vom I. Juli‘ 1923 bis 30. Juni 1924 .
» L „2 10924 „ 30. „ 1025.
; L „1025 „ 31. Dez. 1925.
. L Jän. 1926 „ 31. „ 1026.
» L = „ 1927 „ 30. Juni 1927.
und vom I. Juli 1027 bis 31. Dez. 1027
Die jährlichen Provisionszuschüsse bewegten sich in
folgenden Grenzen:
In der Zeit vom
. a ] Für
Für Für Für
Invalide | Witwen Waisen | De
Kronen
U Jänner 1920 bis
3l. Dezember 1920
1. Jänner 1921 bis
30. Juni 1921
N. Juli 1928 bis
30. Juni 1922
LL. Juli 1922 bis
31. August 1922
I. September 1922 bis
31. Dezember 1022
[. Jänner 1923 bis
30. Juni 1023
L. Juli 1923 bis
31. März 1024
L April 1924 bis
30. September 1027
720
240
120
240
1.440
1.440 ' 720 |
5.760 | 2.880] 5.760
240.000 | 120.000 60.000) 90.000
960.000 | 480.000] 240 000] 384.000
1.800.000 | 900.000 | m! 600.000
3.600.000 10m 960.000 | 1,200.000
4.800.000 | 2,400.000 | 1,320.000 | 1,600.000
1.320
17.280 |
ab I. Oktober 1927
Schilling
ı 600.— | 800.— | 168,— | 204.—
Eine einschneidende Änderung im Finanzsystem
der Anstalten brachte die XII. Novelle zum Unfall-
versicherungsgesetze. Diese Novelle hat das U. V.
Gesetz dahin abgeändert, daß nicht mehr die Mittel
für die nach versicherungstechnischen Grundsätzen
zu berechnende Deckung der von den Anstalten zu
leistenden Entschädigungen und der Verwaltungs-
kosten, sowie des zur Bildung eines Reservekapitales
zu verwendenden Betrages, sondern die für die
Aufwendungen der Anstalten erforder-
lichen Mittel aus dem nach dem Beitragssatze
vom 30. Juni 1923 einfließenden Versicherungsbei-
trägen aufzubringen sind. Es wurde somit vom
Kapitaldeckungsverfahren abgegangen, aber auch
Nicht ein reines Umlageverfahren, sondern ein ge-
Mischtes System eingeführt.
In den Rechnungsabschlüssen der Anstalten wurden
daher zum erstenmale für das Rechnungsjahr 1923
Nicht mehr die Rentendeckungskapitalien ausgewiesen,
Sondern es wurde der Überschuß der Aktiven über
die Passiven als Sicherheitsrücklage gebucht.
Die nachfolgende Aufstellung weist die Beitrags-
einnahmen, die ausbezahlten Entschädigungen, die
Kosten der Verwaltung für die Jahre I918 bis 1926,
die Höhe der versicherungstechnisch berechneten
Rentendeckungskapitalien bis Ende 1022 und vom
Jahre 1923 angefangen die Sicherheitsrücklage aller
drei Anstalten zusammen aus.
Jahr
Versiche- Entschädi- | Kosten der | Deckungs- | Sicherheits- '
Bertrise gungen Verwaltung ! Kapitalien Rücklage
1918 26,509.305! 14,094.343| 5,252.493/134,950.819
1919 : 43,513.975! 15,391.109| 8,396.949/153,868.722
1920 1131,265.110' 26,787.107| 36,147.714/202,920.006
1921 '693.280.189'110.411.0401816,499.1111483.118.600!
1922
1923
1924
XK ronen
37,140.646| 4.830.601| 6,801.058| 15,240.452| —
141,139.734 38,682.918| 16,814.752| — [122,602.766
911.790.426| 74,660.610| 28.037.797/ — '243,.186.501|
“allen
man 11.311.682) 4906| | 34.887.250
24.142.595 14,864.193] 4.276.815 — | 42.529.440
1925
1926
Die Forderungen an rückständigen Versicherungs-
beiträgen betrugen Ende 1926 bei allen drei An-
stalten‘ . 2.0.0.0... 1... S 15,5490.6060'23.
Die Vermögensbestände der Anstalten bestehen
aus verfügbaren Guthaben bei Banken und Spar-
kassen, aus Wertpapieren, Liegenschaften, aus
Hypothekär- und sonstigen Darlehen.
Ende 1926 betrugen:
die verfügbaren Gelder . . . S 20,101.808'°67
die Wertpapiere zum Kurse vom ;
31. Dezember 1926 . . ... » .1,815.216°21
der Buchwert der Liegenschaften „ 5,062.141'75
die Hypothekardarlehen . . . » 075.342'84
and die sonstigen Darlehen. . 573.0670°8S0
bei allen drei Anstalten
zusammen S$S 28,528.270'27
An besonderen Einrichtungen besitzen die Arbeiter-
Unfallversicherungs- Anstalten zwei orthopädische
Spitäler, eines in Wien und eines in Graz, welche
beide Anstalten sich großen Zuspruches erfreuen
und auf ganz besondere Heilerfolge verweisen können.
Durch das Bundesgesetz vom 1. April 1927, B. G. Bl.
Nr. 125 wurde auch die Unfallversicherung auf neue
Grundlagen gestellt und sachlich sowie organisatorisch in
Jen Rahmen der allgemeinen Arbeiterversicherung ein-
gefügt. Mit dem Wirksamkeitsbeginne des Gesetzes, wel-
der mit der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der wirt-
schaftlichen Wiedererstarkung in Zusammenhang ge-
bracht wurde, werden die jetzt bestehenden drei territori-
ılen Arbeiter- Unfallversicherungs- Anstalten in der
Arbeiter - Versicherungs - Anstalt in‘ Wien aufgehen,
während am Sitze der Versicherungsgerichte außer-
1alb Wiens nur Rentenausschüsse amtieren werden.
Einige Bestimmungen des Arbeiter-Versicherungs-
zesetzes sind jedoch bereits in Kraft getreten: es sind
dies jene über die Aufwertung der Unfallsrenten ab
“Juli 1927 und jene über die Altersfürsorgerenten.