Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

vom I. Juli‘ 1923 bis 30. Juni 1924 . 
» L „2 10924 „ 30. „ 1025. 
; L „1025 „ 31. Dez. 1925. 
. L Jän. 1926 „ 31. „ 1026. 
» L = „ 1927 „ 30. Juni 1927. 
und vom I. Juli 1027 bis 31. Dez. 1027 
Die jährlichen Provisionszuschüsse bewegten sich in 
folgenden Grenzen: 
In der Zeit vom 
. a ] Für 
Für Für Für 
Invalide | Witwen Waisen | De 
Kronen 
U Jänner 1920 bis 
3l. Dezember 1920 
1. Jänner 1921 bis 
30. Juni 1921 
N. Juli 1928 bis 
30. Juni 1922 
LL. Juli 1922 bis 
31. August 1922 
I. September 1922 bis 
31. Dezember 1022 
[. Jänner 1923 bis 
30. Juni 1023 
L. Juli 1923 bis 
31. März 1024 
L April 1924 bis 
30. September 1027 
720 
240 
120 
240 
1.440 
1.440 ' 720 | 
5.760 | 2.880] 5.760 
240.000 | 120.000 60.000) 90.000 
960.000 | 480.000] 240 000] 384.000 
1.800.000 | 900.000 | m! 600.000 
3.600.000 10m 960.000 | 1,200.000 
4.800.000 | 2,400.000 | 1,320.000 | 1,600.000 
1.320 
17.280 | 
ab I. Oktober 1927 
Schilling 
ı 600.— | 800.— | 168,— | 204.— 
Eine einschneidende Änderung im Finanzsystem 
der Anstalten brachte die XII. Novelle zum Unfall- 
versicherungsgesetze. Diese Novelle hat das U. V. 
Gesetz dahin abgeändert, daß nicht mehr die Mittel 
für die nach versicherungstechnischen Grundsätzen 
zu berechnende Deckung der von den Anstalten zu 
leistenden Entschädigungen und der Verwaltungs- 
kosten, sowie des zur Bildung eines Reservekapitales 
zu verwendenden Betrages, sondern die für die 
Aufwendungen der Anstalten erforder- 
lichen Mittel aus dem nach dem Beitragssatze 
vom 30. Juni 1923 einfließenden Versicherungsbei- 
trägen aufzubringen sind. Es wurde somit vom 
Kapitaldeckungsverfahren abgegangen, aber auch 
Nicht ein reines Umlageverfahren, sondern ein ge- 
Mischtes System eingeführt. 
In den Rechnungsabschlüssen der Anstalten wurden 
daher zum erstenmale für das Rechnungsjahr 1923 
Nicht mehr die Rentendeckungskapitalien ausgewiesen, 
Sondern es wurde der Überschuß der Aktiven über 
die Passiven als Sicherheitsrücklage gebucht. 
Die nachfolgende Aufstellung weist die Beitrags- 
einnahmen, die ausbezahlten Entschädigungen, die 
Kosten der Verwaltung für die Jahre I918 bis 1926, 
die Höhe der versicherungstechnisch berechneten 
Rentendeckungskapitalien bis Ende 1022 und vom 
Jahre 1923 angefangen die Sicherheitsrücklage aller 
drei Anstalten zusammen aus. 
Jahr 
Versiche- Entschädi- | Kosten der | Deckungs- | Sicherheits- ' 
Bertrise gungen Verwaltung ! Kapitalien Rücklage 
1918 26,509.305! 14,094.343| 5,252.493/134,950.819 
1919 : 43,513.975! 15,391.109| 8,396.949/153,868.722 
1920 1131,265.110' 26,787.107| 36,147.714/202,920.006 
1921 '693.280.189'110.411.0401816,499.1111483.118.600! 
1922 
1923 
1924 
XK ronen 
37,140.646| 4.830.601| 6,801.058| 15,240.452| — 
141,139.734 38,682.918| 16,814.752| — [122,602.766 
911.790.426| 74,660.610| 28.037.797/ — '243,.186.501| 
“allen 
man 11.311.682) 4906| | 34.887.250 
24.142.595 14,864.193] 4.276.815  — | 42.529.440 
1925 
1926 
Die Forderungen an rückständigen Versicherungs- 
beiträgen betrugen Ende 1926 bei allen drei An- 
stalten‘ . 2.0.0.0... 1... S 15,5490.6060'23. 
Die Vermögensbestände der Anstalten bestehen 
aus verfügbaren Guthaben bei Banken und Spar- 
kassen, aus Wertpapieren, Liegenschaften, aus 
Hypothekär- und sonstigen Darlehen. 
Ende 1926 betrugen: 
die verfügbaren Gelder . . . S 20,101.808'°67 
die Wertpapiere zum Kurse vom ; 
31. Dezember 1926 . . ... » .1,815.216°21 
der Buchwert der Liegenschaften „ 5,062.141'75 
die Hypothekardarlehen . . . » 075.342'84 
and die sonstigen Darlehen. . 573.0670°8S0 
bei allen drei Anstalten 
zusammen S$S 28,528.270'27 
An besonderen Einrichtungen besitzen die Arbeiter- 
Unfallversicherungs- Anstalten zwei orthopädische 
Spitäler, eines in Wien und eines in Graz, welche 
beide Anstalten sich großen Zuspruches erfreuen 
und auf ganz besondere Heilerfolge verweisen können. 
Durch das Bundesgesetz vom 1. April 1927, B. G. Bl. 
Nr. 125 wurde auch die Unfallversicherung auf neue 
Grundlagen gestellt und sachlich sowie organisatorisch in 
Jen Rahmen der allgemeinen Arbeiterversicherung ein- 
gefügt. Mit dem Wirksamkeitsbeginne des Gesetzes, wel- 
der mit der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der wirt- 
schaftlichen Wiedererstarkung in Zusammenhang ge- 
bracht wurde, werden die jetzt bestehenden drei territori- 
ılen Arbeiter- Unfallversicherungs- Anstalten in der 
Arbeiter - Versicherungs - Anstalt in‘ Wien aufgehen, 
während am Sitze der Versicherungsgerichte außer- 
1alb Wiens nur Rentenausschüsse amtieren werden. 
Einige Bestimmungen des Arbeiter-Versicherungs- 
zesetzes sind jedoch bereits in Kraft getreten: es sind 
dies jene über die Aufwertung der Unfallsrenten ab 
“Juli 1927 und jene über die Altersfürsorgerenten.
	        
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