Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Sich befanden! Das harte Los dieser Kinder wurde 
durch die Schafung von Ziehkinder-Aufsichts- 
stellen und Betrauung entsprechend vorgebildeter 
Personen mit der regelmäßigen Durchführung der Auf- 
sicht wesentlich gemildert. 
Die wirtschaftliche Not hatte aber alle privaten 
Jugendfürsorgeeinrichtungen getroffen, zumal 
jene, die ihr Wirken auf Bar- oder Wertpapierver- 
mögen oder Realbesitz aufgebaut hatten. Sie hatten 
nicht mehr die Mittel, den Verwaltungsapparat aufrecht 
zu erhalten oder auch nur den Immobiliarbesitz in 
gutem Zustande zu erhalten, geschweige denn, daß sie 
den in stets wachsender Zahl um Hilfe Bittenden bei- 
Springen konnten. Auch hier setzte die systematische 
Hilfstätigkeit des sozialen Ministeriums ein. Es galt zu- 
nächst Mittel für Bundesbeihilfen zu schaffen, da die 
staatlichen Kredite, die trotz Geldentwertung sich 
Ziffernmäßig nur gering erhöhten, nicht reichten. Es ge- 
lang, die Erträgnisse der Staatslotterien, über 
welche im alten Oesterreich das Innenministerium, 
bzw. das Staatsoberhaupt zu Wohlfahrtszwecken ver- 
fügte, der sozialen Verwaltung dienstbar zu machen. 
Diese Erträgnisse wurden vorzugsweise zur Stützung 
von privaten Jugendfürsorgeorganisationen verwendet. 
Obwohl diese Beträge besonders in der Zeit der Geld- 
entwertung namhafte Summen nicht darstellten, konnte 
durch ihre jeweils sofortige Zuführung an ihre Be- 
Stimmung und gelegentliche Durchführung besonderer 
Färsorgeaktionen sehr viel erreicht und manche gute 
F’ürsorgeeinrichtung von ihrem Untergange gerettet 
werden. Allerdings muß festgestellt werden, daß diese 
altbewährten privaten Organisationen nicht die Hände 
in den Schoß legten und durch Beharrlichkeit und Ge- 
Schic«lichkeit ihrerseits das Durchhalten erleichterten. 
Heute haben diese Fürsorgeeinrichtungen nicht bloß 
ihren Bestand gesichert, sondern ihre Fürsorgearbeit in 
meist noch größerem Umfange als vor dem Kriege 
wieder aufgenommen. 
Einer der wichtigsten Hilfsquellen in dieser Zeit der 
Geld- und Warennot muß jedoch an dieser Stelle noch 
gedacht werden, des Auslandes. Unter jenen Staaten, 
die unsere Lage richtig erkannten und Hilfe brachten, 
Sind in erster Linie die Nordlandsstaaten, Hol- 
land, die Schweiz und Deutschland zu nennen. 
Diese Hilfe wurde vielfach unmittelbar österreichischen 
F’ürsorgeeinrichtungen seitens verwandter Organisationen 
im Ausland gebracht. Von den zuständigen öffent- 
lichen Stellen wurde regelnd eingegriffen und 
dafür gesorgt, daß die Hilfsmittel jeweils an die richtigen 
Stellen und mit dem bestmöglichsten Erfolge eingesetzt 
Wurden. Reiche Lebensmittelspenden seines Volkes 
hatten es Amerika ermöglicht, die österreichische 
Jugend mit reichlichen Lebensmitteln zu versorgen. Die 
Hilfe setzte bereits im Jahre 1919 ein und Amerika 
hatte zu ihrer Durchführung namhafte Persönlichkeiten 
Nach Oesterreich entsendet. Zum Abschlusse dieser 
Hilfeleistung stellte Amerika im Jahre 1922 den Rest an 
Lebensmitteln im Werte von 120.000 Dollar zur Ver- 
fügung, mit welchen Werten, mit Finschluß einer 
Sleichen Leistung Oesterreichs, das Bundesgesetz vom 
2. Mai 1922 über Ernährungsfürsorgen für Schul- 
kinder (Schülerspeisungsgesetz) ermöglicht wurde. 
