Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

zu deren pflichtgemäßen Aufgaben gemäß $ 22 der Be- 
stimmungen über ihren Wirkungskreis die Ueberwachung 
der Prostitution und Bekämpfung der öffentlichen Un- 
sittlichkeit gehört, ihre Ueberwachungs- und Vorbeugungs- 
rätigkeit zu verschärfen. Daß die polizeilichen Maßnahmen 
nicht erfolglos geblieben sind, daß sie aber zugleich 
aotwendig waren, zeigt die Statistik. Beispielsweise 
wurden im ersten Halbjahre des Jahres 10921 vom Sitten- 
ımte der Wiener Polizeidirektion im ganzen 1250 Frauen 
aufgegriffen, von denen 450 geschlechtskrank waren. Im 
Iktober 1921 wurden in Wien 620 Prostituierte polizei- 
ich aufgegriffen, von denen 140 krank waren. Wenn 
ıuch darüber kein Zweifel obwalten kann, daß durch die 
Tätigkeit der Sittenpolizei allein die Geschlechtskrank- 
ıaeiten nicht ausgerottet werden können, so muß man 
loch zugeben, daß einer Ausbreitung dieser Seuche 
mmerhin einigermaßen entgegengetreten wird, wenn im 
jahre rund 2000 geschlechtskranke, dem wahllosen Ge- 
schlechtsverkehr ergebene Frauen aufgegriffen und einer 
Zwangsbehandlung zugeführt werden. 
Was die statistischen Nachweisungen der polizeilichen 
Amtshandlungen in den folgenden Jahren anbelangt, so 
wurden im Jahre 1923 durch die polizeilichen Organe 
n Wien wegen geheimer Prostitution 5316 Frauen ange- 
aalten, von denen 1146 geschlechtskrank waren. Im Jahre 
924 wurden 4752 (davon 805 geschlechtskrank), im Jahre 
(925 wurden 4453 (davon 758 geschlechtskrank), im Jahre 
026 wurden 4319 (davon 731 geschlechtskrank) und im 
Jahre 1927 3786 (davon 512 geschlechtskrank) beanständet. 
Unter den Angehaltenen befanden sich im Jahre 1023 
312, 1024 340, 1925 387, 1926 304 und 1927 380 Jugend- 
iche. Zu den Maßnahmen der Polizeidirektion zur Unter- 
drückung des Mädchenhandels gehörte auch die im Jahre 
1921 verfügte Schließung der sogenannten tolerierten 
Häuser, von denen sich noch fünf in Wien befanden. 
Die „Abteilung für die Bekämpfung der Geschlechts- 
zrankheiten und des Mädchenhandels”, wie das Sittenamt 
jetzt amtlich heißt, ist gleichzeitig die Österreichische 
Zentralstelle zur Bekämpfung des Mädchen- 
handels. 
Die neuen Verwaltungsverfahrensgesetze. 
Sehr wichtig und umfangreich waren die Arbeiten, die 
‚on der Polizeidirektion in Wien anläßlich der Teilnahme 
an den Vorarbeiten für die Schaffung der 
1euen Verfahrensgesetze geleistet werden mußten. 
