316 Frauen ange-
aalten, von denen 1146 geschlechtskrank waren. Im Jahre
924 wurden 4752 (davon 805 geschlechtskrank), im Jahre
(925 wurden 4453 (davon 758 geschlechtskrank), im Jahre
026 wurden 4319 (davon 731 geschlechtskrank) und im
Jahre 1927 3786 (davon 512 geschlechtskrank) beanständet.
Unter den Angehaltenen befanden sich im Jahre 1023
312, 1024 340, 1925 387, 1926 304 und 1927 380 Jugend-
iche. Zu den Maßnahmen der Polizeidirektion zur Unter-
drückung des Mädchenhandels gehörte auch die im Jahre
1921 verfügte Schließung der sogenannten tolerierten
Häuser, von denen sich noch fünf in Wien befanden.
Die „Abteilung für die Bekämpfung der Geschlechts-
zrankheiten und des Mädchenhandels”, wie das Sittenamt
jetzt amtlich heißt, ist gleichzeitig die Österreichische
Zentralstelle zur Bekämpfung des Mädchen-
handels.
Die neuen Verwaltungsverfahrensgesetze.
Sehr wichtig und umfangreich waren die Arbeiten, die
‚on der Polizeidirektion in Wien anläßlich der Teilnahme
an den Vorarbeiten für die Schaffung der
1euen Verfahrensgesetze geleistet werden mußten.
Nachdem am 21. Juli 1025 der Nationalrat die fünf Ge-
;etze, nämlich das Einführungsgesetz zu dem Verwaltungs-
verfahrensgesetze, das allgemeine Verwaltungsverfahrens-
zesetz, das Verwaltungsstrafgesetz, das Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz und das Verwaltungsentlastungsgesetz
veschlossen hatte, ergab sich alsbald die Notwendigkeit,
liese Gesetze, die Erläuterung der Regierungsvorlage
and den Bericht des Verfassungsausschusses genau zu
studieren, um eine sowohl den Bestimmungen, als auch
lem Geist der Gesetze entsprechende Verwaltungspraxis
zu sichern. Am I. Jänner 1926 konnte mit der Amtierung
nach den Verfahrensgesetzen begonnen werden. Die
Wirkungen der neuen Verfahrensbestimmungen ließen
sich auch aus der Statistik herauslesen. Die Gesamtzahl
der Verwaltungsstrafen betrug im Jahre 1926 177.000,
lie Gesamtzahl des Jahres 1924 nur 130.000 und 1025
32.000. So war eine Steigerung von ungefähr 25%
mmerhin auffällig. Diese Erscheinung ließ sich teilweise
lamit erklären, daß durch das neue Verfahrensgesetz
ıeue materiellrechtliche Bestimmungen im Artikel VI
les Einführungsgesetzes zu dem Verwaltungsverfahrer
zeschaffen worden waren. Auch andere Gesetze, so das
ım I. Jänner 1926 in Kraft getretene Inlandarbeiter-
ichutzgesetz vom 10. Dezember 1025, verwiesen neuge-
ichaffene Verwaltungsübertretungen in die Strafkompetenz
ler Polizeidirektion. Die Erweiterung der Strafkompetenz
ıllein wird aber die große Steigerung der polizeilichen
straffälle nicht genügend erklären. Daß die Zahl deı
steigerung dieser Fälle fast so groß ist wie die Zahl deı
strafmandate, läßt vielmehr den Schluß gerecht erscheinen
laß die Erscheinung durch die Organmandate herbei
zeführt wurde. Die durch Organmandate erledigten Straf-
‘alle betreffen zum Großteil solche geringfügige Ueber-
'retungen, die vor dem Jahre 1026 überhaupt nicht an-
zezeigt wurden, weil der für die Durchführung der Straf-
‚erhandlung erforderliche Zeit- und Arbeitsaufwand zu
liesen Uebertretungen in keinem Verhältnisse stand.
Nach dem I. Jänner 1926 ließen sich aber diese Fälle
:asch, einfach und endgültig auf der Straße, ohne Ver-
‘handlung im Amte, ohne Feststellung des Namens de:
Bestraften erledigen.
Tatsache ist, daß mehr als ein Viertel aller Polizei:
straffälle (28%) durch das Organmandat und fast doppelil
so viele (47%) durch behördliche Strafverfügungen gemäß
$ 47 des Verwaltungsstrafgesetzes, also zusammen Drei-
viertel (75%) aller Polizeistraffälle in der Weise erledig!l
wurden, daß es zu keiner Verhandlung, also auch zU
seiner Vorladung und keinem Erscheinen der Partei im
A\mte kam.
Besonders erwähnenswert ist die anläßlich des Inkraft-
‚;retens der neuen Verfahrensgesetze erfolgte Errichtung
von Polizeistrafabteilungen, deren jede in deı
Regel den Bereich mehrerer Bezirkspolizeikommissariate
umfaßt. Die teilweise Zentralisierung der polizeilicher
Strafamtshandlungen ermöglicht eine einheitlichere un‘
gleichmäßigere Amtierung und bewirkt zugleich eine Ver
einfachung und Beschleunigung des Verfahrens,
Die Sicherheitswache.
Schon seit Jahren bildete eine besondere Sorge de
Polizeidirektion die Erreichung eines ausreichender
Standes der Sicherheitswache. Die Klagen de
Jeffentlichkeit wegen der unzulänglichen Besetzung de!
Straßen und Plätze durch Rayons- und Stehposten warer
schon vor dem Kriege ganz allgemein.
Nach dem Umsturze wurde nun sofort die Verstärkunf
ler Sicherheitswache in Angriff genommen. Es fander
Neuaufnahmen statt, die Stadtschutzwache wurde ange”
worben und auch, wie an anderer Stelle erwähnt ist, die
planmäßige Ueberwachung der Bahnen organisiert.
Im Dezember 1924 betrug der tatsächliche Stand 5C
eitende und 6747 Wachebeamte. Nach der Volkszählunf
‚om Jahre 1023, bei der in Wien 1,866.174 Einwohne
zezählt wurden, entfallen im Jahre 1924 auf einen Rayon*
»osten rund 3437 Einwohner. Im Jahre 1914 waren &
3545 Finwohner. Zu erwähnen wäre noch, daß im Somm®
les Jahres 1028 gemäß der vom Bundeskanzleramte €!
'aassenen Uniformierungsvorschrift die Neuunifo!