Die gesetzliche Schülerausspeisung war 
‚on Haus aus für ganz Oesterreich gedacht und sollte 
ich auf rund 30.000 Schulkinder erstrecken. Diese 
Zahl wurde infolge des Selbstausschlusses der Länder 
Wien und Burgenland nicht erreicht, doch hat diese 
\ktion, „das Amerik. österr. Hilfswerk”, zirka 15.000 
schulkinder durch zwei Jahre, das ist bis zum Sommer 
924 gespeist. Jede Mahlzeit hatte den Nährwert von 
nem Liter Milch. Dieses Hilfswerk hat übrigens 
‚ahlreiche Gemeinden angeregt, die Schülerspeisung in 
;igener Regie zu einer dauernden, auch heute noch 
‚egensreich wirkenden Einrichtung zu machen. 
Die soziale Verwaltung war auch sonst bestrebt, 
ıeben den hiezu in erster Linie berufenen Bundes- 
ändern und den lokalen Fürsorgeeinrichtungen helfend 
zinzugreifen, insbesondere soweit es sich um die Hilfs- 
eistung für Kinder und Jugendliche oder für kinder- 
‚eiche Familien handelte. Sie förderte die Wohlfahrts- 
inrichtungen der Festangestellten, sie organisierte selbst 
?ürsorgeaktionen zur Beschaffung von Bedarfsgegen- 
tänden für die notleidenden Familien oder, wie bei der 
Wohltätigkeits-Postmarkenaktion, zum Wohle der 
Cinder und Jugendlichen und ihrer Organisationen, 
lier sei auch der Sühneaktion „Kohle und Holz für die 
\rmen” gedacht, welche anläßlich eines glücklich ver- 
aufenen Anschlages gegen das Leben des Bundes- 
anzlers Dr. Ignaz Seipel von diesem durch den 
Aufruf in der Tagespresse vom 20. September 1922 um 
5penden für die Armen eingeleitet und sodann vom 
Bundesministerium für soziale Verwaltung mit großem 
Zrfolge- durchgeführt wurde. Die Aktion, der sich außer 
Wien und Burgenland auch die Bundesländer °ange- 
;chlossen hatten, brachte ein Vermögen von 45 Mil- 
jarden österreichischer Kronen und ermöglichte unter 
ınderem die Beteilung von 24.000 Personen in Wien 
ıllein mit je rund 200 Kilogramm Steinkohle für den 
Winter 1922/23. 
In Zeiten, die täglich, ja stündlich verschärfte Not 
ringen, können Gesetze die Not nicht bannen, denn 
je kommen zu spät, sind schon überholt, bevor sie in 
<raft treten. Trotzdem gelang es auch da durch das 
Zundesgesetz vom 4. Februar 19025 über den Schutz 
les gesetzlichen Unterhaltsanspruches Be- 
;timmungen zu schaffen, die einer großen Zahl von 
Votleidenden, den von den Unterhaltsverpflichteten im 
Stiche gelassenen Angehörigen, wie insbesondere Kin- 
lern, Jugendlichen, Eltern und Ehegattinnen durch die 
Statuierung von Arreststrafen bei grober Verletzung 
der Unterhaltspflicht wirksame Hilfe brachten. 
Das Bundesministerium für soziale Verwaltung ist 
übrigens auch an die Ausarbeitung eines die ge- 
;amte Jugendfürsorge regelnden Gesetzes 
zeschritten, das bereits die Zustimmung des Minister- 
‘ates gefunden hat. Der Entwurf schließt sich in seinem 
Aufbau, das ist in der Auswahl der Materialien und in 
hrer Anordnung innerhalb des Gesetzestextes, im 
yroßen ganzen dem deutschen Reichsjugend- 
wohlfahrtsgesetze an; er hat auch einzelne der 
3Zestimmungen des letzteren wortgetreu übernommen. 
Der erste Abschnitt des Gesetzentwurfes enthält die 
Regelung der Kosten, für welche bei Unzulänglich- 
zeit der hiezu privatrechtlich Verpflichteten die
	        
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