Nachdem am 21. Juli 1025 der Nationalrat die fünf Ge- 
;etze, nämlich das Einführungsgesetz zu dem Verwaltungs- 
verfahrensgesetze, das allgemeine Verwaltungsverfahrens- 
zesetz, das Verwaltungsstrafgesetz, das Verwaltungsvoll- 
streckungsgesetz und das Verwaltungsentlastungsgesetz 
veschlossen hatte, ergab sich alsbald die Notwendigkeit, 
liese Gesetze, die Erläuterung der Regierungsvorlage 
and den Bericht des Verfassungsausschusses genau zu 
studieren, um eine sowohl den Bestimmungen, als auch 
lem Geist der Gesetze entsprechende Verwaltungspraxis 
zu sichern. Am I. Jänner 1926 konnte mit der Amtierung 
nach den Verfahrensgesetzen begonnen werden. Die 
Wirkungen der neuen Verfahrensbestimmungen ließen 
sich auch aus der Statistik herauslesen. Die Gesamtzahl 
der Verwaltungsstrafen betrug im Jahre 1926 177.000, 
lie Gesamtzahl des Jahres 1924 nur 130.000 und 1025 
32.000. So war eine Steigerung von ungefähr 25% 
mmerhin auffällig. Diese Erscheinung ließ sich teilweise 
lamit erklären, daß durch das neue Verfahrensgesetz 
ıeue materiellrechtliche Bestimmungen im Artikel VI 
les Einführungsgesetzes zu dem Verwaltungsverfahrer 
zeschaffen worden waren. Auch andere Gesetze, so das 
ım I. Jänner 1926 in Kraft getretene Inlandarbeiter- 
ichutzgesetz vom 10. Dezember 1025, verwiesen neuge- 
ichaffene Verwaltungsübertretungen in die Strafkompetenz 
ler Polizeidirektion. Die Erweiterung der Strafkompetenz 
ıllein wird aber die große Steigerung der polizeilichen 
straffälle nicht genügend erklären. Daß die Zahl deı 
steigerung dieser Fälle fast so groß ist wie die Zahl deı 
strafmandate, läßt vielmehr den Schluß gerecht erscheinen 
laß die Erscheinung durch die Organmandate herbei 
zeführt wurde. Die durch Organmandate erledigten Straf- 
‘alle betreffen zum Großteil solche geringfügige Ueber- 
'retungen, die vor dem Jahre 1026 überhaupt nicht an- 
zezeigt wurden, weil der für die Durchführung der Straf- 
‚erhandlung erforderliche Zeit- und Arbeitsaufwand zu 
liesen Uebertretungen in keinem Verhältnisse stand. 
Nach dem I. Jänner 1926 ließen sich aber diese Fälle 
:asch, einfach und endgültig auf der Straße, ohne Ver- 
‘handlung im Amte, ohne Feststellung des Namens de: 
Bestraften erledigen. 
Tatsache ist, daß mehr als ein Viertel aller Polizei: 
straffälle (28%) durch das Organmandat und fast doppelil 
so viele (47%) durch behördliche Strafverfügungen gemäß 
$ 47 des Verwaltungsstrafgesetzes, also zusammen Drei- 
viertel (75%) aller Polizeistraffälle in der Weise erledig!l 
wurden, daß es zu keiner Verhandlung, also auch zU 
seiner Vorladung und keinem Erscheinen der Partei im 
A\mte kam. 
Besonders erwähnenswert ist die anläßlich des Inkraft- 
‚;retens der neuen Verfahrensgesetze erfolgte Errichtung 
von Polizeistrafabteilungen, deren jede in deı 
Regel den Bereich mehrerer Bezirkspolizeikommissariate 
umfaßt. Die teilweise Zentralisierung der polizeilicher 
Strafamtshandlungen ermöglicht eine einheitlichere un‘ 
gleichmäßigere Amtierung und bewirkt zugleich eine Ver 
einfachung und Beschleunigung des Verfahrens, 
Die Sicherheitswache. 
Schon seit Jahren bildete eine besondere Sorge de 
Polizeidirektion die Erreichung eines ausreichender 
Standes der Sicherheitswache. Die Klagen de 
Jeffentlichkeit wegen der unzulänglichen Besetzung de! 
Straßen und Plätze durch Rayons- und Stehposten warer 
schon vor dem Kriege ganz allgemein. 
Nach dem Umsturze wurde nun sofort die Verstärkunf 
ler Sicherheitswache in Angriff genommen. Es fander 
Neuaufnahmen statt, die Stadtschutzwache wurde ange” 
worben und auch, wie an anderer Stelle erwähnt ist, die 
planmäßige Ueberwachung der Bahnen organisiert. 
Im Dezember 1924 betrug der tatsächliche Stand 5C 
eitende und 6747 Wachebeamte. Nach der Volkszählunf 
‚om Jahre 1023, bei der in Wien 1,866.174 Einwohne 
zezählt wurden, entfallen im Jahre 1924 auf einen Rayon* 
»osten rund 3437 Einwohner. Im Jahre 1914 waren & 
3545 Finwohner. Zu erwähnen wäre noch, daß im Somm® 
les Jahres 1028 gemäß der vom Bundeskanzleramte €! 
'aassenen Uniformierungsvorschrift die Neuunifo!
	        
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